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Garage als Werkstatt

Der1ASchaffer
Grünschnabel
Hallo, ich möchte meine Garage (einfacher Fertigbau allein stehend mit Metalltor) als Werkstatt nutzen. Ich bin Mieter, deshalb kann ich und möchte ich keine großen teuren Veränderungen durchnehmen.
Wie sieht es aus mit dem Werkzeug, dass ich dort lagern werde (Akkuschrauber, Schweißgerät, Flex, Zangen, ...)? Werden die das aushalten oder werden sie rosten?
Grüße
1A
45 ANTWORTEN 45

Hazett
Silbermitglied
so ganz stimmt die Garagen-Vorschrift auch nicht... hat man da Aussen kein Schild dran... EINFAHRT frei halten ...z.B.
ist das wegen des Blechtores noch keine Garage... darf das Objekt aber nur als Garage genutzt werden, wegen der Straßenzufahrt z.B...
und Eintragung im Bauplan, dann reicht es schon, da nur ein altes Moped abzustellen... ( Fahrrad reicht nicht ! ) nur Benzin.. GAS-Flaschen... usw. dürfen darin nicht benutzt oder gelagert werden ! div. Beschilderung ist auch Pflicht !
Um ganz ehrlich zu sein, da würde ich erstmal ein ISO-Tor ( Sectional-Tor z.B.) anbringen... allein nur die Betongaragen ( von ZAPF z.B. )
sind wirklich nur ein besserer Einbruch.. und Windschutz ! und die " Nutzungs-Ergänzung " dürfte beim Amt auch kein Problem sein !
.... ein MIETER ist niemals Besitzer !... wohl aber ein Benutzer mit Sonderrechten ( z.B. Hausbenutzung / Wohnrecht ! )… weil ein
Besitzer auch für seinen Besitz Steuern zahlt … und bei der Flächenberechnung auch Wassergeld ( der Regen aufs Dach z.B. ) !
Bemerkung... div. Vorschriften sind sehr unterschiedlich... wo man halt Zuhause ist !
Gruss...

cyberman
Platinmitglied
Ich hab eine gemauerte Garage die ich als Werkstatt nutze, die Maschinen bleiben im Winter in der Garage, die Akkus kommen in den Keller. Die Maschinen sind in einem Schrank untergebracht, in diesem liegen etliche Silikat Päckchen. Seit 25 Jahre ist mir noch keine Maschine gerostet.

Zur Nutzung einer Garage als Werkstatt, in D gibt es Richtlinien die eine Nutzung gemäß der Baugenehmigung vorschreiben, da gab es auch Mal eine TV Sendung zu dem Thema, einfach Mal auf YouTube suchen, ob das ganze dann auch geprüft wird kann ich nicht sagen.

Rookie
Silbermitglied
@Hazett das ist so nicht korrekt. Es gilt, was damals genehmigt wurde und es ist egal ob ich da jetzt Einfahrt freihalten oder "Spieleparadies Lummerland" auf die Garage klebe, es ist und bleibt eine Garage und die ist dafür da, ein Fahrzeug abzustellen.

Ich hab das Schreiben vom Bauamt hier. Winterreifen oder Fahrräder lassen die noch gelten, den Rest nicht.

Aber weiterhin gilt, wo kein Kläger, da kein Richter. So lange also keiner was sagt, kann man das machen. Wenn sich jedoch jemand beschwert, war's das mit der Werkstatt.

Die Bauämter wissen selber, dass viele Leute die Garage auch gerne als Werkstatt nutzen, jedoch fehlen Mitarbeiter um wirklich alle mal pauschal zu prüfen. Also greifen sie nur ein, wenn etwas gemeldet wird.

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arathorn76
Silbermitglied
Deswegen habe ich die Frage ja in zwei Teilen gestellt. Und da ich weder die Rechtslage in allem Bundesländern noch den Bebauungsplan noch sonst was von der Situation kenne wollte ich das Thema kurz angerissen haben um eventuellen Ärger möglichst zu vermeiden.
ansonsten ist es mir egalwas du in deiner Garage treibst.

Ich kenne die Regelung mit der theoretisch verbotenen Nutzung für anderes als Fahrzeug einstellen als sehr gebräuchlich in Deutschland. Das es kaum durchgesetzt wird auch. Deine Entscheidung...

Miete oder Eigentum macht hierbei kaum einen Unterschied.

Holzhugo
Alter Hase
Ich bräuchte noch ein wenig Input @1ASchaffer. Steht die Garage in einem Wohngebiet oder eher außerhalb? Produzierst Du Lärm durch Schweiß-und Flexarbeiten, TKS und Kappsäge.
Zur Nutzung: wenn im Bauplan "Garage" steht ist der Raum als solcher zu nutzen. Das Moped reinstellen (als Alibi) und das Auto draußen auf der Straße parken ist nicht. Zumindest wird bei uns (Bayern) durch die Gemeinde sehr stark kontrolliert. Finde ich auch gut, in meiner Wohnstraße wäre sonst kein Platz mehr.
Ansonsten, Gutes Werkzeug in der Garage wäre für mich ein NoGo.

3radfahrer
Diamantmitglied
Erst vor paar Wochen habe ich eine Fernsehsendung gesehen, da ist es um die Garagenbenutzung gegangen. Es dürfen nur Fahrzeuge in der Garage. Partyraum, Werkstatt, Abstellplatz für Möbel ist nicht erlaubt. In der Sendung wurde ein Mann gezeigt, der hatte eine kleine Privatbrauerei in der Garage und hat dort sein eigenes Bier gebraut. Das das verboten ist störte ihn nicht, schließlich ist sein Nachbar bei der Polizei und trinkt immer mit.

Maggy
Diamantmitglied
Auch bei uns darf eine Garage, egal ob auf der Grenze oder nicht, nur als solche genutzt werden.
Zum Werkzeug selbst: Ich habe aus Platzmangel meinen Bandschleifer und mein Multisander auf dem überdachten Balkon in der Originalverpackung stehen. Allerdings kommt dort gut Luft hin und es kann sich kein Schwitzwasser bilden. Bisher habe ich mit Rost keine Probleme. Ich denke, in der Garage ist eher das Schwitzwasser ein Problem, wenn die Temperatur innen höher ist als draußen.

mit
Silbermitglied
Ich bemerke hier wieder mal, was gute Nachbarschaft wert ist und wie sie hilft, Probleme zu vermeiden. Ich arbeite in meiner Garage regelmäßig mit dem Kompressor und Schlagschrauber. Wenn Partys anstehen, wird öfter mal unsere Garage und die Garage unseres Nachbarn vis a vis gleichzeitig als Partyraum zweckentfremdet. Wir wohnen allerdings auch in einer Sackgasse und die, die dahinter wohnen, sind meistens bei der Party dabei.
Wir sind hier alle ( 6 Parteien mit ca. 20 Personen ) Mitglieder der Fraktion " wo kein Kläger, da kein Richter".
Es ist mir klar, daß das nicht zur Problemlösung beiträgt, ich wollte nur mal anmerken, daß es durchaus auch Fälle gibt, wo man sich lieber arrangiert als gegeneinander vor den Kadi zu ziehen.
Was die Problematik der Werkzeugaufbewahrung in der Garage angeht, würde ich nicht nur wg. der Akkuwerkzeuge die Garage isolieren und einen Frostschutz vorsehen.
Der verbraucht nicht exorbitant viel Energie und schützt vor Korrosion durch Kondenswasser.

Nightdiver
Goldmitglied
Holzhugo:

Zur Nutzung: wenn im Bauplan "Garage" steht ist der Raum als solcher zu nutzen. Das Moped reinstellen (als Alibi) und das Auto draußen auf der Straße parken ist nicht. Zumindest wird bei uns (Bayern) durch die Gemeinde sehr stark kontrolliert. Finde ich auch gut, in meiner Wohnstraße wäre sonst kein Platz mehr.


Ein Motorrad darfst du sehr wohl reinstellen und das Auto draußen parken. Die Nutzungsregel lautet Kraftfahrzeug und nicht Auto. Und ein Motorrad ist in jedem Fall auch ein Kraftfahrzeug. Welche Art von KFZ du in einer Garage unterbringst, ist dir überlassen.

Hier mal ein Auszug aus deinem Erläuterungstext zurGaragennutzung:

Vom Vertragszweck her - also der Entlastung des ruhenden Verkehrs sowie einem Schutz der Fahrzeuge vor Diebstahl oder Beschädigung - sind im Falle der Garage auch das Abstellen von Motorrädern, Fahrrädern sowie damit verbundener Zubehörteile wie zum Beispiel der Winterreifen oder erforderlichen Werkzeugs umfasst. Zur Lagerung von Zubehörteilen und Werkzeugen können nach Ansicht der Gerichte sogar Regale oder Schränke in die Garage gestellt werden.

Maggy
Diamantmitglied
@Nightdiver
Das Aufstellen von Schränken scheint von Bundesland zu Bundesland verschieden gehandhabt zu werden. Wir haben eine großzügige Gemeinschaftsgarage und da ist es nicht erlaubt einen Schrank aufzustellen. Mein Parknachbar hat die ganze Wand entlang Werkzeug gelagert, da meckert keiner drüber, aber einen Schrank dafür darf er nicht stellen.