Die üblicherweise zu kaufenden Rauchwarnmelder sind ausschließlich für den Gebrauch in Wohnungen geeignet. In Schreinereien oder Industriebauten sind in der Regel Brandmeldezentralen vorgeschrieben und dann sind die Rauchmelder an ein Stromnetz angeschlossen. Diese Geräte sind nicht mit denen für Wohnungen vergleichbar. Sie sind auch auf die dort vorliegende Situation ausgewählt und montiert. Außerdem glaube ich, dass eine ordentliche Schreinerei auch über entsprechende Absaugung verfügen muss, um die Arbeitssicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Deshalb sollte dort auch eher kein Problem bestehen.
Diskussionen darüber sind müßig, bei mir kommt kein Rauchmelder in die Werkstatt. Denn da ist zu viel Dreck, Staub ... Soll ich den etwa dann jährlich ersetzen?
Die Rauchwarnmelder die für Wohnungen Pflicht sind, dienen ausschließlich dem Personenschutz um z.B. Schlafende Personen durch die mind. 85 dBA zu wecken, damit sich diese in Sicherheit bringen können. Ist der Rauchwarnmelder vor der Wekstatt, genügt das sicher für diesen Zweck. Und: Wer meint, er müsste in seiner Werkstatt löschen, möge das tun. Ich würde lieber meine Familie in Sicherheit bringen und die Feuerwehr ihren Job machen lassen.
Und einen wie oben beschriebenen Fehlalarm um zwei Uhr nachts will ich definitiv nicht mehr haben ... Ist toll, wenn die ganze Familie erst mal in den Garten rennt um dann festzustellen, dass gar nichts brennt. Und jeder Fehlalarm schafft einen Gewöhnungseffekt und irgendwann rennt keiner mehr. Das ist auch nicht Sinn der Sache.