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Garantie

Ruedi1952
Alter Hase
Nachdem ich hier lesen konnte das einige Geräte kurz nach Ablauf der zweijährigen Garantiezeit Probleme bereiteten habe ich mich informiert.
Gestern habe ich per Zufall auf eier Ferm Handkreissäge gesehen 5 Jahre Garantie allerdings ein Reimport aus einem Englischsprachigen Land.
Auf der deutschen Homepage von Ferm wird eine 3 Jährige Garantie bestätigt.
Wer sich bei Metabo anmeldet nach dem Kauf eines Gerätes bekommt auch drei Jahre Garantie.
Ich sehe hier bei Bosch einen Nachholbedarf zunindest sollte man doch mit den Mibewerbern gleichstehen.
Ich bin selber im Verkauf tätig und wenn man Kunden nach der Garantiezeit fragen steht der Hersteller mit der geringeren Garantiezeit schlechter da.
Ich denke es besteht bei Bosch eine Qualitätsoffensive an.
27 ANTWORTEN 27

Funny08
Goldmitglied
Linus1962:

... vielleicht bin ich selbst auch in der falschen Branche und dadurch verdorben, aber ich glaube ernsthaft, dass ein Produkt das über einen Zeitraum von 6 Monaten erinwandfrei funktionierte, DEN PLÖTZLICH AUFTRETENDEN MANGEL nicht schon beim Kauf hatte ...

...

Da wage ich doch glatt zu wiedersprechen - schau die zB die Rückrufaktionen bei den Autoherstellern an - da gibt es sehr viele Mängel die erst mit der Laufzeit auftreten. Da wird zB eine Dichtung undicht, weil das Falsche Material genommen wurde - die Dichtung kann da Monate problemlos dicht halten und dann ... das war ein Mangel der bei der Produktion schon vorhanden war... oder Elektrogeräte die nach Monaten Zurückgerufen werden, weil durch fehlerhafte Teile brandgefahr besteht und und und -

Also da kannst du nun wirklich nicht Behaupten, dass es keine Mängel geben könne die von Anfang an vorhanden waren und die erst später auftreten.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Ruedi1952:
Die Mitarbeiter der Reperaturabteilung sollten schon so Fachkundig sein erkennen zu können ob das ein Garantiefall sein könnte oder Bedienfehler.

Es ist oftmals nicht eine Frage des Könnens sondern des Wollens ... oder gar des Dürfens!

Wenn ich immer wieder so höre, was da für Arbeitsanweisungen aus den "Oberen Etagen" nach unten flattern, bin ich doch ganz froh, woanders arbeiten zu dürfen 😉

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Kleiner Nachtrag *miristgeradeeinfehleraufgefallen* ...

... ich habe es zwar in meinem vorherigen Post schon geschrieben will es aber nochmals deutlich machen:

Bei der Gewährleistung geht es um den Zeitpunkt in dem der Mangel entstanden/aufgetreten ist. War das Produkt BEREITS BEIM KAUF FEHLERHAFT oder erst später ...

Diese Gewährleistung betrifft in erster Linie auch nicht den Hersteller sondern ist Sache der Vertragsparteien, also Kunde und Verkäufer/Händler.

Im Prinzip ist es also so, dass der HÄNDLER innerhalb der Gewährleistung ZUERST einstehen muss und erst in einem weiteren Schritt (Vertragsverhältnis Hersteller/Händler) ggf. der Hersteller.

Wenn also ein Kunde in den Baumarkt geht und seinen Akkuschrauber reklamiert, dabei wahrheitsgemäß angibt das er hunderte/tausende Schrauben damit schon eingedreht hat, stellt sich doch für den Händler die Frage, ob der Akkuschrauber tatsächlich schon BEI DER ÜBERGABE an den Kunden defekt war.

War er natürlich nicht denn wie hätte der Kunde sonst die ganzen Schrauben verarbeiten können ...

... trotzdem geht der Gesetzgeber hin und sagt: Innerhalb der ersten 6 Monate gehen wir einfach davon aus, dass dieser Akkuschrauber bereits bei der Übergabe diesen Defekt hatte ...

... und erst ab dem 7. Monat muss der Kunde den Beweis antreten das der Akkuschrauber schon immer diesen Fehler hatte.

Ich persönlich finde diese Regelung/Gesetz SEEEEHR VERBRAUCHERFREUNDLICH ...
... und das auf 24 Monate auszuweiten wäre ein Schlag in das Gesicht des Handels und alles mögliche, aber ganz bestimmt nicht richtig/fair.

Funny08
Goldmitglied
Michael_ZZ:
Es ist oftmals nicht eine Frage des Könnens sondern des Wollens ... oder gar des Dürfens!...

Welcher Verkäufer will schon seinem Kunden in´s Gesicht sagen, dass er zu d00f ist das Gerät zu bedienen. 🙂

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Funny08:
Da wage ich doch glatt zu wiedersprechen - schau die zB die Rückrufaktionen bei den Autoherstellern an - da gibt es sehr viele Mängel die erst mit der Laufzeit auftreten. Da wird zB eine Dichtung undicht, weil das Falsche Material genommen wurde - die Dichtung kann da Monate problemlos dicht halten und dann ... das war ein Mangel der bei der Produktion schon vorhanden war... oder Elektrogeräte die nach Monaten Zurückgerufen werden, weil durch fehlerhafte Teile brandgefahr besteht und und und -

Also da kannst du nun wirklich nicht Behaupten, dass es keine Mängel geben könne die von Anfang an vorhanden waren und die erst später auftreten.



Das sage ich ja auch nicht und bei den von Dir angesprochenen Fehlern wird ja auch der Hersteller aktiv (aus Imagegründen oder weil er vom KBA gezwungen wird) ...

... das hat aber nichts mit der Gewährleistung zu tun über die wir hier reden und die Du gerne auf 24 Monate ohne Beweislastumkehr ausgedehnt hättest ...

Funny08
Goldmitglied
Ich gebs auf - wir reden aneinander vorbei 😉

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Michael_ZZ:
Es ist oftmals nicht eine Frage des Könnens sondern des Wollens ... oder gar des Dürfens!

Wenn ich immer wieder so höre, was da für Arbeitsanweisungen aus den "Oberen Etagen" nach unten flattern, bin ich doch ganz froh, woanders arbeiten zu dürfen 😉




... dazu fällt mir immer wieder diese eine Grafik ein ... emoticon.teeth_smile.title
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Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
2 Jahre Garantie sind der Standard auf neue Geräte, aber die Hersteller und Verkäufer können auch drei bis zu fünf Jahre Garantie auf ihre Geräte anbieten. Manchmal muss man sich erst noch online auf der Website des Herstellers registrieren, um die erweiterte Garantie zu erhalten.