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Garantie

Ruedi1952
Alter Hase
Nachdem ich hier lesen konnte das einige Geräte kurz nach Ablauf der zweijährigen Garantiezeit Probleme bereiteten habe ich mich informiert.
Gestern habe ich per Zufall auf eier Ferm Handkreissäge gesehen 5 Jahre Garantie allerdings ein Reimport aus einem Englischsprachigen Land.
Auf der deutschen Homepage von Ferm wird eine 3 Jährige Garantie bestätigt.
Wer sich bei Metabo anmeldet nach dem Kauf eines Gerätes bekommt auch drei Jahre Garantie.
Ich sehe hier bei Bosch einen Nachholbedarf zunindest sollte man doch mit den Mibewerbern gleichstehen.
Ich bin selber im Verkauf tätig und wenn man Kunden nach der Garantiezeit fragen steht der Hersteller mit der geringeren Garantiezeit schlechter da.
Ich denke es besteht bei Bosch eine Qualitätsoffensive an.
27 ANTWORTEN 27

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Funny08:
...
aber offengesagt - mir wäre eine Gewährleistung von 2 Jahren ohne die Leutverar..sche mit der Beweislastumkehr nach 6 Monaten noch viel lieber. Aber das wird wohl nie kommen... dafür sorgt schon die Industrie...



... das wäre aus meiner Sicht auch nicht richtig !

Leider ist immer wieder festzustellen, dass Produkte völlig falsch und fern jeglicher Einsatzvorschrift benutzt werden ...

... und nicht jedes Gerät schafft es 24 Monate durchzuhalten und wird z.Bsp. nach 9 Monaten defekt. Ist es dann gerecht den Herstellers in die Beweispflicht zu nehmen?

Wohl kaum und außerdem darf dabei auch nicht vergessen werden, dass dieses Gerät ja 9 Monate lang einwandfrei funktionierte ...

Würde die gesetzliche Gewährleistung auf 24 Monate OHNE BEWEISLASTUMKEHR eingeführt, hätte das garantierte Auswirkungen auf den Kaufpreis der dann sicherlich deutlich höher wäre und ALLE VERBRAUCHER trifft ...

... und das nur weil einige wenige nicht die Bedienungsanleitung lesen und sich nicht an Gebrauchsvorschriften halten mit dem Denkansatz:
"Soll das Teil doch kaputt gehen, immerhin gibt es ja innerhalb von 24 Monaten eine neues ..."


Jeder schreit bei einem Defekt "Sch.... Hersteller" und "geplante Obsoleszenz" aber keiner kommt auf die Idee, dass mit den 500 Schrauben in der Dimension 8*120 ein PSR 10,8V gnadenlos überfordert ist und lt. Bedienungsanleitung auch nicht dafür gedacht ist.

Das ein kleiner PSR 10,8V nach einer solchen Tortur die weiße Fahne schwenkt ist doch nicht wirklich erstaunlich, oder?

Eigenes Fehlverhalten wird aber grundsätzlich nicht gesucht ...
... es sind immer die anderen bzw. der Hersteller!

jm2c

Funny08
Goldmitglied
Öhm was hat das eine mit dem anderen zu tun? Beweislastumkehr bedeutend ja nur, dass der Herseller nachweisen muss, dass der Kunde den Mangel verursacht hat. Sicher ist es für einen Konzern einfacher ein Gutachten im Zweifelsfall erstellen zu lassen als für einen Privatmann. So werden viele Dinge weggeworfen weil die Leute sich scheuen gegen einen Konzern anzugehen.

mir wollte eine verkäuferin auch mal ein Gerät nicht umtauschen, erst nachdem ich ihr Ausdrucke von zig Foren mitbrachte wo die Leute das gleiche beschrieben haben, willigte sie ein, mir das induktionskochfeld umzutauschen.

Ruedi1952
Alter Hase
Linus so ganz unrecht hast du nicht aber:
Erinner dich mal ehe diese Unglückselige EU Gewährleistung eingeführt wurde war es in Deutschland selbstverständlich eine 24zig monatiege Garantie zu haben.
Wenige hatten nur 12 Monate einige auch 36 Monate Garantie und manche noch länger je nach Produkt.
Bei Schäden die durch den Benutzer durch Eigenverschulden entstehen greift kein Garantieversprechen.
Ich muss manchen Kunden auch sagen Vermutlich wird ihr Garantieanspruch abgelehnt.
sie haben eden Schaden selbst verschuldet eventuell machen sie es auf Kulanz.
Je nach Hersteller bekomme ich dann die Geräte zurück dennoch auf Garantie gemacht mit dem Hinweis Bedienungsfehler.
Was ich dem Kunden dann auch sage und er sieht das der Hersteller über seine Verpflichtung hinausgegangen ist.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Funny08:
Öhm was hat das eine mit dem anderen zu tun? Beweislastumkehr bedeutend ja nur, dass der Herseller nachweisen muss, dass der Kunde den Mangel verursacht hat. Sicher ist es für einen Konzern einfacher ein Gutachten im Zweifelsfall erstellen zu lassen als für einen Privatmann. So werden viele Dinge weggeworfen weil die Leute sich scheuen gegen einen Konzern anzugehen.



Wie soll ein Hersteller denn eine Fehlbedienung nachweisen? Da soll also für einen 100€ Akkuschrauber eine 300€ Gutachten erstellt werden?

Von mir aus auch aber letztlich wird das sich nur auf die Verkaufspreise auswirken (wie ich schon ausführte) ...

... und ich persönlich finde es sehr viel gerechter, dass wenn ein Produkt 6 Monate einwandfrei funktionierte, der Verbraucher in der Pflicht ist einen Herstellungsfehler nachzuweisen und sollte dafür ein Gutachter notwendig sein (weil es strittig ist), werden die Kosten des Gutachters ja auch vom "Schuldigen" übernommen ... 😉

Funny08
Goldmitglied
Gegenfrage wie soll ein Kunde einen Mangel im Material nachweisen? Hier wurde einfach nur dem Kunden der schwarze Peter zugewiesen.

Bei meinem Koch Feld zB war es ein Problem unterschiedlicher Materialien welches dazu führte, dass nach etwa einem Jahr das Gehäuse in der Mitte des Bedienfeldes einfach aufbrach.

Hazett
Silbermitglied
in meiner Berufszeit sind folgende Sachen nicht als Garantie abgewickelt worden...
( wir haben auch Haushaltgeräte für SIEMENS und Bosch gebaut )
1.) verkalkte Kaffee/ Espresso Maschinen , 2.) Geräte mit Gehäusebeschädigungen ...
als Garantie wurden gewährleistet... elektronische oder Schalterfehler...und was
bei solchen Geräten vorkam, defekte Heizungen/Regler ( für das Kaffeewasser )

Wobei solch ein Kochfeld..Glasbruch von keinem Hersteller als Garantie gehandhabt
wird...hier wird Eigenverschulden deklariert...z.B. Topf zu hart aufgesetzt....
eine Möglichkeit wäre, wenn es mehrere Fehler in dieser Art gibt ( Kd.Rez. bei
Amazon z.B. nachweisen !)
Gruss von Hazett

Funny08
Goldmitglied
Naja bei mir ging es um eine Induktionskochfeld, so ein einzelnes Mobiles, da platze das Plastik - nach einer kurzen Suche im Web fand ich locker 30 Leute die das gleiche beschrieben haben.

Aber in der Regel geht doch kein Kunde hin und besorgt sich nach 6 Monaten wegen einem 50€ Gerät einen Gutachter - selbst wenn ein Herstellermangel offentsichtlich ist. UNd genau das ist es was mich an der derzeitigen Form der Gewährleistung so stört, denn dadurch sind viele Firmen fein raus.

Ruedi1952
Alter Hase
Komischerweise hat es Jahrzehntelag vor der einführung der EU Gewährleistung hervorragend funktioniert. Jetzt auf einmal soll es unmöglich sein Kundenfreundlich ohne langwierige Extern erstellte Gutachten zu handeln.
Die Mitarbeiter der Reperaturabteilung sollten schon so Fachkundig sein erkennen zu können ob das ein Garantiefall sein könnte oder Bedienfehler.
Viele Firmen schieben die EU Gewährleistung vor ohne eine erweiterte Garantie geben zu wollen.
Bei den Automobilherstellern z.b. zeigen die Asiaten des es auch anders geht da sind z.t 5 oder 7 Jahre Garantie nicht ungewöhnlich.
Bei Produkten die ich verkaufe sind z.t 5 Jahre wenig 10 Jahre häufig und einige Hersteller geben 20 bis 30 Jahre Garantie.
Ausgerechnet ein Amerikanischer Hersteller ist zudem da besonders Kundenfreundlich.
solnge das Teil nicht Plattgefahren wurde ist es ein Garantiefall, allerdings bauen die hervorragende Qualität deutlich günstiger wie deutsche Hersteller.
Während bei den Deutschen Herstellern z.t. die Garantie nur auf den Erstbesitzer beschränkt ist oder andere Ausflüchte gefunden werden.

Hermen
Bronzemitglied
Ruedi1952:

Erinner dich mal ehe diese Unglückselige EU Gewährleistung eingeführt wurde war es in Deutschland selbstverständlich eine 24zig monatiege Garantie zu haben.
Wenige hatten nur 12 Monate einige auch 36 Monate Garantie und manche noch länger je nach Produkt.
Bei Schäden die durch den Benutzer durch Eigenverschulden entstehen greift kein Garantieversprechen.



Ich bin mir momentan nicht sicher wie ich das einordnen soll.

Vor dieser unglückseligen EU Gewährleistung war gar kein Hersteller an irgendwas gebunden, da die Garantie frei bestimmbar ist.
Ich frage mich gerade was du als Verschlechterung durch die Gewährleistung ansiehst, dnn eine Garantie haben doch die Hersteller nach wie vor.
Also sind die 6 Mon. Gewährleistung (ohne Beweislastumkehr) sogar ein Zugewinn, aus dem sich der Hersteller auch nicht durch zweifelhafte Garantiebestimmungen rausstehlen kann.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Funny08:
Gegenfrage wie soll ein Kunde einen Mangel im Material nachweisen? Hier wurde einfach nur dem Kunden der schwarze Peter zugewiesen.

Bei meinem Koch Feld zB war es ein Problem unterschiedlicher Materialien welches dazu führte, dass nach etwa einem Jahr das Gehäuse in der Mitte des Bedienfeldes einfach aufbrach.



Ich glaube das "kontruktive Mängel" sehr viel seltener vorkommen und eher die Ausnahme sind. Darüber hinaus ist ein "ungeignetes" Material nicht zwingend ein Konstruktionsfehler sondern vielleicht auch nur ein Kompromiss in Sachen Preis ...

... vielleicht bin ich selbst auch in der falschen Branche und dadurch verdorben, aber ich glaube ernsthaft, dass ein Produkt, das über einen Zeitraum von 6 Monaten erinwandfrei funktionierte, DEN PLÖTZLICH AUFTRETENDEN MANGEL nicht schon beim Kauf hatte ...

... den letztlich ist die Gewährleistungspflicht eine Sache zwischen den Vertragsparteien und das ist üblicherweise der Endkunde und der Verkäufer und nicht der Hersteller ... 😉