Ich kann schon verstehen, das Bosch für die Garantieverlängerung den Original Beleg möchte. Anders lässt sich der Kaufzeitpunkt (ab dem die Garantie nunmal gilt) nicht belegen. Wenn die Geräte (auch wenn sie neu und unbenutzt sind) immer weiterverkauft werden und sich die Garantieendzeit immer weiter verschiebt, kann das ja nicht im Interesse des Herstellers sein. Letztlich kann auch niemand belegen, dass das Gerät bei (Weiter-)verkauf tatsächlich noch originalverschweißt war. Spätestens im Garantiefall ist das Gerät nicht mehr eingeschweißt ( da bin ich mir sicher 😉 ) und dann könnte ja jeder kommen und sagen, dass das Gerät vor dem privaten Weiterverkauf noch nicht benutzt wurde.
Aber: Bosch könnte die Garantieverlängerung dennoch etwas kundenfreundlicher gestalten. Zum einen finde ich die 4 Wochen Frist etwas kurz. Warum nicht 1 Jahr? Ich habe die Möglichkeit erst jetzt entdeckt. Schade, dass ich ältere Geräte, die ich schon vor 3 Monaten gekauft habe jetzt nicht mehr registrieren kann.
Und das Problem mit dem Kauf ohne Beleg oder von Gebrauchtware oder von Nicht-Fachhändlern könnte man ja etwas abmildern, wenn man alternativ den Produktionsmonat als Beginn der Garantielaufzeit nehmen könnte. Das Datum steht ja meist drauf und es müsste auch eine Datenbank mit Datum und Seriennummer geben, die man heranziehen könnte.
Aber gut, man bekommt etwas umsonst, da sollte man eigentlich nicht soviel kritisieren und akzeptieren, dass der Schenker die Bedingungen diktiert. Letztlich hat Bosch ja kein Interesse daran, dass ich mir bei Ebay Schnäppchen schieße. Die wollen den Fachhandel unterstützen. Und die Käufer, die die dortigen Preise zahlen, belohnen.