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Garantieverlängerung bei Ebay-Kauf ohne Beleg

ruesay
Goldmitglied
Hallo und einen netten Nachmittag,

nachdem ich über die Suche nichts passendes finden konnte, stelle ich hier (vielleicht unnötig, weil schon mal erklärt, aber nicht wieder auffindbar) meine aufgekommene Frage neu:

Ich konnte gestern bei Ebay einen IXO V, verschweißt und Orginalverpackt, ersteigern. Der Verkäufer ist nicht gewerblich und hat auf Nachfrage (leider) auch keinen Kassenbon.

Die Garantieverlängerungsbedingungen sagen aus, dass man einen Kaufbeleg im Garantiefall benötigt. Zur Garantieverlängerung hingegen nicht.

Wie schaut es bei einem absoluten Neugerät ohne Kaufbeleg aus? Gibt es einen Weg für mich (z.B. die Bare-Tool-Nummer), dass dieses Neugerät mir in irgendeiner Art und Weise zugeordnet werden kann?

Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen!
53 ANTWORTEN 53

AlexG
Grünschnabel
ruesay:
In meinem bestehenden Fall entfällt allerdings zusätzlich die Gewährleistung gegenüber dem Vorbesitzer/Verkäufer , da ich im Rahmen des Kaufvertrages jegliche Gewährleistung per schriftlicher Klausel gegenüber dem Verkäufer abgetreten habe.


Was im Fall der Fälle zu prüfen wäre. Denn nicht jeder Gewährleistungsausschluß von Privatpersonen bei eBay ist gerichtsfest:
https://www.test.de/Verkauf-im-Internet-So-schliessen-Verkaeufer-die-Haftung-aus-4533698-0/

ruesay
Goldmitglied
Und mal ganz ehrlich ausser Buxe: wer fragt vor dem Ersteigern bei Ebay entspannt den Verkäufer "... und? Is geklaut?"...

ruesay
Goldmitglied
Mal eben nachgeschaut. Es steht bei meinem Kauf der Satz "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewähr­leistung.“

habealles
Silbermitglied
ruesay:
Und mal ganz ehrlich ausser Buxe: wo fragt vor dem Ersteigern bei Ebay entspannt den Verkäufer "... und? Is geklaut?"...

direkter gehts kaum eine frage zu stellen emoticon.teeth_smile.title

AlexG
Grünschnabel
ruesay:
Mal eben nachgeschaut. Es steht bei meinem Kauf der Satz "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewähr­leistung.“


Dann hat der Verkäufer diesen Artikel wohl auch gelesen emoticon.wink_smile.title

ruesay
Goldmitglied
Aber wie geht indirekt?

"Ich habe eine Frage an Sie und bitte um eine total ehrliche Antwort: ihr angebotener Mini-Handakkuschrauber steht nicht in irgendeinem Zusammenhang mit einer gegen das Strafgesetzbuch verstossenden Tateinheit der Art "Inbesitznahme ohne Gegenwert"... Für ein aufrichtiges Geständnis wäre ich sehr verbunden.".

Macht keiner. Weder das eine, noch das andere.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
AlexG:
Hab mal was in meinen Bookmarks gekramt:
http://www.123recht.net/article.asp?a=9413
Aber wie gesagt, Unterschied zwischen gesetzlicher Gewährleistung und freiwilliger Garantie.


Danke für den Link, der bestätigt eigentlich meine Annahme.
Ich weiss nicht ob ich zitieren darf, deshalb einfach .....

Der Absatz " Vorraussetzung ist lediglich"

Bosch ist da aussen vor, geht sie rein garnichts an.
Man muß sich mit seinem Händler auseinandersetzen, der Hersteller ist unwichtig.
Ohne einen Händler keine Gesetzliche Gewährleistung.

Edit/ Achja, die erweiterte Garantie...
Bei Bosch Blau gibt es das ja schon lang.
Nach Kauf registrieren, und im Falle eines Falles das Zertifikat mit Kaufbeleg einschicken.
Da sind wir aber schon wieder bei einem Beleg.

Electrodummy
Goldmitglied
Du hast einen Artikel bei Ebay gekauft. Du kannst sicher den Kauf irgendwie nachweisen, sei es durch eine entsprechende Antwort von Ebay. Oder du hast dir eine Hardcopy vom Angebot gemacht. Das ist einem Kaufbeleg gleichzusetzen.

Du hast den Artikel "x" am Tag "y" für "z"-Euro gekauft. Nichts anderes steht auf einer Kassenquittung. Genau diese Daten gibst du für eine Garantieverlängerung ein. emoticon.wink_smile.title

Rainerle
Diamantmitglied
Naja, es ist schon ein Unterschied, ob ich einen Beleg eines Händlers habe, der seine Geräte beim Hersteller bezieht oder von einer Privatperson, die den Schrauber beispielsweise selbst vor Monaten geschenkt bekam und nun weiter verkauft. Gut, Du schreibst Originalverpackt. Die Garantie beginnt nun mal ab Kauf. Und hier beim Kauf durch den Erstkäufer.

Ich stelle mir vor, einer kauft sich ein Motorrad, fährt es aber im Winter nicht. Meldet sogar das gute Gefährt ab. Nach 25 Monaten geht etwas kaputt. Er könnte argumentieren, er hat das Motorrad nur 9 Monate genutzt, also hat er noch Garantie. Oder eine Skibindung. Ich war doch nur an 2 Tagen Skifahren. Und das in den letzten 5 Jahren. Also lediglich 10 Tage Garantiezeit verstrichen ...

Ich denke, man sollte auf Kulanz hoffen. Fotografier Deinen Kaufbeleg von eBay, stell ihn hier mit ein und falls der Fall der Fälle eintritt, wird Bosch dann schon richtig entscheiden - unsere Erfahrung ist doch, dass der Service hier sehr kulant ist und bei "verdienten" 1-2-do'lern ganz bestimmt nicht kleinlich sind. Und zu denen gehörst Du doch allemal! - Spätestens dann, wenn man Dein Teamwerken-Werk gesehen hat 🙂

Electrodummy
Goldmitglied
Rainerle:
Naja, es ist schon ein Unterschied, ob ich einen Beleg eines Händlers habe, der seine Geräte beim Hersteller bezieht oder von einer Privatperson, die den Schrauber beispielsweise selbst vor Monaten geschenkt bekam und nun weiter verkauft. Gut, Du schreibst Originalverpackt. Die Garantie beginnt nun mal ab Kauf. Und hier beim Kauf durch den Erstkäufer.

Ich stelle mir vor, einer kauft sich ein Motorrad, fährt es aber im Winter nicht. Meldet sogar das gute Gefährt ab. Nach 25 Monaten geht etwas kaputt. Er könnte argumentieren, er hat das Motorrad nur 9 Monate genutzt, also hat er noch Garantie. Oder eine Skibindung. Ich war doch nur an 2 Tagen Skifahren. Und das in den letzten 5 Jahren. Also lediglich 10 Tage Garantiezeit verstrichen ...

Ich denke, man sollte auf Kulanz hoffen. Fotografier Deinen Kaufbeleg von eBay, stell ihn hier mit ein und falls der Fall der Fälle eintritt, wird Bosch dann schon richtig entscheiden - unsere Erfahrung ist doch, dass der Service hier sehr kulant ist und bei "verdienten" 1-2-do'lern ganz bestimmt nicht kleinlich sind. Und zu denen gehörst Du doch allemal! - Spätestens dann, wenn man Dein Teamwerken-Werk gesehen hat 🙂


Beweise mal dem Verkäufer, daß er den Artikel vor x-Monaten gekauft hat. Ich würde mal sagen, er hat sich verkauft und stellt deshalb das Gerät bei Ebay ein. Damit ist es maximal nur ein paar Wochen alt. Und die Garantiefrage stellt sich nicht wirklich. Im Garantiefalle kann der Hersteller nämlich auch nicht beweisen, wie lange der Verkäufer schon im Besitz des Artikels war. Das ist nämlich die gesetzliche Vorgabe: Nach sechs Monaten ist der Hersteller in der Beweispflicht. Nicht der Anwender. emoticon.wink_smile.title