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am 11-08-2015 18:01
am 11-08-2015 22:48
am 12-08-2015 15:42
Electrodummy:
Und die Garantiefrage stellt sich nicht wirklich. Im Garantiefalle kann der Hersteller nämlich auch nicht beweisen, wie lange der Verkäufer schon im Besitz des Artikels war. Das ist nämlich die gesetzliche Vorgabe: Nach sechs Monaten ist der Hersteller in der Beweispflicht. Nicht der Anwender. emoticon.wink_smile.title
am 12-08-2015 15:44
ruesay:
Aber wenn ich überlege, wieviele Artikel gerade die Tage vor meinen Augen bei Ebay als Neuware verkauft worden sind, ohne das ein Beleg dahinter gestanden hat. Alleine beim IXO (vom IV und V) tauchen jeden Tag 4 bis 7 neue, teils noch eingeschweißte Ausgaben zum Ersteigern auf. Aber auch die Verlockung in Form von 29,99 Sofort-Kauf (neuer IXO V) war dabei.
Wäre doch für den ein oder anderen Händler genau das richtige, um sich der lästigen Gewährleistung zu entledigen. Aber welcher Händler kann das auf lange Sicht aushalten?
Somit warten wir mal entspannt ab, was die Experten dazu sagen.
am 12-08-2015 16:16
am 12-08-2015 16:31
am 13-08-2015 12:34
am 13-08-2015 12:36
am 13-08-2015 12:38
am 13-08-2015 15:55
am 13-08-2015 16:02