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Garantieverlängerung bei Ebay-Kauf ohne Beleg

ruesay
Goldmitglied
Hallo und einen netten Nachmittag,

nachdem ich über die Suche nichts passendes finden konnte, stelle ich hier (vielleicht unnötig, weil schon mal erklärt, aber nicht wieder auffindbar) meine aufgekommene Frage neu:

Ich konnte gestern bei Ebay einen IXO V, verschweißt und Orginalverpackt, ersteigern. Der Verkäufer ist nicht gewerblich und hat auf Nachfrage (leider) auch keinen Kassenbon.

Die Garantieverlängerungsbedingungen sagen aus, dass man einen Kaufbeleg im Garantiefall benötigt. Zur Garantieverlängerung hingegen nicht.

Wie schaut es bei einem absoluten Neugerät ohne Kaufbeleg aus? Gibt es einen Weg für mich (z.B. die Bare-Tool-Nummer), dass dieses Neugerät mir in irgendeiner Art und Weise zugeordnet werden kann?

Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen!
53 ANTWORTEN 53

ruesay
Goldmitglied
N'abend Rainerle!

Die Kulanz, die du ansprichst, ehrt mich sicherlich. Annehmen würde ich sie aber nicht wollen. Mir geht es hier um das Prinzip. Und das sollte in erster Linie heißen "alle werden gleich behandelt". Insofern habe ich ja auch Interesse daran zu erfahren, wie diese "Geld gegen Neuware ohne Beleg"-Garantieverlängerung gesehen wird von Bosch.

Garantie, Nachbesserung, Neulieferung und und und stehen damit für Bosch unter Umständen bei Anerkenntnis mit auf dem Zettel.

Aber wenn ich überlege, wieviele Artikel gerade die Tage vor meinen Augen bei Ebay als Neuware verkauft worden sind, ohne das ein Beleg dahinter gestanden hat. Alleine beim IXO (vom IV und V) tauchen jeden Tag 4 bis 7 neue, teils noch eingeschweißte Ausgaben zum Ersteigern auf. Aber auch die Verlockung in Form von 29,99 Sofort-Kauf (neuer IXO V) war dabei.

Wäre doch für den ein oder anderen Händler genau das richtige, um sich der lästigen Gewährleistung zu entledigen. Aber welcher Händler kann das auf lange Sicht aushalten?

Somit warten wir mal entspannt ab, was die Experten dazu sagen.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Electrodummy:
Und die Garantiefrage stellt sich nicht wirklich. Im Garantiefalle kann der Hersteller nämlich auch nicht beweisen, wie lange der Verkäufer schon im Besitz des Artikels war. Das ist nämlich die gesetzliche Vorgabe: Nach sechs Monaten ist der Hersteller in der Beweispflicht. Nicht der Anwender. emoticon.wink_smile.title


Das ist so nicht korrekt. Es gibt keine gesetzliche Vorgabe was Garantieleistungen angeht, da Garantieleistungen ein freiwilliges Leistung seitens des Herstellers oder Händlers sind.

Ist der Verkäufer kein autorisierter Verkäufer, kann es durchaus passieren, dass der Hersteller eine Garantieleistung ablehnt (z.B. Festool bei Kauf TS55 bei Bauhaus).

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
ruesay:
Aber wenn ich überlege, wieviele Artikel gerade die Tage vor meinen Augen bei Ebay als Neuware verkauft worden sind, ohne das ein Beleg dahinter gestanden hat. Alleine beim IXO (vom IV und V) tauchen jeden Tag 4 bis 7 neue, teils noch eingeschweißte Ausgaben zum Ersteigern auf. Aber auch die Verlockung in Form von 29,99 Sofort-Kauf (neuer IXO V) war dabei.

Wäre doch für den ein oder anderen Händler genau das richtige, um sich der lästigen Gewährleistung zu entledigen. Aber welcher Händler kann das auf lange Sicht aushalten?

Somit warten wir mal entspannt ab, was die Experten dazu sagen.


Handelt es sich hierbei um Verkäufe durch angebliche Privatpersonen, dass du davon ausgehst, dass die Gewährleistung umgangen werden soll?

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Wir versuchen mal entsprechende Infos für euch zu bekommen 😉

ruesay
Goldmitglied
@CaFe:

Ja, die ich in den letzten 14 Tagen gesehen habe, waren per Filter auf Auktion gesetzt und ausschließlich Privatpersonen.

Die Händler haben Preise von 39,90 bis 124 Euro für IXO 4 und 5 aufgerufen. Die habe ich gemieden.

@Kathrin:

Vielen Dank!

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Die Garantieverlängerung ist an den Kaufbeleg gebunden.
Nur so können wir den Garantiezeitraum korrekt festsetzen.

" 2. Die Garantiezeit beträgt 24 Monate, bei gewerblichem oder beruflichem Gebrauch oder gleichzusetzender Beanspruchung 12 Monate. Die Garantiezeit beginnt mit dem
Kauf durch den Erstendabnehmer. Maßgebend ist das Datum auf
dem Original-Kaufbeleg.

Die Garantiezeit kann wie folgt verlängert werden…"

Sorry, dass ich keine besseren Nachrichten habe ;(

ruesay
Goldmitglied
Schade. Bedeutet für mich also, dass ich bei Versteigerungen in der Bucht viel mehr auf einen Kaufbeleg achte. Allerdings gehen einem dann das ein oder andere Schnäppchen durch die Lappen.

ruesay
Goldmitglied
Schon wieder vergessen: vielen Dank für deine Mühe, Kathrin. Und in diesem Fall wird der Überbringer der (schlechten) Nachricht auch nicht geköpft.

Wie sagt man so schön: Es is, wie es is... :wink:

Janinez
Diamantmitglied
Wie ist das dann mit den Geräten, die wir hier bekommen, aus Tests usw:?........

Funny08
Goldmitglied
Die können leider nicht verlängert werden @ Janinez. Die wurden halt nicht regulär gekauft. ...aber die haben auf jeden Fall 2 Jahre Gewährleistung. Dafür den Lieferschein aufheben.