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Montage franz. Balkon

Santschik
Silbermitglied
50101.attach
Hallo 1-2-Do Community,
wir bauen im Moment unser Traumhaus in Holzständerbauweise.
Dazu möchten wir an unseren Fenstern französische Balkone, wie sie auf dem Bild zu sehen sind, bauseits anbringen.

Der Wandaufbau sieht folgendermaßen aus (von Außen nach Innen):

1. Putz
2. Dämmplatte 120mm
3. Spanplatte
4. Holzbalken
5. Spanplatte ........

Mir geht es nun hauptsächlich darum wie ich die Stockschrauben montieren kann ohne eine Wärmebrücke in meiner Dämmung zu verursachen.
Fischer bietet z.B. die 12er Thermax Serie an um dieses Problem zu lösen, aber bei 40 Befestigungspunkten summieren sich die Kosten sehr schnell.
Kennt von euch jemand eine Alternative oder hat eine Idee wie man dieses Problem lösen kann?

Grüssle Alex

PS: Die waagrechte Ausrichtung der Rohre ist so gewünscht.

34 ANTWORTEN 34

Santschik
Silbermitglied
@kjs Nein ich habe unten keine feststehendes Teil.
" Die Fenster in Deinem Bild sind aber keine Fenster sondern Türen die ganz bis nach unten aufgehen und da darf dann bis 60cm nicht mehr als 2cm Lücke sein wenn keine andere Sicherung vorhanden ist." Bei der Art von Fenster darf man keine Fensterbrüstung mit 60cm Höhe verbauen (siehe Punkt 3). Hier muss die Fensterbrüstung eine Höhe von 90cm haben und da darf bei horizontaler Anordnung ein maximaler Abstand von 12cm vorhanden sein.
Ich bin mir gerade nicht sicher was du mit den 2cm hast?!

kjs
Diamantmitglied
Santschik:
@Hazett
(5) Öffnungen in Umwehrungen nach Absatz 1 dürfen bei Flächen, auf denen in der Regel mit der Anwesenheit von Kindern bis zu sechs Jahren gerechnet werden muss, 1. bei horizontaler Anordnung der Brüstungselemente bis zu einer Höhe der Umwehrung von 0,6 m nicht höher als 2 cm, darüber nicht höher als 12 cm sein, 2. bei vertikaler Anordnung der Brüstungselemente nicht breiter als 12 cm sein, 3. bei unregelmäßigen Öffnungen das Überklettern nicht erleichtern und in keiner Richtung größer als 12 cm sein.


Ja, Die Gesamthöhe muß 90cm sein außer wenn oben 20cm Tiefe ist dann reichen 80cm. Aber bis zu einer Höhe von 60cm darf bei dieser 90cm hohen Konstruktion der horizontale Abstand nicht mehr als 2cm betragen. Ab 60cm Höhe kannst Du dann die 12cm machen.

Das Problem hatte ich bei einem Haus mal mit einem Balkongeländer. Die Baufirma hatte etwas geschlafen und die Abstände waren 2,4cm. Alles wieder runter und noch mal üben damit die Abnahme bestanden wird.

arathorn76
Silbermitglied
Irgendwie lese ich gerade ein Missverständnis zwischen Santschik und kjs.
Santschiks Worte interpretiere ich so, dass seiner Meinung nach bei einer Gesamthöhe der Umwehrung von über 60cm die Abstände 0-12cm sein dürften,
kjss Worte interpretiere ich so, dass auch bei Gesamthöhe >90cm die Abstände in dem Teil, der bis 60cm hoch reicht, im Bereich 0-2cm sein müssen.

Und ich sag jetzt mal: Verordnungstext hin oder her: wo Kinder sind sollte das Geländer kindersicher sein. Da ich so ein Enges Gitter nicht mag würde ich daher zur Plexi-Scheibe hinter einem hübschen Gitter raten.
Oder dazu, die Frage einfach mal beim Bauamt zu stellen. Formlos mit ein paar Skizzen/Bildern/Plänen vorsprechen. Wenn man da an den richtigen kommt gibt es eine rechtlich saubere Auslegung mit Tipps zur Umsetzung.

kjs
Diamantmitglied
Bei mir waren das zwar Bayrische Verordnungen aber mit genau dem gleichen Text und da mußten die Spalte bis 60cm hoch max 2cm und darüber durften sie 12cm sein. Also nicht so daß die 2cm nur gelten wenn das Geländer insgesamt nur 60cm hoch ist und man überall 12cm machen darf wenn es 90cm hoch gebaut wird.
Dabei geht es ja darum daß Kinder das Ding nicht als Leiter verwenden können.

ulfwuestefeld
Alter Hase
Moin zusammen,

ich habe gerade im Bereich Markisenbefestigung evtl. Was passendes gefunden.

Guck mal nach Fischer Thermax.