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Türen oder Wände: Was zuerst?

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Hallo zusammen,

und gleich noch eine Frage zum Malern: Beim Auszug aus unserer Wohnung müssen wir sowohl Türen und Türzargen (Holz) als auch die Wände streichen. Was mache ich am Besten zuerst?

Gruß & Dank,
Michael
25 ANTWORTEN 25

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Ich finde, die Kanten und Übergänge werden schöner wenn man die Türstöcke zuerst lackiert, dann gut trocknen lässt, dann sauber abklebt und dann die Wände macht.

Hazett
Silbermitglied
meine Reihenfolge wäre :

1.) Ecken mit kl.Rolle vorarbeiten...und die Fenster-Mauerteile
2.) Decke rollen
3.) Wände rollen

4.) Türe (n) Zargen mit Spiritus kurz abwischen ( wegen Fettflecken und Schmutz runter )
dann mit Acryl-Lack rollen (z.B. seidenmatt), wenn nur mit wenig Wasser verdünnt wird,
könnte 1 x Anstrich -...kreuzweise ..( rollen ) reichen !

Gruss von Hazett

Strucki
Bronzemitglied
Also wir vom Fach halten es so wie es Tackleberry schon geschrieben hat.
1 Türen und Zargen schleifen damit der Dreck erstmal weg ist und dann
vorlackieren.
2 Decke und Wände streichen

3 Türen lackieren

Gruß Strucki

ElseKling
Alter Hase
Vielleicht erst mal prüfen (lassen) ob Du überhaupt streichen musst.
Link

schnurzi
Platinmitglied
hallo bei uns werden nur die wände gestrichen frag noch mal nach !!

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Danke Euch allen für die Antworten.

In der Sache, muss ich gestehen, haben wir am Ende geschwächelt und die Aufgabe einem pensionierten Maler aus dem Nachbarhaus übergeben – er kennt Haus und Vermieter und garantiert uns am Ende die Abnahme. Dafür toben wir uns malerisch in unserem Neubau aus.

Er hat übrigens erst die Wände gemacht und über die Feiertage trocknen lassen, dann (jetzt) die Türen.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Hmmm... soll ich jetzt zu diesem Thema noch das Mietrecht hinsichtlich der Erfüllung eines sogenannten "Fristenplanes" erklären ?

Der Fristenplan, sofern im Mietvertrag so vereinbart, legt fest, in welchen Fristen welche Räume renoviert / gemalert werden müssen. Üblicherweise überprüft das ein Vermieter während der Mietzeit nicht, kann aber bei einem Auszug darauf bestehen, sofern die Wohnung zu Mietbeginn vollständig renoviert übergeben wurde.

Beim Fristenplan gilt jedoch zu beachten, dass, wenn sogenannte " Starre Fristen " ( d.h. wenn nicht die Option lt. Mietvertrag vereinbart ist, die Fristen je nach "Abnutzungsgrad" zu verlängern oder zu verkürzen) vereinbart sind, der Fristenplan hinfällig ist; der wurde in der Form vom BGH schon vor Jahren gekippt ! Das würde bedeuten, dass Du gar nichts machen musst !!!

Sind keine Starren Fristen vereinbart, also die Fristenplan-Klausel im MV so verfasst und vereinbart, mus nach Zeitwert und tatsächlicher Notwendigkeit entschieden werden. Je nachdem, wann Du eingezogen bist oder wann Du das letzte Mal renoviert hast, ist dies zu berücksichtigen.

Einen Raum pinseln, nur damit er gepinselt ist, macht ja kein Sinn. Sollte der Raum aber fällig sein, so gilt abzuwägen...

Im Zweifel fährt man mit einer sogenannten "kalkulatorischen Abrechnung" besser...

Weiteres würde den Rahmen hier sprengen, vielleicht gehste auch mal zum Mieterbund oder sonst wo und lässt Dich beraten... Mietvertrag mitnehmen !!!

siehe auch :

http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6nheitsreparatur

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Danke, aber beim Mieterverein waren wir als erstes – der Vertrag ist gültig, und mit eventueller Ausnahme der Abstellkammern sind nach sechs Jahren mit Kindern auch alle Räume fällig...

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Die renovierte Übergabe einer Mietwohnung ist der grösste Schwachsinn überhaupt.
Keiner der aus einer Mietwohnung auszieht wird da noch viel Geld investieren.
Da wird eine billige Farbe an die Wände gepantscht...Türen werden ohne anzuschleifen einfach schnell übergewalzt...und gepfuscht wird in allen Ecken.
Der Leidtragende ist dann eigentlich der Nachmieter, dem aber die gleiche Verpflichtung aufgezwungen wird...spätestens dann, wenn er seine Schönheitrenovierung vornimmt und feststellt, dass nur minderwertige Qualität verarbeitet wurde.
Und wenn es der Maler machen muss...der schimpft noch mehr.... emoticon.teeth_smile.title

Meinen Vermieter konnte ich jedenfalls davon überzeugen, das es keinen Sinn macht, eine Wohnung renoviert zu übergeben.

Janinez
Diamantmitglied
RedScorpion68, da gebe ich Dir schon Recht, aber die meisten Mieter möchten in eine renovierte Wohnung einziehen. Ich versuche halt immer den alten und den neuen Mieter zusammenzubringen, damit sich die Parteien einigen können.
Auch ich verpflichte meine Mieter vertraglich zur Renovierung, wobei ich mit ihnen dann abspreche, was sinnvoll ist.