Hmmm... soll ich jetzt zu diesem Thema noch das Mietrecht hinsichtlich der Erfüllung eines sogenannten "Fristenplanes" erklären ?
Der Fristenplan, sofern im Mietvertrag so vereinbart, legt fest, in welchen Fristen welche Räume renoviert / gemalert werden müssen. Üblicherweise überprüft das ein Vermieter während der Mietzeit nicht, kann aber bei einem Auszug darauf bestehen, sofern die Wohnung zu Mietbeginn vollständig renoviert übergeben wurde.
Beim Fristenplan gilt jedoch zu beachten, dass, wenn sogenannte "
Starre Fristen " ( d.h. wenn nicht die Option lt. Mietvertrag vereinbart ist, die Fristen je nach "Abnutzungsgrad" zu verlängern oder zu verkürzen) vereinbart sind,
der Fristenplan hinfällig ist; der wurde in der Form vom
BGH schon vor Jahren gekippt ! Das würde bedeuten, dass Du gar nichts machen musst !!!
Sind keine Starren Fristen vereinbart, also die Fristenplan-Klausel im MV so verfasst und vereinbart, mus nach Zeitwert und tatsächlicher Notwendigkeit entschieden werden. Je nachdem, wann Du eingezogen bist oder wann Du das letzte Mal renoviert hast, ist dies zu berücksichtigen.
Einen Raum pinseln, nur damit er gepinselt ist, macht ja kein Sinn. Sollte der Raum aber fällig sein, so gilt abzuwägen...
Im Zweifel fährt man mit einer sogenannten "
kalkulatorischen Abrechnung" besser...
Weiteres würde den Rahmen hier sprengen, vielleicht gehste auch mal zum Mieterbund oder sonst wo und lässt Dich beraten...
Mietvertrag mitnehmen !!!
siehe auch :
http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6nheitsreparatur