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Rente

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Einen wunderschönen Sonntag Morgen wünsche ich euch,

meine Frage hat dieses Mal nichts mit Heimwerken zu tun, vielmehr würde ich gerne wissen, ob sich hier vielleicht auch jemand in Rentenfragen auskennt?

Gestern habe ich meinen Rentenbescheid erhalten und darin steht, dass ich eine Hinzuverdienstgrenze von 450 € habe. Die Rente die ich erhalte ist eine Erwerbsminderungsrente zu 100 %.

Meine Frage dazu ist, sind die 450 € an eine tägliche Arbeitszeit gebunden? Also z.B. darf ich nur 3 Stunden am Tag einer Nebenbeschäftigung nachgehen, oder ist das egal?

Sage schon mal vielen Dank.

Tom
47 ANTWORTEN 47

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Alpenjodel:
Ich soll die LVA nicht in Fragen zur Rente fragen? Es geht mir doch darum, darf ich etwas hinzu verdienen und wen ja, wieviel Stunden pro Tag.

Da hast Du wahr 😉 - Die LVA wacht ja auch darüber, Dir die zuviel verdiente Knete abzuziehen. Insofern machst Du nichts verkehrt, die Abzieher zu fragen, weil die es ja sind, die es sind! emoticon.teeth_smile.title

fuffy1963
Diamantmitglied
Ekaat:
Also da wäre ich gaaanz vorsichtig! Wenn ich 100% MdE habe, dann BIN ich erwerbsunfähig. Auch für 450 Euronen!
Anders ist das bei geringerer Einstufung, z. B. 80% - die fehlenden 20% kann man ja dann arbeiten, um die Rente aufzubessern, die sicherlich bei 100% auch höher ausfiele. Oder irre ich mich da?


Genau das meine ich Ekaat. Die sagen zwar das du soviel dazuverdienen darfst, aber schnell haben die dir auch einen Strick daraus gedreht.
Wenn ich mich nicht irre, gibt es nur 100% oder 50% Erwerbsminderung. 100% ist klar, da geht gar nichts mehr. Bei 50 Prozent sollst du zu deiner Rente noch (ich glaube) 3 Std am Tag arbeiten gehen.

fuffy1963
Diamantmitglied
@Alpenjodel
Bei dir scheint es dann unbefristest bis zu deiner Altersrente zu sein. Ich muß momentan alle 2 Jahre eine Verlängerung beantragen.

gschafft
Platinmitglied
Ich beziehe eine Teilerwerbsminderungsrente, bei der lediglich die Hinzuverdienstgrenzen anders geregelt sind,

Deine Eingangsfrage bezüglich der Arbeitszeiten sind mehr ernst zu nehmen, als mancher vermutet.

Je nach Jahrgang (bei mir ab 3 Stunden bis max. unter 6 Stunden zumutbararer Arbetszeit) sind empfindlich und tagesgenau einzuhalten. Sollte ich die tgl. Arbeitszeit überschreiten, würde meine Teilerwerbsminderungsrente wegfallen, da der Versicherungstraäger mir dann (zu Recht) unterstellen würde, dass ich ja doch fähig sein würde mehr als 6 Stunden arbeitsfähig zu sein.

Pass da bitte unbedingt auf und auch mein Vorschlag wäre dich z. Bsp. an den VDK zu wenden und dich bis in das letzte Detail aufklären zu lassen.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Frank:
Ich beziehe eine Teilerwerbsminderungsrente, bei der lediglich die Hinzuverdienstgrenzen anders geregelt sind,...

Das ist ein Aspekt, den ich so noch nicht erkannt hatte. Aber es klingt logisch! Ist bei mir nicht zutreffend, da ich über 65 Jahre alt bin, und somit unbegrenzt zuarbeiten darf, ohne dioe Rente zu kürzen. Mache ich natürlich nicht - bin ich denn bescheuert?! Bin froh, mit dem Frohndiesnst endlich durch zu sein! 😉 emoticon.teeth_smile.title

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
So, nun habe ich es von der LVA erklärt bekommen.

In meinem Fall, voller Erwerbsminderung, darf ich monatlich 450 Euronen hinzu verdienen, ABER die Arbeitszeit beträgt nur bis zu 3 Stunden täglich.

Klingt doch ganz gut emoticon.teeth_smile.title

Hazett
Silbermitglied
Alpenjodel:
Ich soll die LVA nicht in Fragen zur Rente fragen? Es geht mir doch darum, darf ich etwas hinzu verdienen und wen ja, wieviel Stunden pro Tag.

Guten Morgen....
das mit der LVA wäre genau das Thema, wo Einige hier auch schon gesagt haben... bloss
keine schlafende Hunde wecken !
Sag nur mal meine Meinung zum Steuerberater... komme mit meiner.. und des Weibl's geringer Rente gerade noch ( wegen Behindertenausweis ) in die Freistellungs-Grenze !
Aber.... ich gebe doch lieber dem Steuerberater sein Honorar, als aus Unwissenheit dem
Finanzamt oder anderer Behörde was in den Hals zu stecken....!
Wie Du oben im Skript schon geschrieben hast, steht im Rentenbescheid was von einer max. zus. Verdienst-Grenze, nämlich die 450 E... das sollte so stimmen.... nur
WIR Alle hier sind guten Willens, aber direkt Beraten dürfen wir Dich nicht........
also, da VDK nicht auf Deiner Favoritenliste steht, hast Du den Steuerberater ( den
sollte man auch als Rentner haben ) oder geh zum Finanzamt, die müssen Dir dazu,
weil es ja auch steuerpflichtige Einnahmen sind, 100%tig korrekte Aussagen machen !
Gruss......
Nachtrag... habe soeben Deinen Bericht gelesen.... na dann ist ja alles OK !

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Hazett:
... Steuerberater ( den
sollte man auch als Rentner haben ) oder geh zum Finanzamt


Einen Steuerberater als Rentner? Die Bezüge bleiben doch immer gleich, was könnte ich da noch beim Finanzamt gelten machen? Einen Freibetrag durch den Schwerbehindertenausweis mit 80% habe ich doch schon, doch der nützt mir doch jetzt auch nichts mehr, oder?

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Na, Du kannst nur Steuern sparen, wenn Du welche zahlen mußt.

Hazett
Silbermitglied
Alpenjodel:
Einen Steuerberater als Rentner? Die Bezüge bleiben doch immer gleich, was könnte ich da noch beim Finanzamt gelten machen? Einen Freibetrag durch den Schwerbehindertenausweis mit 80% habe ich doch schon, doch der nützt mir doch jetzt auch nichts mehr, oder?

++++
im Prinzip ist es richtig gedacht, ob ein Steuerberater nützlich ist, wird davon Abhängig
sein, ob bei der Rente die der Frau mitgerechnet wird, oder Du alleine den Bezug hast !
Da wir Rentner auch Steuern zahlen, sofern die Bemessungsgrenze überschritten wird,
( meine ältere Schwester gehört auch zu den Geschröpften ) ist ein Zuverdienst , der
angeblich Sozialabgaben- FREI ist, beim Finanzamt aber die Bemessungs-Summe
überschreitet, dann zahlt man für auch für die kleinere Rente STEUERN, sodass unterm Strich sich nützlich machen gar nicht lohnt !
wieviel hier zu verdient werden kann, ohne diese Grenze zu Überschreiten, erfährst Du nur beim Finanzamt...die sind zur Auskunft verpflichtet !
Gruss.....