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Frage zum Mietrecht

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Seit 1998 bewohne ich eine Mietwohnung in einem 3 Fam. Haus. Mein Vermieter ist nun so langsam in dem Alter, wo er bestimmt daran denkt das Haus seinen beiden Kindern zu überschreiben. Die Tochter bewohnt mittlerweile die Erdgeschosswohnung und das Dachgeschoss. Der Sohn hat selber ein Haus, das er mit seiner Familie bewohnt.

Meine Frage ist, wenn mein Vermieter das Haus seinen Kinder überschreibt, wird dann mein Mietvertrag hinfällig? Wie sieht es da mit der Kündigungsfrist aus? Ich glaube das die Kündigungsfrist ab 8 Jahre Mietdauer liegt bei 9 Monaten. Ist das korrekt? Oder tritt dann ein Sonderkündigungsrecht seitens des Vermieters ein?

Danke schon mal für eure Hilfe.
27 ANTWORTEN 27

3radfahrer
Diamantmitglied
Als unsere Vermieter verstorben sind, haben die zwei Enkelin das Haus geerbt. Die wollten auch gleich mit uns einen neuen Vertrag machen. Haben wir nicht gemacht, weil der alte Vertrag noch gültig war. Die andere Mietpartei hat den unterschrieben und mussten mehr bezahlen.
Deshalb keinen neuen Vertrag unterschreiben.

Janinez
Diamantmitglied
zumindest vorläufig nicht. Da muss man ganz genau lesen, was im alten und was im neuen Vertrag steht und dann auch schau´n, was beim alten Vertrag ungültig ist, was aber bei einem neuen Vertrag sehr wohl Gültigkeit erlangen kann

ascii4711
Alter Hase
Janinez:


Das ist so nicht richtig, da sie im selben Haus wohnt hat sie es mit einer Kündigung sogar sehr leicht


Mir ist ein Fall pers. bekannt, da wurde der Eigenbedarf in einem ähnlichen Fall vom Gericht abgelehnt, da es für das vollj. Kind der Familie zumutbar wäre, sich einen angemessenen Wohnraum zu mieten und der Bedarf als Einzelperson geringer wäre, als es die Wohnung die Gegenstand der Eigenbedarfskündigung war (bewohnt von Einzelperson, berufstätig).

Ich wüsste spontan nicht, weshalb es ein Eigentümer in solch einem Fall einfacher haben sollte, Eigenbedarf durchzusetzen.

Ich würde, wäre ich Mieter, in solch einem Fall sowieso erstmal dem Mieterschutz beitreten.

Janinez
Diamantmitglied
Das ist in diesem Fall leichter, da es ein von den Eigentümern bzw. Tochter selbst bewohntes Haus mit nur 1 Mieter ist. Bei einer anderen Konstellation hättest du Recht

Hazett
Silbermitglied
Alpenjodel:
Sorry, ich bin ein sehr einfach gestrickter Mensch und für mich ist immer noch ein Handschlag mehr wert als ein schriftlicher Vertrag. Paragraphen zu lesen ist für mich ein absoluter Graus und dann verstehe ich nur die Hälfte oder noch weniger 😞

Ich denke,ich werde in einem passenden Moment mal mit der Tochter reden, dann sehe ich ja wie sie reagiert, oder? Einen Fachanwalt diesbezüglich um Rat zu fragen ist halt eine Kostensache, da ich keinen Miet-Rechtsschutz habe.


EIN JEDER sollte auch einen Rechts-Schutz haben... egal ob Arbeitsrecht oder Verkehrsunfall... meist decken diese auch Privat.. Anliegen ab !
Selbst in meinem Alter habe ich einen Rechts-Schutz ( über meine Bank ).. natürlich mit Selbstbeteiligung ( 150 E )
Es muss also nicht ein spezieller Rechtsschutz wie z.B..... Mieter-Schutzbund.. sein !
Da Du Deinen Vermieter gut kennst... ist miteinander REDEN... besser... als Übereinander... oder mittels einer 3ten Person !
Gruss

ascii4711
Alter Hase
Janinez:
Das ist in diesem Fall leichter, da es ein von den Eigentümern bzw. Tochter selbst bewohntes Haus mit nur 1 Mieter ist. Bei einer anderen Konstellation hättest du Recht


Die Konstellation war im mir bekannten Fall ähnlich. Wohnhaus mit 2 Wohnungen, eine davon vermietet, eine vom Eigentümer selbst bewohnt. Eigentümer will vermietete Wohnung für eigenes Kind nutzen -> Nope.

Finde in der Rechtssprechung noch keinen Hinweis darauf, weshalb es da einfacher sein sollte.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Hazett:


EIN JEDER sollte auch einen Rechts-Schutz haben... egal ob Arbeitsrecht oder Verkehrsunfall... meist decken diese auch Privat.. Anliegen ab !
Selbst in meinem Alter habe ich einen Rechts-Schutz ( über meine Bank ).. natürlich mit Selbstbeteiligung ( 150 E )
Es muss also nicht ein spezieller Rechtsschutz wie z.B..... Mieter-Schutzbund.. sein !
Da Du Deinen Vermieter gut kennst... ist miteinander REDEN... besser... als Übereinander... oder mittels einer 3ten Person !
Gruss


Also eine normal Privat-Haftpflicht und Rechtsschutz inkl. Verkehr habe ich schon,eben nur kein Mietrechtsschutz.

Edit:
Habe mich geirrt bzw. verwechselt. Habe aktuell nur eine Hausratversicherung. Die Rechtsschutz läuft ende des Jahres aus.

ascii4711
Alter Hase
Ich würde mal beim örtlichen Mieterschutzbund schauen. Zum einen können die dich im Falle von Vertragsänderungen beraten, zum anderen sind die im Falle einer Eigenbedarfskündigung auch auf deiner Seite. Es muß nicht immer gleich alles über einen Anwalt laufen, aber es kann nicht schaden, wenn man auf Fachleute zurückgreifen kann, und sei es nur wegen einer Unklarheit o.ä.