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am 10-02-2017 14:28
am 10-02-2017 14:36
am 11-02-2017 0:43
am 11-02-2017 8:45
am 11-02-2017 11:13
am 11-02-2017 11:42
am 11-02-2017 14:53
am 11-02-2017 14:59
am 11-02-2017 15:18
Holzbeinschnitzer:
BTW:
In diesem Fall hier wird michberger sich an die KFW für einen Zuschuss wenden müssen, da es sich hier um eine Mietwohnung handelt und nicht um die eigene. Ich hlaube kaum, dass eine Kasse solch ein Vorhaben bezuschusst.
am 11-02-2017 15:44
cyberman:
Die KK des Mieters gibt einmalig einen Zuschuss für den Umbau, das Geld geht an den Mieter, dann kommt es halt auf das Mietverhältnis an, in der Regel wird der Mieter das auch gerne so machen sofern er in der Wohnung oder dem Haus bleiben möchte, der Vermieter ist nämlich nicht verpflichtet den Umbau vorzunehmen. Den KFW Zuschuss kann nur der Eigentümer beantragen. Der Umbau kann mit Genemigung des Vermieters auch in Eigenregie vorgenommen werden (der Mieter beauftragt die Handwerker) als Vermieter würde ich dem so aber nicht zustimmen. Wir hatten uns mit dem Mieter zusammen gesetzt und zusammen die nötigen Umbauten besprochen, vom Mieter bekamen wir den KK Zuschuss und der Mieter bekam eine verbindliche Mietzusage von uns. Hilfsmittel wie Haltegriffe und Sitz für die Dusche werden unabhängig vom Zuschuss ebenfalls von der KK übernommen sofern sie nicht auf der Rechnung für den Badumbau aufgelistet sind.