ummpf.....
mein herzliches Beileid, Michael! Meine Zwischenfrage war reine Neugier, keine vorweggenommene Kritik. Ich mag die anhänglichen Viecher sehr und würde sie unter solchen Umständen nicht mehr aus dem Haus lassen, weil ich den Garten wie oben gesagt gar nicht 'katzensicher' absperren kann. Ich habe gesehen, wie unsere Katz vom Ast eines Baumes aufs Nachbargrundstück gesprungen ist, nur weil da grad ein Eichhörnchen ihrer Meinung nach unerlaubter Weise uber den Rasen gehoppelt ist. Da waren ihr geschätzte 5m nicht zu hoch, und vom Balkon (3 m) springen die Viecher auch, wenn's pressiert und der Weg über das angrenzende Gebüsch zu umständlich erscheint. Nicht alle, aber die kleinste und mutigste Katze steigt rund zehn Meter hoch in feines Geäst, das sie gerade noch trägt, um sich dort mit Elstern auseinander zu setzen, die auch ganz schön wehrhaft sind. Was ich damit sagen will: wenn der Garten mal nennenswerten Aufwuchs hat, nützt auch kein Zaun in der von Dir vorgeschlagenen Größe noch irgendwas, zumindest lehrt das meine Erfahrung mit unserer schon etwas älteren Sibirerin und die Coonys vom Sohn verhalten sich ähnlich, sind nur nicht ganz so 'feinastgängig' wie die kleine Sibirerin, weil fast doppelt so schwer. Über einen Baum am Haus kommt die Katz auch locker aufs Dach und von dort aufs Nachbargrundstück. Ich fürchte, Eure Coonys könnten das auch oder würden andere Schlupflöcher finden. Vielleicht wäre es besser, den Freigang zu unterbinden, bis der üble Vergifter festgestellt und seine Aktionen abgestellt sind. In so einem Fall muss zugunsten aller noch lebenden Haustiere in der Gegend geprüft werden, ob nicht eine Strafanzeige gegen Unbekannt das richtige Mittel ist, Ermittlungen der zuständigen Behörden auszulösen. Leider läuft die Tötung eines Tieres rechtlich noch unter '
Sachbeschädigung', wenn '
Tierquälerei' nicht nachgewiesen werden kann.