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Dremel Trio nach fast gleicher Studenzahl schon wieder kaputt

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
So langsam glaube ich dass da was nicht stimmen kann. Jetzt ist mein Dremel Trio schon wieder nach fast der glechen Zahl an Arbeitsstunden, wie mein erster mit dem selben **** kaputt gegangen und das bei 4mm Pappel. Also nicht wirklich ein Hinderniss. Jetzt frage ich mich natürlich wieso bei meinen Casemodding Kollegen das gleiche und auch nach fast der gleichen Anzahl an Stunden passiert. Klar wir benutzen den Trio recht oft aber das ist doch kein Zufall mehr?!

Vor allem gerade jetzt wo ich ihn dringenst bräuchte um ein Gehäuse für die Cebit fertig zu machen. 😞

Tut mir leid aber ich muss hier mal meinen Frust rauslassen darüber.

Grüße
Johannes
63 ANTWORTEN 63

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
GuentherFr:
Ich kenne die Rechtslage in Deutschland nicht, aber bei uns gilt das Rechnungsdatum, habe ich schon selbst gehabt.


ich habe Bosch in der Sache bis her als sehr kulant kennengelernt
Und da es sich um ein Testgerät handelt,
gibt es ja keine Rechnung im eigentlichen Sinn.

Aber genaues werden sicher morgen die Experten sagen,
wir können da nur mutmaßen.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
rogsch:
Zudem glauben die meisten Appleproduktbesitzer, wenn sie ein Apple-Gerät haben, dass sie einen Luxusartikel haben... Von wegen......


Ich glaube nicht das ich mit iPhone und iPad Luxusartikel besitze ...

... aber ich weiß, das ich damit ein u.l.t.r.a.g.e.i.l.e.s Smartphone und Tablet besitze. 😉

Aus meiner Sicht darf diesbzgl. sowieso jeder glauben was er will. Ich weiß was ich habe und bin zufrieden, das ist mir mehr als genug ...

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Electrodummy:
@ Lalime - du hast in Deutschland bei Elektrogeräten eine gesetzliche Garantie-und Gewährleistungsfrist von 2 Jahren.



Das ist leider SO NICHT RICHTIG.

Es gibt (übrigens für die meisten Produkte 😉 ), hier in Deutschland zwar ein gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ...

... aber keine gesetzliche Regelung hinsichtlich der Thematik GARANTIE.

Jegliche Herstellergarantie, egal wie lang oder kurz diese sein mag, ist eine völlig freie Leistung von Seiten des Herstellers um damit sein eigenes Vertrauen in seine Produkte zu untermauern.

In Deutschland gibt es weder ein Anrecht / Anspruch und schon überhaupt kein Gesetz das eine GARANTIE regelt.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Funny08:
Also @ rogsch mir ist eine derartige Rechtsprechung noch nicht über den Weg gelaufen. Das ElektroG (Elektrogeräte Gesetz) beinhaltet hierzu meines Wissens nach keine grundlegenden Vorgaben - wir sollten dann wohl besser tiefgründiger Diskussionen- die hier um Threat sowieso derzeit ganz OffTopic sind - bis dahin verschieben wo du uns darüber genauer Informieren kannst - das erleichtert das Ganze dann Sicher ungemein und der Thread kommt wieder aufs eigentliche Thema- den defekten Trio zurück . 😉


Hast ja Recht, Off-Topic.

Ist ja nun egal, ob urteil oder nicht. Zumindest ist es nicht erlaubt, Produkte kurz nach der Garantie kaputt gehen zulassen. Dieses Verbot trat ein, mit den Glühbirnen, als dies bekannt war....

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Electrodummy:
Interessant ist folgender Artikel der 2006/06/EG:

Artikel 27
Freiwillige Vereinbarungen
(1) Sofern die in dieser Richtlinie festgelegten Ziele erreicht
werden, können die Mitgliedstaaten die Artikel 8, 15 und 20
durch Vereinbarungen zwischen den zuständigen Behörden
und den betroffenen Wirtschaftsbeteiligten umsetzen. Diese
Vereinbarungen müssen folgende Anforderungen erfüllen:
a) Ihre Einhaltung kann durchgesetzt werden.
b) In ihnen werden Ziele und entsprechende Fristen für ihre
Erreichung festgelegt.
c) Sie werden in den jeweiligen nationalen Gesetzblättern oder
einem für die Öffentlichkeit in gleicher Weise zugänglichen
amtlichen Dokument veröffentlicht und der Kommission
übermittelt.
(2) Die erzielten Ergebnisse werden regelmäßig überprüft,
den zuständigen Behörden und der Kommission gemeldet und
der Öffentlichkeit entsprechend den in der Vereinbarung festgelegten
Bedingungen zugänglich gemacht.
(3) Die zuständigen Behörden sorgen dafür, dass die im Rahmen
der Vereinbarung erzielten Fortschritte überprüft werden.
(4) Werden die Vereinbarungen nicht eingehalten, so führen
die Mitgliedstaaten die einschlägigen Bestimmungen dieser
Richtlinie mithilfe von Rechts- und Verwaltungsvorschriften
durch.




Sorry wenn ich nachfrage, aber um was geht es da?
Akku`s, Waschbecken, Bananen, Menschenhandel?

Ich kann da noch kein Gesetz erkennen ...
... und wenn überhaupt nur eine Verwaltungsrichtlinie die auf alles mögliche zutrifft.

GuentherFr
Silbermitglied
sandburg:
ich habe Bosch in der Sache bis her als sehr kulant kennengelernt
Und da es sich um ein Testgerät handelt,
gibt es ja keine Rechnung im eigentlichen Sinn.

Aber genaues werden sicher morgen die Experten sagen,
wir können da nur mutmaßen.


In dem Fall halt das Datum des Lieferscheins. Aber du hast Recht genaueres werden die Experten sagen.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Also, um die Suche leichter zu machen:

Ich habe mir soeben einmal den Bericht von galileo angesehen.
http://www.prosieben.de/tv/galileo/videos/clip/2090199-der-geplante-defekt-1.3487624/

Hier wird zum Beispiel nach ca. 10 Min. das Gesetz erwähnt. §4 Elektrogesetz.....



§ 4 Produktkonzeption
Elektro- und Elektronikgeräte sind möglichst so zu gestalten, dass die Demontage und die Verwertung, insbesondere die Wiederverwendung und die stoffliche Verwertung von Altgeräten, ihren Bauteilen und Werkstoffen, berücksichtigt und erleichtert werden. Elektro- und Elektronikgeräte, die vollständig oder teilweise mit Batterien oder Akkumulatoren betrieben werden können, sind so zu gestalten, dass eine problemlose Entnehmbarkeit der Batterien und Akkumulatoren sichergestellt ist. Die Hersteller sollen die Wiederverwendung nicht durch besondere Konstruktionsmerkmale oder Herstellungsprozesse verhindern, es sei denn, dass die Konstruktionsmerkmale rechtlich vorgeschrieben sind oder die Vorteile dieser besonderen Konstruktionsmerkmale oder Herstellungsprozesse überwiegen, beispielsweise im Hinblick auf den Gesundheitsschutz, den Umweltschutz oder auf Sicherheitsvorschriften. Satz 2 und § 13 Absatz 7 gelten nicht für Elektro- und Elektronikgeräte, in denen aus Gründen der Sicherheit, der Leistung, aus medizinischen Gründen oder aus Gründen der Vollständigkeit von Daten eine ununterbrochene Stromversorgung notwendig und eine ständige Verbindung zwischen dem Gerät und der Batterie oder dem Akkumulator erforderlich ist.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
rogsch:
Hast ja Recht, Off-Topic.

Ist ja nun egal, ob urteil oder nicht. Zumindest ist es nicht erlaubt, Produkte kurz nach der Garantie kaputt gehen zulassen. Dieses Verbot trat ein, mit den Glühbirnen, als dies bekannt war....



Neee, ist nicht egal!

Du kannst doch nicht solche Post`s (Bosch verstößt gegen geltende Urteil usw. usf.) hier loslassen, für Donnerstagabend die große Offenbahrung ankündigen und jetzt einen Rückzieher machen ...

Du bist doch der BR (ich weiß noch immer nicht was das bedeutet), der den tiefen Einblick in die aktuelle Gesetzlage hat (zumindest behauptest Du das ja immer) ...

... und ich für meinen Teil würde am Donnerstagabend gerne umfänglich von Dir informiert werden damit ich die einzelnen Behauptungen in diesen Thread nachvollziehen und verifizieren kann.
Ansonsten wäre das doch alles nur Bla Bla und das kann es doch auch nicht sein, oder?

Also ich werde am Donnerstagabend ganz gebannt auf 1-2-do schauen und auf die Offenbarung warten und wäre wirklich sehr entäuscht, wenn Du mich (und bestimmt auch ein paar andere) hängen lassen würdest ...

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Sieh dir §4 Elektrogesetz an, was eingebaute Akkus betrifft.....

Funny08
Goldmitglied
Das Problem ist, das § 4 nur eine sollvorgabe ist - und die Hersteller dies durch den Hinweis auf Sicherheitsrelevante Ausführung einfach umgehen... - aber das ist halt eine reine Vorgabe die nicht zwingend umgesetzt werden muss.