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am 13-01-2013 11:53
am 13-01-2013 18:08
GuentherFr:
Ich kenne die Rechtslage in Deutschland nicht, aber bei uns gilt das Rechnungsdatum, habe ich schon selbst gehabt.
am 13-01-2013 18:09
rogsch:
Zudem glauben die meisten Appleproduktbesitzer, wenn sie ein Apple-Gerät haben, dass sie einen Luxusartikel haben... Von wegen......
am 13-01-2013 18:14
Electrodummy:
@ Lalime - du hast in Deutschland bei Elektrogeräten eine gesetzliche Garantie-und Gewährleistungsfrist von 2 Jahren.
am 13-01-2013 18:19
Funny08:
Also @ rogsch mir ist eine derartige Rechtsprechung noch nicht über den Weg gelaufen. Das ElektroG (Elektrogeräte Gesetz) beinhaltet hierzu meines Wissens nach keine grundlegenden Vorgaben - wir sollten dann wohl besser tiefgründiger Diskussionen- die hier um Threat sowieso derzeit ganz OffTopic sind - bis dahin verschieben wo du uns darüber genauer Informieren kannst - das erleichtert das Ganze dann Sicher ungemein und der Thread kommt wieder aufs eigentliche Thema- den defekten Trio zurück . 😉
am 13-01-2013 18:19
Electrodummy:
Interessant ist folgender Artikel der 2006/06/EG:
Artikel 27
Freiwillige Vereinbarungen
(1) Sofern die in dieser Richtlinie festgelegten Ziele erreicht
werden, können die Mitgliedstaaten die Artikel 8, 15 und 20
durch Vereinbarungen zwischen den zuständigen Behörden
und den betroffenen Wirtschaftsbeteiligten umsetzen. Diese
Vereinbarungen müssen folgende Anforderungen erfüllen:
a) Ihre Einhaltung kann durchgesetzt werden.
b) In ihnen werden Ziele und entsprechende Fristen für ihre
Erreichung festgelegt.
c) Sie werden in den jeweiligen nationalen Gesetzblättern oder
einem für die Öffentlichkeit in gleicher Weise zugänglichen
amtlichen Dokument veröffentlicht und der Kommission
übermittelt.
(2) Die erzielten Ergebnisse werden regelmäßig überprüft,
den zuständigen Behörden und der Kommission gemeldet und
der Öffentlichkeit entsprechend den in der Vereinbarung festgelegten
Bedingungen zugänglich gemacht.
(3) Die zuständigen Behörden sorgen dafür, dass die im Rahmen
der Vereinbarung erzielten Fortschritte überprüft werden.
(4) Werden die Vereinbarungen nicht eingehalten, so führen
die Mitgliedstaaten die einschlägigen Bestimmungen dieser
Richtlinie mithilfe von Rechts- und Verwaltungsvorschriften
durch.
am 13-01-2013 18:25
sandburg:
ich habe Bosch in der Sache bis her als sehr kulant kennengelernt
Und da es sich um ein Testgerät handelt,
gibt es ja keine Rechnung im eigentlichen Sinn.
Aber genaues werden sicher morgen die Experten sagen,
wir können da nur mutmaßen.
am 13-01-2013 18:25
am 13-01-2013 18:31
rogsch:
Hast ja Recht, Off-Topic.
Ist ja nun egal, ob urteil oder nicht. Zumindest ist es nicht erlaubt, Produkte kurz nach der Garantie kaputt gehen zulassen. Dieses Verbot trat ein, mit den Glühbirnen, als dies bekannt war....
am 13-01-2013 18:34
am 13-01-2013 18:35