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am 12-09-2018 20:55
am 13-09-2018 11:17
am 13-09-2018 11:38
am 13-09-2018 12:20
am 13-09-2018 12:26
am 13-09-2018 12:31
Kony:
Äh, der Anhänger auf dem Bild hat keine Bremstrommeln dadurch keine Bremse.
UdU die Rückleuchten müssen ein bestimmtes Maß von der Außenkante des Anhängeres haben.
Hat nichts mit der Klappe zu tun....
Grüße von einen der das gelernt hat.
am 13-09-2018 12:49
am 13-09-2018 13:03
am 13-09-2018 13:21
am 13-09-2018 13:22
Nightdiver:
Die Rückleuchten dürfen u.a. höchstens 40cm (Innenkante Rückleuchte) von der äußersten Stelle des Anhängers entfernt sein. Zudem darf die Beleuchtung bei der Benutzung, auch im beladenen Zustand, weder von der Ladung noch von den Aufbauten verdeckt sein. Somit hat es schon etwas mit der Klappe zu tun und das man die Beleuchtung problemlos auch unterhalb der Klappe montieren darf, wenn der Anhänger bzw. seine Radhäuser nicht zu breit sind.
am 13-09-2018 15:40
ConanDerBarbar:
Abnehmbare bzw. schwenkbare AHK ist aber heute eigentlich Standard! War es eine selbst verbaute AHK? Wer hat die Haftung übernommen?