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Kabel für Anhängerbeleuchtung verlängern

anmaro69
Goldmitglied
Ich restauriere zur Zeit den PKW-Anhänger von meinem Bruder, bei dem ich u.a. eine komplett neue Beleuchtungsanlage inkl. Stecker anbauen will und muss.
Von meinem Nachbarn habe ich netterweise eine komplett neue Anhänger-Beleuchtungsanlage geschenkt bekommen, deren Kabel allerdings zu kurz sind. Kabel generell zu verlängern ist für mich kein Problem.

emoticon.smilie_schild-vorsicht-hilfe.title Mein "Problem" in diesem Fall ist folgendes:

  • die Beleuchtungsanlage hat sowohl einen 13poligen, als auch einen 7poligen Stecker
  • die beiden Kabel der jeweiligen Beleuchtungen (linke und rechte Seite) laufen in den 9poligen Stecker
  • von dem 13poligen Stecker führt wieder ein kurzes Kabel in den 7poligen Stecker
  • das Kabel bzw. die Kabel verlaufen unter dem Anhänger durch das Stahlrohr vor der Deichsel bis nach vorne zu dem Zugmaul


54215.attach54222.attach54216.attach

emoticon.smilie_schild-fragezeichen.title Nun bin ich mir nicht sicher,

  • wie und wo ich das Verlängerungskabel ansetzen soll.
  • ob es Sinn macht, den 7poligen Stecker einfach abzumachen, weil all unsere Autos mittlerweile doch nur noch die 13poligen Stecker haben und wir somit nicht mehr den Adapter benötigen würden.
30 ANTWORTEN 30

Funny08
Goldmitglied
Najo - es ging ja um die Frage von Kony - und die hab ich lediglich beantwortet 😉 - ob das Teil in DE unbedingt benötigt wird - hab ich ja nicht gesagt.

ConanDerBarbar
Silbermitglied
Plicht ist es nicht, schaden kann es (wie in deinem Fall) aber auch nicht...
Jedenfalls ist das Rätsel um Sicherungs- und Fangseil nun geklärt.

Kony
Alter Hase
Wieder Mal um eines Schlauer, kenne nur die Deutschen Vorschriften, habe das hier in Old Germany auch noch nie gesehen.

Funny08
Goldmitglied
Findest du wohl mittlerweile bei den Herstellern die Europaweit vertreiben - hab einen Brenderup Anfangs Sommer bekommen, da war so nen dickes Seil direkt mit dran.

Nightdiver
Goldmitglied
Kony:


Äh, der Anhänger auf dem Bild hat keine Bremstrommeln dadurch keine Bremse.

UdU die Rückleuchten müssen ein bestimmtes Maß von der Außenkante des Anhängeres haben.
Hat nichts mit der Klappe zu tun....

Grüße von einen der das gelernt hat.


​​​​


Die Rückleuchten dürfen u.a. höchstens 40cm (Innenkante Rückleuchte) von der äußersten Stelle des Anhängers entfernt sein. Zudem darf die Beleuchtung bei der Benutzung, auch im beladenen Zustand, weder von der Ladung noch von den Aufbauten verdeckt sein. Somit hat es schon etwas mit der Klappe zu tun und das man die Beleuchtung problemlos auch unterhalb der Klappe montieren darf, wenn der Anhänger bzw. seine Radhäuser nicht zu breit sind.

arathorn76
Silbermitglied
Noch kurz zu den Seilen (Fang- oder Abreisbrems-):
Überlegen über den Kupplungskopf ist bei abnehmbaren Kupplungsköpfen eh ein Risiko.
Ein Kollege hat tatsächlich mal nen Anhänger (gebremst) samt Kupplungskopf verloren. Auf der Autobahn. Glücklicherweise fuhr der Anhänger nach rechts und hat außer Wiese und einem Gebüsch und sich selbst und seiner Ladung nichts beschädigt und niemanden verloren.
Das dünne Stahlseil hing noch am Kupplungskopf und hat die Bremse des Anhängers natürlich nicht ausgelöst

ConanDerBarbar
Silbermitglied
Abnehmbare bzw. schwenkbare AHK ist aber heute eigentlich Standard! War es eine selbst verbaute AHK? Wer hat die Haftung übernommen?

Funny08
Goldmitglied
Sollen die Seile von der Abreißbremse da nicht separat befestigt werden ? Irgendwas hab ich da in Erinnerung grübel

Kony
Alter Hase
Nightdiver:


Die Rückleuchten dürfen u.a. höchstens 40cm (Innenkante Rückleuchte) von der äußersten Stelle des Anhängers entfernt sein. Zudem darf die Beleuchtung bei der Benutzung, auch im beladenen Zustand, weder von der Ladung noch von den Aufbauten verdeckt sein. Somit hat es schon etwas mit der Klappe zu tun und das man die Beleuchtung problemlos auch unterhalb der Klappe montieren darf, wenn der Anhänger bzw. seine Radhäuser nicht zu breit sind.


Früher waren es 30 cm, bei 40 cm braucht man da nicht noch zusätzlich Begrenzungsleuchten?


Das mit der Ladung ist schon klar, TÜV Relevanz ist deine Aussage mit der Klappe nicht

arathorn76
Silbermitglied
ConanDerBarbar:
Abnehmbare bzw. schwenkbare AHK ist aber heute eigentlich Standard! War es eine selbst verbaute AHK? Wer hat die Haftung übernommen?


Abnehmbare AHK war ab Werk (als Sonderzubehör laut Katalog) verbaut. Die Streitigkeiten mit dem Autohändler / Werkstatt über fehlerhafte AHK oder Fehler bei der Montage des Kopfes gingen so aus, dass die Haftpflicht meines Kollegen für die Schäden aufkam.
Das war aber auch ein meiner Meinung nach seltsames System, bei dem ein konisches Teil vom Kopf in eine konische Aufnahme gesteckt wurde, durch ein Nut/Feder-System gegen Verdrehen gesichter und mit einer Überwurfmutter ohne weitere Sicherungsmaßnahme festgeklemmt wurde (ich habs nicht gesehen, wurde mir nur mündlich mitgeteilt)