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Ladungssicherung

HOPPEL321
Goldmitglied
Bin grade auf einer Fortbildung zum Thema Ladungssicherung,und war erschrocken das die Rechtliche seite für Private transporte genauso gilt wie Gewerblich.
Das heisst auch im Kofferraum vom Kombi oder im Pkw-Anhänger.
Wusstet ihr das Schon?
58 ANTWORTEN 58

HOPPEL321
Goldmitglied
In der Fahrschule Reifen Gewechselt ? Mein Fahrlehrer hat schon damit gekämft bei dem Neuen Fahrschulwagen den Beifahrersitz einzustellen. :grinsendes_Gesicht_mit_großen_Augen:
Ich hab damals bei dem Händler KFZ-Mechaniker gelernt wo er den Wagen gekauft hatte,Technisches hab ich ihm immer erklären müssen,war da auf dem neueren stand.

DirkderBaumeister
Silbermitglied
Nicht einhalten der Ladungssicherungsrichtlinien und den zulässigen Gewichten wird sehr sehr teuer 😞 Aber kann auch gefährlich werden. Gerade bei Sachen die leicht verrutschen können und sich nicht vertäuen lassen (Kies oder ähnliches)

HOPPEL321
Goldmitglied
Für alle die es Interessiert,die dafür gültige Norm ist die DIN EN 12195-2
Es gibt Praktisch keinen Unterschied ob Gewerblich oder Privat.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
HOPPEL321:
In der Fahrschule Reifen Gewechselt ? Mein Fahrlehrer hat schon damit gekämft bei dem Neuen Fahrschulwagen den Beifahrersitz einzustellen. :grinsendes_Gesicht_mit_großen_Augen:
Ich hab damals bei dem Händler KFZ-Mechaniker gelernt wo er den Wagen gekauft hatte,Technisches hab ich ihm immer erklären müssen,war da auf dem neueren stand.



unser Fahrlehrer war damals sehr pragmatisch
und meinte, es könnte nicht schaden, zu wissen wie man den Reifen wechselt,
wo man den Ölpeilstab findet 
oder wie man den Seidenstrumpf vorübergehend zum Keilriemen umfunktioniert 😉

DirkderBaumeister
Silbermitglied
HOPPEL321:

Es gibt Praktisch keinen Unterschied ob Gewerblich oder Privat.
Weil es dem Sofa auf der Autobahn oder dem fahrrad in der Windschutzscheibe egal ist ob es privat oder gewerblich transportiert wurde!

Gismo
Bronzemitglied
DirkderBaumeister:
Nicht einhalten der Ladungssicherungsrichtlinien und den zulässigen Gewichten wird sehr sehr teuer 😞 Aber kann auch gefährlich werden. Gerade bei Sachen die leicht verrutschen können und sich nicht vertäuen lassen (Kies oder ähnliches)

Ich stimme dir ja zu wegen der Gefährlichkeit aber Kies ist das ungünstigste Beispiel, durch die unregelmäßige Oberfläche des Haufens rutscht Kies nicht - außer das Fahrzeug kippt ab oder um emoticon.teeth_smile.title . Dann schon eher ein etwas flüssiges Medium wie z.B. Frischbeton. Durch den hohen Schwerpunkt der Transportmischer sind diese etwas empfindlich was kippen betrifft emoticon.eek.title.

HOPPEL321
Goldmitglied
Bei mir in der Nachbarschaft ist das Endsorgungszentrum vom Landkreis,wenn man
sieht wie da von Privat mit dem PKW Anhänger angeliefert wird kommen einem die Nackenhaare hoch.
Eine BAG Kontrolle und keiner hätte mehr einen Führerschein.

DirkderBaumeister
Silbermitglied
Gismo368:
Ich stimme dir ja zu wegen der Gefährlichkeit aber Kies ist das ungünstigste Beispiel, durch die unregelmäßige Oberfläche des Haufens rutscht Kies nicht - außer das Fahrzeug kippt ab oder um emoticon.teeth_smile.title . Dann schon eher ein etwas flüssiges Medium wie z.B. Frischbeton. Durch den hohen Schwerpunkt der Transportmischer sind diese etwas empfindlich was kippen betrifft emoticon.eek.title.

Kies kann sehr wohl sehr gut verrutschen 😞 habe die Erfahrung selbst gemacht) Das Flüssigkeiten noch besser ein Fahrzeug ins Schwanken bringen ist klar, aber die werden auch eher selten privat in so großen mengen transportiert 😉

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Ich war einige zeit LKW fahrer und wurde auch ein paar mal angehalten, und sie wollten mir sonstetwas von ladungssicherung erzählen aber ich konnte all ihre argumente dementieren... dann haben sie versucht auf krampf etwas zu finden...
Nicht das ihr mich falsch versteht, ich finde die kontrollen Wichtig und auch notwendig aber wenn man nicht auszusetzen hat sollte man es dann dabei belassen und nicht noch tiefer und tiefer graben

HOPPEL321
Goldmitglied
Noch ein Problem ist das die BAG beamten von Bundesland zu Bundesland die Vorschriften unterschiedlich auslegen können.Stichwort : Ermessensspielraum