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Türen oder Wände: Was zuerst?

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Hallo zusammen,

und gleich noch eine Frage zum Malern: Beim Auszug aus unserer Wohnung müssen wir sowohl Türen und Türzargen (Holz) als auch die Wände streichen. Was mache ich am Besten zuerst?

Gruß & Dank,
Michael
25 ANTWORTEN 25

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Janinez:
RedScorpion68, da gebe ich Dir schon Recht, aber die meisten Mieter möchten in eine renovierte Wohnung einziehen. Ich versuche halt immer den alten und den neuen Mieter zusammenzubringen, damit sich die Parteien einigen können.
Auch ich verpflichte meine Mieter vertraglich zur Renovierung, wobei ich mit ihnen dann abspreche, was sinnvoll ist.


Natürlich ist es angenehmer in eine renovierte Wohnung einzuziehen als vorher noch selbst den Pinsel schwingen zu müssen.
Jeder Mieter hat aber einen anderen Geschmack und nicht jeder ist der "Rauhfaser"-Typ.
Eine alternative dazu wäre, eine Wohnung mit tapezierfähigen Wänden zu übergeben...d.h. Tapeten weg und Löcher sauber gespachtelt.
Wenn Du beide Parteien zusammenbringen kannst und die sich einigen können, dann ist das was anderes.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
RedScorpion68:
Die renovierte Übergabe einer Mietwohnung ist der grösste Schwachsinn überhaupt.
Keiner der aus einer Mietwohnung auszieht wird da noch viel Geld investieren.
Da wird eine billige Farbe an die Wände gepantscht...Türen werden ohne anzuschleifen einfach schnell übergewalzt...und gepfuscht wird in allen Ecken.


Genau in dem Zustand haben wir die Wohnung damals übernommen. Die Wände kreideten so sehr, dass man im Flur aufpassen musste, nicht an der Wand entlangzuschleifen. Beim Versuch, Posterstrips zu verwenden, kamen ein paar Farbschichten herunter. Und nach ein paar Monaten fing die Farbe an einigen Türzargen an, abzublättern.

Wir haben versucht, unsere Nachmieter an der Renovierung zu beteiligen, leider ohne Erfolg – sie wollten weder gegen einen (aus unserer Sicht) großzügigen Nachlass auf Küche und Einbaumöbel renovieren noch gegen Beteiligung an den Materialkosten die Farben aussuchen. Jetzt bekommen sie, wie gewünscht, alles weiß...

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
MJGraf:
Genau in dem Zustand haben wir die Wohnung damals übernommen. Die Wände kreideten so sehr, dass man im Flur aufpassen musste, nicht an der Wand entlangzuschleifen. Beim Versuch, Posterstrips zu verwenden, kamen ein paar Farbschichten herunter. Und nach ein paar Monaten fing die Farbe an einigen Türzargen an, abzublättern...


Genau darin liegt das Problem.
Immer drauf...egal womit... emoticon.teeth_smile.title
Doch irgendwann kommt ein Mieter und wehrt sich dagegen...es muss neu gemacht werden.
Das Recht des Mieters bei dieser Klausel im Mietvertrag, das Mietobjekt im renovierten Zustand zu übergeben, geht darauf hinaus, das ein Mieter einen solchen Müll, wie ihn der Vormieter abgeliefert hat, nicht dulden muss.
Da der Vermieter die Wohnung bereits abgenommen hat, kann er demnach dem Vormieter eine Renovierung nicht mehr zumuten, bzw. ihm die Kosten auferlegen.
Die Renovierung geht dann auf Kosten des Vermieters.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Also nochmal zu dem Thema :

Der BGH hat in 2004 bis 2006 vielfältig das Thema aufgreifen müssen und entschieden.

"Normale" Standart-Mietverträge, wie sie bis 2006 verwendet wurden, ( die konnte der private Vermieter als Formular-Mietvertrag im Schreibwarenhandel kaufen... emoticon.teeth_smile.title ) und die Klausel hinsichtlich der Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen, wie sie damals verwendet wurde, beinhalten, sind laut BGH Nichtig, hinfällig, gestrichen, ungültig, aus die Maus...!

Gewerbliche Vermieter, z.B. Baugenossenschaften, städtische Wohnungsgeber etc. haben auf dieses Urteil schnell reagiert und die Klausel entsprechend angepasst. Das ging natürlich nur bei Neu-Mietverträgen ab Dato...

Man müsste nun wissen, was konkret in Deinem MV steht; ...ist er nach 2006 ?

...hat sich Dein Vermieter bei der Verklausulierung im MV bzgl. der Renovierungsverpflichtung an der ab Dato gültigen neuen Rechtsprechung orientiert ?

Wie lange wohntest Du in der Whg.?

Hast Du selbst ne "Einzugsrenovierung" vorgenommen ? ( Im Zweifel würden die Fristen, wenn gültig, ab dann erneut beginnen...)

Es ist müßig, hier nun alle "Links" zu diesem vieldiskutierten Thema reinzustellen... aber empfohlen sei Dir, mit den Suchbegriffen " BGH - Urteile - Fristenplan / Schönheitsreparaturen " mal zu googeln .

Wenn noch Fragen sind, gerne per PN !

PS: Unser Firma hat rund 10.000 Whg. Da bin ich ein kleines Lichtlein an der Front... :redface:

...aber immerhin Licht am Ende des Tunnels... :lightbulb:

Holzfan
Bronzemitglied
ElseKling:
Vielleicht erst mal prüfen (lassen) ob Du überhaupt streichen musst.
Link



Den Link würde ich genau lesen...

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Baschtler:
Also nochmal zu dem Thema :

Der BGH hat in 2004 bis 2006 vielfältig das Thema aufgreifen müssen und entschieden.

"Normale" Standart-Mietverträge, wie sie bis 2006 verwendet wurden, ( die konnte der private Vermieter als Formular-Mietvertrag im Schreibwarenhandel kaufen... emoticon.teeth_smile.title ) und die Klausel hinsichtlich der Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen, wie sie damals verwendet wurde, beinhalten, sind laut BGH Nichtig, hinfällig, gestrichen, ungültig, aus die Maus...!

Gewerbliche Vermieter, z.B. Baugenossenschaften, städtische Wohnungsgeber etc. haben auf dieses Urteil schnell reagiert und die Klausel entsprechend angepasst. Das ging natürlich nur bei Neu-Mietverträgen ab Dato...

Man müsste nun wissen, was konkret in Deinem MV steht; ...ist er nach 2006 ?


Der Mietvertrag ist aus dem November 2006, Mietbeginn war 1. 1. 2007. Vermieter war damals der Immobilienarm einer mittelgroßen Versicherung, heute outgesourced (brrrr, ich weiß 😉 ) an eine Facility Management-Firma. Der Mietvertrag ist, wie geschrieben, bereits vom Mieterverein München geprüft und in diesem Punkt für gültig befunden. Davon abgesehen: Ja, die Wohnung muss tatsächlich mal gestrichen werden...