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am 12-12-2012 19:03
am 28-12-2012 9:47
Janinez:
RedScorpion68, da gebe ich Dir schon Recht, aber die meisten Mieter möchten in eine renovierte Wohnung einziehen. Ich versuche halt immer den alten und den neuen Mieter zusammenzubringen, damit sich die Parteien einigen können.
Auch ich verpflichte meine Mieter vertraglich zur Renovierung, wobei ich mit ihnen dann abspreche, was sinnvoll ist.
am 28-12-2012 10:39
RedScorpion68:
Die renovierte Übergabe einer Mietwohnung ist der grösste Schwachsinn überhaupt.
Keiner der aus einer Mietwohnung auszieht wird da noch viel Geld investieren.
Da wird eine billige Farbe an die Wände gepantscht...Türen werden ohne anzuschleifen einfach schnell übergewalzt...und gepfuscht wird in allen Ecken.
am 28-12-2012 10:48
MJGraf:
Genau in dem Zustand haben wir die Wohnung damals übernommen. Die Wände kreideten so sehr, dass man im Flur aufpassen musste, nicht an der Wand entlangzuschleifen. Beim Versuch, Posterstrips zu verwenden, kamen ein paar Farbschichten herunter. Und nach ein paar Monaten fing die Farbe an einigen Türzargen an, abzublättern...
am 28-12-2012 18:12
am 28-12-2012 20:03
am 28-12-2012 22:40
Baschtler:
Also nochmal zu dem Thema :
Der BGH hat in 2004 bis 2006 vielfältig das Thema aufgreifen müssen und entschieden.
"Normale" Standart-Mietverträge, wie sie bis 2006 verwendet wurden, ( die konnte der private Vermieter als Formular-Mietvertrag im Schreibwarenhandel kaufen... emoticon.teeth_smile.title ) und die Klausel hinsichtlich der Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen, wie sie damals verwendet wurde, beinhalten, sind laut BGH Nichtig, hinfällig, gestrichen, ungültig, aus die Maus...!
Gewerbliche Vermieter, z.B. Baugenossenschaften, städtische Wohnungsgeber etc. haben auf dieses Urteil schnell reagiert und die Klausel entsprechend angepasst. Das ging natürlich nur bei Neu-Mietverträgen ab Dato...
Man müsste nun wissen, was konkret in Deinem MV steht; ...ist er nach 2006 ?