Werkzeuge für Heim & Garten
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Darf man in D Astmaterial, Zweige die am Boden liegen mitnehmen?

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Bevor ich es einfach mache, wollte ich doch mal in die Runde fragen, ob jemand weiß ob es gestattet ist aus öffentlichen Parks, Grünanlagen Holzäste oder an Boden liegende Fundstücke mit zu nehmen? Ich durchfahre mit dem Fahrrad immer einen Landschaftspark, bei dem seit einer Woche Aufräumarbeiten stattfinden. An Sammelstellen liegen einige verrotete Linden und einige offenbar nicht angewachsene (ohne Blätter) aber mit Wurzeln und die würde ich mir gern holen. Ist das erlaubt?
15 ANTWORTEN 15

Jan_M
Silbermitglied
Ich hielte es für ähm, nicht rechtmäßig - genauso wie die Pappnasen, die uns Europaletten von der priv. Baustelle von einem öff. Weg aus geklaut haben!
Frag doch einfach beim Grünflächenamt der Gemeinde nach.

Woody
Platinmitglied
Naja, gegen ein paar Äste wird wohl niemand was dagegen haben.

Aber soweit mein Kenntnisstand der deutschen Rechtslage ist, bleibt alles bis zur Abholung durch die Müllabfuhr oder ähnl. Instutionen im Eigentumsbesitz des "Wegwerfers". Mülltonnen oder zur Abholung bereitgestellter Sperrmüll oder Containerinhalte zu durchwühlen und etwas wegzunehmen stellt daher zBsp auch ein Eigentumsdelikt dar und erfüllt glaub ich den Tatbestand des Diebstahls und u.U. auch Hausfriedensbruch (wenn der Mistkübel auf privatem Grundstück steht).

Wie Jan sagte, besser nachfragen. Nachdem dort eh Arbeiter tätig sind, kannst die ja befragen.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Nee, darfst du nicht mitnehmen.
Zum einen nennen die das Bewirtschaftung durch das Grünflächenamt und zum anderen wollen die Grünen Lebensraum für die vielen Krabbelkäfer schaffen.

Fernton
Ehemaliges Mitglied
Da du fragst, möchtest du vermutlich auch eine Antwort.

Es gibt keine bundesweit einheitliche Regelung. Das Sammeln von Holz ist häufig in den Landeswaldgesetzen geregelt. In vielen Fällen wird für diie Mitnahme von Holz ein sogenannter "Leseschein" vorausgesetzt. Diesen erhält man zumeist bei den lokal zuständigen Förstern / Grünflächenämtern oder den unteren Landschaftsschutzbehörden.

Bei Einzelstücken kostet Fragen aber zunächst einmal nichts und zeugt von gutem Stil. Als nächstes wird sich ohnehin die Ohne-Kläger-Kein-Richter-Fraktion hier melden.

danielduesentrieb
Goldmitglied
Hallo,
ich würde in jedem Fall den Eigentümer der Flustücke befragen.
In guten Zeíten erlaubte das Forstamt in LE an bestimmten Waldstücken Holz selber zu werben.
Geschlagenes und Wildbruch, für einen geringen Obulus und man bekam einen Schein es sammeln zu dürfen.
Wir hatten auch mal eigenen Wald, den haben wir auch nur mit unserer Genehmigung beräumen lassen.
Gruß vom Daniel

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Ich denke mal das hängt von der Menge ab, die Du mitnehmen willst. Wenn es nur ein,zwei Äste sind, stimmt die kein-Kläger-kein-Richter-Aussage wohl, mit einem Leseschein kannst du, sofern genug herumliegt, für einen oder zwei Winter genug Holz für den Kamin sammeln. Es darf nur nicht noch zu fällen sein. Eben alles was man "auflesen" kann. Ansonsten einfach mal die Aufräumer fragen und gegebenenfalls was in die Kaffeekasse sponsern, dann klappts meistens auch mit den Ästen/Zweigen/kleinen Stämmen.

gschafft
Platinmitglied
Ist zwar schon etwas älter =2011&tx_ttnews[month]=10&tx_ttnews[day]=20&cHash=bec34122516cf7b1b953ac073c39a168"]der Artikel aber doch sehr aufschlussreich... 🙂

Bine
Diamantmitglied
Also ich habe im Herbst in einer öffendlichen Parkanlage herruntergefallene Äste gesammelt .
Alles kein Problem , bis das ich ungelogen 2 Meter zwischen den Büschen gelaufen bin weil da ein dickerer Ast lag .
Und kaum im Gestrüpp drin , hatte ich auch schon 2 Herren vom Ordnungsamt auf den Füßen stehen .
Die haben nix dazu gesagt das ich Äste gesammelt habe , wollten mich lediglich verwarnen weil ich den befestigten Weg verlassen hab .
Fand ich schon bald ärgerlich denn wir haben weißgott genug fürs Ordnungsamt zu tun ( Junkies u.s.w ) anstatt eine Frau zu nerven die nur Äste sammelt zu verwarnen weil sie zwischen die Büsche gelaufen ist !!!

fuffy1963
Diamantmitglied
Woodworkerin:
Naja, gegen ein paar Äste wird wohl niemand was dagegen haben.

Aber soweit mein Kenntnisstand der deutschen Rechtslage ist, bleibt alles bis zur Abholung durch die Müllabfuhr oder ähnl. Instutionen im Eigentumsbesitz des "Wegwerfers". Mülltonnen oder zur Abholung bereitgestellter Sperrmüll oder Containerinhalte zu durchwühlen und etwas wegzunehmen stellt daher zBsp auch ein Eigentumsdelikt dar und erfüllt glaub ich den Tatbestand des Diebstahls und u.U. auch Hausfriedensbruch (wenn der Mistkübel auf privatem Grundstück steht).

Wie Jan sagte, besser nachfragen. Nachdem dort eh Arbeiter tätig sind, kannst die ja befragen.


Hallo Woody
Was du schreibst ist nicht ganz richtig. Wenn ich den Sperrmüll oder die Mülltonne auf die Straße stelle, dann ist dies bereits Eigentum der Müllabfuhr, und demnach Diebstahl gegenüber der Müllabfuhr. Das ist ja insofern gar kein Problem, aber sobald z.B. wie schon oft zu hören war alte Leute ihr Geld oder Wertsachen in Sitzpolster, Möbel oder ähnliches versteckt haben, gehört dies natürlich auch der Müllabfuhr wenn diese Gegenstände zur abholung bereitstanden.