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am 16-06-2013 11:45
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am 16-06-2013 16:42
Woodworkerin:
Naja, gegen ein paar Äste wird wohl niemand was dagegen haben.
Aber soweit mein Kenntnisstand der deutschen Rechtslage ist, bleibt alles bis zur Abholung durch die Müllabfuhr oder ähnl. Instutionen im Eigentumsbesitz des "Wegwerfers". Mülltonnen oder zur Abholung bereitgestellter Sperrmüll oder Containerinhalte zu durchwühlen und etwas wegzunehmen stellt daher zBsp auch ein Eigentumsdelikt dar und erfüllt glaub ich den Tatbestand des Diebstahls und u.U. auch Hausfriedensbruch (wenn der Mistkübel auf privatem Grundstück steht).
Wie Jan sagte, besser nachfragen. Nachdem dort eh Arbeiter tätig sind, kannst die ja befragen.