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am 16-06-2013 21:44
am 18-06-2013 19:05
Stepway_I:
@Hermen und Robert_E
vielen Dank für Eure Antworten.
Einen kleinen Zusatz hatte ich vergessen - Sorry - das Gerät wurde erst vor kurzem Erworben.
Ergo ist "Es" noch kein Garantiefall.
Gruß
am 18-06-2013 19:31
am 18-06-2013 20:01
am 18-06-2013 22:56
am 19-06-2013 10:49
am 19-06-2013 12:27
ichmagHolz:
Denkt bitte daran: "wer billig kauft, kauft meist doppelt...,"
am 22-06-2013 17:06
am 26-06-2013 18:44
am 16-08-2013 12:18
am 30-08-2013 18:50
Hermen:
Deine Aussage und meine wiedersprechen sich nicht.
Das was du sagst ist die gesetzliche Gewährleistungspflicht, die ich ja erwähnt habe.
Es wird in den ersten sechs Monaten von einem bereits bestehenden Produktionsfehler ausgegangen, das Gegenteil muss dir dann bewiesen werden.
Richtig!
Dannach gilt die Beweislastumkehr.
Allerdings hast du dabei auch nur das Recht auf Reparatur bzw anschliessende Wandlung.
Eine Rückgabe ist nur unter den von mir genannten Bedngungen möglich.
Eine Garantie erweitert aber die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren.
Entweder durch ein mehr an Leistungen und / oder längere Laufzeit.
Eine Garantiereparatur ist übrigens genauso Kostenfrei (falls es dir darum geht).