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Rente

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Einen wunderschönen Sonntag Morgen wünsche ich euch,

meine Frage hat dieses Mal nichts mit Heimwerken zu tun, vielmehr würde ich gerne wissen, ob sich hier vielleicht auch jemand in Rentenfragen auskennt?

Gestern habe ich meinen Rentenbescheid erhalten und darin steht, dass ich eine Hinzuverdienstgrenze von 450 € habe. Die Rente die ich erhalte ist eine Erwerbsminderungsrente zu 100 %.

Meine Frage dazu ist, sind die 450 € an eine tägliche Arbeitszeit gebunden? Also z.B. darf ich nur 3 Stunden am Tag einer Nebenbeschäftigung nachgehen, oder ist das egal?

Sage schon mal vielen Dank.

Tom
47 ANTWORTEN 47

fuffy1963
Diamantmitglied
Ich habe auch eine 100% Erwerbsminderungsrente. Und ich denke mal, so wie bei mir wir auch bei dir das ganze zeitlich noch begrenzt sein. Habe ich recht? Und da kommt jetzt der Punkt wo ich höllisch Angst davor habe. Wenn ich eine Arbeitsstelle mit geringfügigem Verdienst habe, könnte es sein das es auf einmal heiß: "Wenn sie nebenbei Arbeiten können, dann können sie auch ca. 3 Std am Tag arbeiten, wie setzen sie auf 50% Erwerbsminderung zurück. Dann wäre natürlich die Kacke am dampfen. Ist aber nur so eine Vermutung von mir, weiß nicht ob ich mir da unnötige Gedanken mache

TroppY777
Ehemaliges Mitglied
ja die Rentenkassen sind schnell dabei Gelder wieder zu kürzen
Ich denke Fuffy wird da schon recht haben...
Rentenversicherungen haben schon ihre eigenen Gutachter und bei einer begrenzten Renten mußt du ja jedes Jahr zur begutachtung
die sagen dir dann schon das du arbeiten kannst....

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
fuffy1963:
Ich habe auch eine 100% Erwerbsminderungsrente. Und ich denke mal, so wie bei mir wir auch bei dir das ganze zeitlich noch begrenzt sein. Habe ich recht? Und da kommt jetzt der Punkt wo ich höllisch Angst davor habe. Wenn ich eine Arbeitsstelle mit geringfügigem Verdienst habe, könnte es sein das es auf einmal heiß: "Wenn sie nebenbei Arbeiten können, dann können sie auch ca. 3 Std am Tag arbeiten, wie setzen sie auf 50% Erwerbsminderung zurück. Dann wäre natürlich die Kacke am dampfen. Ist aber nur so eine Vermutung von mir, weiß nicht ob ich mir da unnötige Gedanken mache


Zeitlich begrenzt? Eigentlich nicht. Das Ende ist mit 20.09.2025 angegeben und da kommt ja die Regelgernte zum Zug.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Also da wäre ich gaaanz vorsichtig! Wenn ich 100% MdE habe, dann BIN ich erwerbsunfähig. Auch für 450 Euronen!
Anders ist das bei geringerer Einstufung, z. B. 80% - die fehlenden 20% kann man ja dann arbeiten, um die Rente aufzubessern, die sicherlich bei 100% auch höher ausfiele. Oder irre ich mich da?

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Ekaat:
Also da wäre ich gaaanz vorsichtig! Wenn ich 100% MdE habe, dann BIN ich erwerbsunfähig. Auch für 450 Euronen!
Anders ist das bei geringerer Einstufung, z. B. 80% - die fehlenden 20% kann man ja dann arbeiten, um die Rente aufzubessern, die sicherlich bei 100% auch höher ausfiele. Oder irre ich mich da?


Ich möchte da auch nichts falsch machen oder schlafende Löwen wecken, deshalb ja auch hier meine Frage dazu. Morgen werde ich bei der LVA mal anfragen und das Ergebis hier schreiben. Könnte ja auch für andere Interessant sein.

@ Ekaat - meinst du das es auch unterschiede gibt wo ich wohne? ALso Bayern oder NRW??

Hazett
Silbermitglied
das spielt für die Rente keine Rolle... hier heißt es Deutsche Rentenversicherung Bund....
und die sitzt in Berlin ...!
es gibt nur Unterschiede bei der Krankenversicherung z.B. LVA usw... hier
geht es darum, ob Du Arbeiter / Handwerker oder Angestellter warst und die
Handhabung ist dann auch bei Kuren / Reha's unterschiedlich !
Nochmals.... wenn Du Altersrente hast, spielen die Behinderten % eine Rolle für die
Steuerbefreiung.... eine Berufsunfähigkeitsrente kann auch " nur" für den Beruf, welchen Du mal ausgeübt hast, gegeben worden sein, deshalb ist es kritisch, hier etwas nebenher zu machen ( auch für weniger als 450 E )
Auf keinen Fall bei der LVA nachfragen... besser beim Steuerberater und einigen Spezialisten vom VDK... sogar's Finanzamt darfst Du fragen... die haben Schweigepflicht !
Gruss......

Brunello
Ehemaliges Mitglied
Bei Rentenfragen - VDK fragen !!!

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Alpenjodel:
Ich möchte da auch nichts falsch machen oder schlafende Löwen wecken, deshalb ja auch hier meine Frage dazu. Morgen werde ich bei der LVA mal anfragen und das Ergebis hier schreiben. Könnte ja auch für andere Interessant sein.

@ Ekaat - meinst du das es auch unterschiede gibt wo ich wohne? ALso Bayern oder NRW??

Absolut nicht! Die Rente (und die dazugehörige Durhführungsverordnung) ist ein Bundesgesetz und gilt weltweit in der Bundesrepublik Deutschland. emoticon.teeth_smile.title
Der Begriff »Landesversicherungsanstalt« legt die Deutung nahe, daß dies Ländersache sei; seit 2005 sind sie Teil der Deutschen Rentenversicherung Bund mit Sitz in Berlin.
Es wäre ja auch verrückt, wenn einer von Bremen nach Niedersachsen umzieht und dort plötzlich andere Versicherungsbedingungen hätte...

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Brunello:
Bei Rentenfragen - VDK fragen !!!


Beim VDK bin ich kein Mitglied, möchte ich auch aus persönlichen Gründen nicht.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Hazett:
... Auf keinen Fall bei der LVA nachfragen... besser beim Steuerberater und einigen Spezialisten vom VDK... sogar's Finanzamt darfst Du fragen... die haben Schweigepflicht !
Gruss......


Ich soll die LVA nicht in Fragen zur Rente fragen? Es geht mir doch darum, darf ich etwas hinzu verdienen und wen ja, wieviel Stunden pro Tag.