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am 20-03-2020 17:33
am 27-03-2020 19:16
am 27-03-2020 19:24
am 27-03-2020 19:29
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am 27-03-2020 19:53
am 27-03-2020 19:58
am 27-03-2020 20:17
StepeWirschmann:
Wer weiß, was noch kommt..
emoticon.wink_smile.title
So hat's dann ausgesehen
am 28-03-2020 11:40
MaxiB:
Die Grenze beim KUG wurde angehoben und teils werden bestimmte HIlfsarbeiten nicht auf das KUG angerechnet. Erkundige dich genau beim Arbeitsamt, die können dir die Details sagen.
Wenn die Nebentätigkeit schon vor Beginn der Kurzarbeit durchgeführt wurde, ergeben sich keine Auswirkungen, erfolgt also keine Anrechnung auf das Kurzarbeitergeld. Nehmen Beschäftigte während des Bezugs von Kurzarbeitergeld eine Nebentätigkeit auf, wird das daraus erzielte Entgelt auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, denn es liegt eine Erhöhung des tatsächlichen erzielten Entgelts vor.
am 28-03-2020 12:20
Kurzarbeiter
JA, sie können kurzfristig, d.h. ohne Sozialabgaben, für bis zu 5 Monate (für die Dauer der Kurzarbeit) beschäftigt werden.
NEU IST, dass Einkommen aus dieser Nebenbeschäftigung (Hilfe für die Ernte) bis Ende Oktober 2020 bis zur Höhe des Nettolohns aus dem eigentlichen Beschäftigungsverhältnis NICHT auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird.
am 28-03-2020 12:31