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Worauf muss man achten bei einem behindertengerechten Bad?

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Ich bin Vermieter mehrerer Wohnungen und habe jetzt beschlossen eine Wohnung behindertengerecht und barrierefrei umzubauen, da diese Wohnung schon seit langem leer steht und ich mir so einen neuen Mieter erhoffe... Worauf muss ich denn bei dem Bad achten? Welche Vorrichtungen müssen angebracht werden?
Auf http://nullbarriere.de/din18040-2-bad.htm und https://www.inwerk-bad-und-spa.de/ba...freies-bad.htm findet man schon viele Hinweise und Tipps, aber vielleicht hat ja hier jemand Erfahrung mit behindertengerechten Bädern. Oder sollte ich mir dafür Rat bei einem Experten suchen?
24 ANTWORTEN 24

greypuma
Goldmitglied
Hier mal meine Frage:
Habe eine Pflegestufe/Pflegegrad beantragt ..So wie es aussieht .sollte mir mindestens 1 zugebilligt werden .
Kann ich dann nach § 40 usw .das Fördergeld für einen BADUMBAU ,sprich normale Wanne
gegen Wanne mit Tür und Duschabtrennung ,verwenden,wenn diese Wanne GEBRAUCHT günstiger zu bekommen ist?
Mein Arzt hat mir Attestiert ,dass eine Wanne für mein "Leiden" sinnvoller ,als eine Dusche ist, zwecks Rheumatischer Vollbäder!! (Gelenkrheuma)
Wichtig ist nur zu wissen,ob man diese Materialien ,sofern sie als Medizinische Hilfsmittel gelten..auch gebraucht von diesem Fördergeld erwerben kann/darf.

schnurzi
Platinmitglied
greypuma:
Hier mal meine Frage:
Habe eine Pflegestufe/Pflegegrad beantragt ..So wie es aussieht .sollte mir mindestens 1 zugebilligt werden .
Kann ich dann nach § 40 usw .das Fördergeld für einen BADUMBAU ,sprich normale Wanne
gegen Wanne mit Tür und Duschabtrennung ,verwenden,wenn diese Wanne GEBRAUCHT günstiger zu bekommen ist?
Mein Arzt hat mir Attestiert ,dass eine Wanne für mein "Leiden" sinnvoller ,als eine Dusche ist, zwecks Rheumatischer Vollbäder!! (Gelenkrheuma)
Wichtig ist nur zu wissen,ob man diese Materialien ,sofern sie als Medizinische Hilfsmittel gelten..auch gebraucht von diesem Fördergeld erwerben kann/darf.

Meine Kasse sagt ...NEIN.... Gruß Schnurzi

Holzbeinschnitzer
Bronzemitglied
@grey, ich würde jetzt auch nein sagen.

greypuma
Goldmitglied
Also in diesem § 40 steht nirgendwo ,dass dieMedizinischen Hilfsmittel neu angeschafft werden müssen .
oder lese ich das falsch ?
WO genau könnte man sich da ,,schlau,, machen?

schnurzi
Platinmitglied
greypuma:
Also in diesem § 40 steht nirgendwo ,dass dieMedizinischen Hilfsmittel neu angeschafft werden müssen .
oder lese ich das falsch ?
WO genau könnte man sich da ,,schlau,, machen?

Bei der KK selber...

greypuma
Goldmitglied
schnurzi:
Bei der KK selber...


Na denne mal auf das GUTACHTEN warten ..:)

Janinez
Diamantmitglied
Viel Glück Puma+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

cyberman
Platinmitglied
greypuma:
Hier mal meine Frage:
Habe eine Pflegestufe/Pflegegrad beantragt ..So wie es aussieht .sollte mir mindestens 1 zugebilligt werden .
Kann ich dann nach § 40 usw .das Fördergeld für einen BADUMBAU ,sprich normale Wanne
gegen Wanne mit Tür und Duschabtrennung ,verwenden,wenn diese Wanne GEBRAUCHT günstiger zu bekommen ist?
Mein Arzt hat mir Attestiert ,dass eine Wanne für mein "Leiden" sinnvoller ,als eine Dusche ist, zwecks Rheumatischer Vollbäder!! (Gelenkrheuma)
Wichtig ist nur zu wissen,ob man diese Materialien ,sofern sie als Medizinische Hilfsmittel gelten..auch gebraucht von diesem Fördergeld erwerben kann/darf.


wissen tue ich das nicht, aber ich denke das das nicht geht, da ja u.U. das Hilfsmittel bereits durch eine KK bezahlt oder gefördert wurde. Ich würde da mal mit der KK sprechen.

greypuma
Goldmitglied
cyberman:
wissen tue ich das nicht, aber ich denke das das nicht geht, da ja u.U. das Hilfsmittel bereits durch eine KK bezahlt oder gefördert wurde. Ich würde da mal mit der KK sprechen.


wenn es daran liegen sollte..suche ich mir jemanden . der die Wanne selbst bezahlt hat 🙂

arathorn76
Silbermitglied
Meine KK meinte mal bei Anschaffung eines Hilfsmittels (ganz anderes Thema, aber wir haben dann auch über das Prinzip gequatscht):
Die dürfen nur zahlen, wenn die Rechnung von einem "zugelassenen Unternehmen, in der Regel ein Sanitätshaus oder eine Apotheke" ist.
Der Anruf bei der Kasse hat sich für mich damals gelohnt.
Ich hätte dieses Hilfsmittel gebraucht für 50 statt 120 oder neu im INet für 110 statt 120 bekommen -> so hab ich die 120 ausgegeben und erstattet bekommen.
Logik? gibt es eine dahinter. Ich muss sie nicht verstehen.