Hazett@
hier mal ein Auszug aus den AOK Bestimmungen...
erste Voraussetzung für die Förderung einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme ist es, das ein Anspruch für Leistungen (Pflegestufe) aus der Pflegeversicherung besteht.
Das ist auch der Fall, wenn die Alltagskompetenz dauerhaft erheblich eingeschränkt ist und ein Hilfebedarf in der Grundpflege besteht, jedoch unterhalb der Pflegestufe I. Das ist die sogenannte Pflegestufe 0.
Am sinnvollsten ist es, Sie lassen sich durch die Pflegefachkraft ihrer AOK vor Ort beraten. Bei Bedarf kommt sie zu Ihnen nach Hause und berät Sie im häuslichen Umfeld. Sie nimmt den Antrag für die wohnumfeldverbessernde Maßnahme gemäß § 40, SGB XI auf.
Diese baulichen Maßnahmen werden mit bis zu 2557,00 Euro gefördert.
Ab den 01.01.2015 wird dieser Betrag auf 4000,00 Euro erhöht. Ziel dieser wohnumfeldverbessenden Maßnahme ist, es die Pflege zu erleichtern sowie die Selbständigkeit zu fördern.
Falls Sie in einer Mietwohnung wohnen, ist die Erlaubnis des Eigentümers notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der AOK
Nun werde ich mich hier mal Outen..:)
Habe seit 25 Jahren ,starkes Gelenkrheuma ,in ALLEN Gelenken..Wer mich schon mal gesehen hat,weiss dass ich " Schrott" bin 🙂
Behindertenausweis Buchstabe G ..(Gehbehindert ) .seit 4 Jahren UNBEFRISTET ,daran wird sich auch bis auf weiteres nix ändern.
Pflegestufe wurde (im altenJahr 2016) nicht bewilligt,weil mir 12Minuten täglich fehlen! Gutachten liegt vor ,vom September16
Nach den neuen Pflegegraden ,ab Januar, sollte ich ,lt. Pflege.de ,..auf mindestens Stufe 2 ,fast noch Stufe 3 eingestuft werden können..mir reicht ja schon eine Pflegegrad Stufe,dann kann ich diese oben genannten "Fördermittel. in Anspruch nehmen.
Also Antrag im Januar stellen ,dem Medizinisch Technischen ""Tierarzt"" Antwort und Rede stehen und glauben an die Gerechtigkeit! emoticon.teeth_smile.title
In diesem Sinne