Werkzeuge für Heim & Garten
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Worauf achten beim Hauskauf?

Sven
Bronzemitglied
Hallo zusammen,


nach gut zwei Jahren Suche haben wir vor ein paar Tagen unsere Traumhaus gefunden. Es ist aus den 60er Jahren, wurde 2005 umfangreich modernisiert und macht einen soliden Eindruck. Nächste Woche gehe ich mit einem Handwerker aus der Familie nochmals durch um sicher zu sein, nichts gravierendes übersehen zu haben.


Hier ein paar Eckdaten:

  • massiv gebaut
  • voll unterkellert
  • Fenster, Heizung, Sicherungskasten, Dach- und Außenisolierung 2005 ausgetauscht



Habt ihr Erfahrungen mit Häusern aus den 60er? Wo gibt's da die typischen Probleme auf die ich vielleicht noch achten sollte?




Viele Grüße,
Sven
65 ANTWORTEN 65

ichmagHolz
Bronzemitglied
HOPPEL321:
Die 7,60 sind natürlich brutto,Das mit den Friseusen ist auch bekannt.Für 7,60Euro bekommst du den Antrg zum Aufstocken nach Harz 4 gleich mitgeliefert.
Von 180 Offenen Stellen in Hannover waren 2 Ohne Personaldienstleister.


Das ist schon traurig,
dann wird doch in deiner Ecke das "arbeitende Jungvolk" sicher auch in besser Regionen abwandern, wenn sie nicht für VW/ VW Nutzfahrzeuge oder Conti arbeiten, oder?

DirkderBaumeister
Silbermitglied
HOPPEL321:
Von 180 Offenen Stellen in Hannover waren 2 Ohne Personaldienstleister.



das kommt mir sehr bekannt vor, 😞 Leider!!!

DirkderBaumeister
Silbermitglied
Worauf man auch achten sollte, wenn ein Objekt zum Kauf steht und der aktuelle Eigentümer bekannt ist, ob die Möglichkeit besteht ohne Makler den Kauf abzuwickeln 😉

HOPPEL321
Goldmitglied
DirkderBaumeister:
das kommt mir sehr bekannt vor, 😞 Leider!!!


Hab gestern ein Vorstellungsgespräch gehabt,klingt vielversprechend.
Aber 1800 Euro Brutto sind nicht viel für mich der von 20Euro Stundenlohn kommt.
Allerdings nur 14 Km endfernt.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Das Problem ist meist, dass sobald man einen Makler mit dem Verkauf beauftragt, dieser vertraglich vereinbart, dass er auf jeden Fall was vom Kauferlös abbekommt. Auch wenn es anderweitig verkauft wird. Leider schon mehrfach erlebt.

DirkderBaumeister
Silbermitglied
Tpercon:
Das Problem ist meist, dass sobald man einen Makler mit dem Verkauf beauftragt, dieser vertraglich vereinbart, dass er auf jeden Fall was vom Kauferlös abbekommt. Auch wenn es anderweitig verkauft wird. Leider schon mehrfach erlebt.
 gegebenenfalls muss man die Vertragslaufzeit abwarten 😉 Wenn er innerhalb der Laufzeit keine Vermittlung erreicht verwirkt er auch seine Ansprüche. 

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Tpercon:
Das Problem ist meist, dass sobald man einen Makler mit dem Verkauf beauftragt, dieser vertraglich vereinbart, dass er auf jeden Fall was vom Kauferlös abbekommt. Auch wenn es anderweitig verkauft wird. Leider schon mehrfach erlebt.


Auf solch eine Klausel muss man sich als Verkäufer ja nicht einlassen. So etwas
kann man auch vor Unterschrift streichen lassen. Der Makler wird das nicht gerne
machen, es aber wegen mgl. Umsatzes trotzdem machen.

Desweiteren treffen diese Mehrkosten wenn ausschließlich den Verkäufer.

------------------
Der Käufer kann ja vorher z.B. Kumpel damit beauftragen die Unterlagen vom Makler als Intressent zu beschaffen. Natürlich incl. der Daten des Besitzers.


Damit gäbe es dann folgende Konstellation:
Einen Intressenten, der aber nicht kauft.
Einen Makler der auch nicht verkauft hat.
Einen Käufer, der sich direkt an Verkäufer gewendet hat.
Und einen Verkäufer, der ohne Makler Vermittelung verkaufte.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Ob es eine Laufzeit gibt, dazu kann ich leider nichts sagen.

DirkderBaumeister
Silbermitglied
Der von Bastelfuchs aufgezeigte Weg ist richtig. Ich habe mein Haus auch ohne Maklerbeteiligung gekauft, da im Vertrag (Verkäufer->Makler) die Möglichkeit des direkten Verkaufs mit aufgenommen war. 
Zur Befristung:

Häufig werden Maklerverträge auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, sie enthalten also keine bestimmte Laufzeit sprich Befristung. Liegt ein solcher Fall vor, so kann er von den Vertragsparteien jederzeit beendet werden. Im Übrigen kann der Maklerkunde auch verschiedene Makler parallel beauftragen.

Möglich ist auch, dass der Maklervertrag befristet geschlossen wird, dann sind die Kündigungsfristen einzuhalten. Auch kann vereinbart werden, dass er durch Zeitablauf ausläuft, ohne gekündigt werden zu müssen.

Alleinaufträge, die eine Tätigkeitspflicht des Maklers enthalten, sind erst nach einer Mindestlaufzeit widerrufbar, im Einzelfall ist allerdings darauf zu achten, dass der Kunde nicht durch zu lange Laufzeiten geknebelt wird. Angemessen sind im Regelfall Bindungen von 6 bis 8 Monaten, bei komplexeren Aufträgen auch länger.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Vielen Dank für die Ausführung, das wußte ich so noch nicht.