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am 19-09-2011 20:14
am 19-09-2011 21:20
Ricc220773:
NIN 2010
Bitte beachte Punkt 5.1.4.3.1.2 Schutzleiter
am 19-09-2011 21:22
Ricc220773:
Bohrt jemand in der Wand zufällig auf das Kabel, sieht er das Klebeband in der Dose nicht. Die Leitungen sind nicht ohne Grund durchgängig gekennzeichnet.
am 19-09-2011 21:27
am 19-09-2011 21:34
Bastelfuchs:
Und zum ändern des Zweckes ist die farblich am Anfang und Ende der Leitung zu dokumentieren.
am 19-09-2011 21:40
am 19-09-2011 21:40
am 19-09-2011 21:41
Ricc220773:
Ich habe die Vorschriften nochmal überflogen, diesen Hinweis aber nicht gefunden. Wenn das nach den Vorschriften erlaubt ist, nehme ich alles zurück.
Für mich steht allerdings eindeutig da:
Schutzleiter müssen durch die Zwei-Farben-Kombination grün-gelb gekennzeichnet sein. Diese Farbkombination darf für keinen anderen Zweck verwendet werden.
am 19-09-2011 21:43
am 19-09-2011 21:46
Bastelfuchs:
Tja wenn Du möchtest, dann darfst Du natürlich die Farbe auch auf der ganzen Länge ändern (abkratzen&umfärben).
Der Praxis entspricht dies allerdings nicht.
am 19-09-2011 21:52
Ricc220773:
Kindergetümmel, die Idee mit der FB wäre wahrscheinlich die optimalste Lösung.