Vorsicht mit solchen Ratschlägen. E-Installation ist kein rechtsfreier Raum, wo man machen kann, was man möchte.
Laut § 1 Absatz 1 der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Engergiewirtschaftsgesetzes sind bei der Errichtung und beim Unterhalt von Anlagen, die zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Elektrizität dienen - also bei Dir - die allgemeinen Regeln der Technik einzuhalten! In dieser Verordnung wird auf die jeweils aktuell gültigen VDE-Bestimmungen (welche u.a. den Stand der Technik hinsichtlich der Sicherheit von E-Anlagen beschreiben und immer mal wieder geändert werden) hingewiesen. Von diesen darf abgewichen werden, wenn mindestens die gleiche Sicherheit anderweitig gewährleistet ist.
Darüber hinaus ist zu klären, welche Anforderungen an den baulichen Brandschutz zu erfüllen sind.
Dann gibt es da noch vieles andere, z. B. die sogenannte Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR), die von der Bauministerkonferenz abgenickt ist, eine Richtlinie für die Errichtung von ausreichend brandgeschützten Leitungsanlagen. Interessante Lektüre:
http://www.bauordnungen.de/MLAR.pdf - mit vielen beachtenswerten Details, zum Beispiel zur Leitungsführung bei Treppen und Fluchtwegen.
Unabhängig davon: Spätestens wenn die Brandschutz- und die Hapftpflichtversicherung Fahrlässigkeit nachweisen können, ist man noch mehr in der Sch.eiße... Und fahrlässig ist es, die einschlägigen Bestimmungen nicht zu befolgen.
Und ganz unabhängig davon tut man sich und seiner Familie ja selbst einen Gefallen, wenn man das Ganze möglichst sicher macht...
Wurde schon die Sinnhaftigkeit der Unterstützung durch einen guten Elektromeister erwähnt? :wink: