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Stromkreise im EFH

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Hallo,

weiß jemand ob es eine Normausstattung diesbezüglich gibt? Also ob eine gewisse Anzahl an Stromkreisen vorgeschrieben ist.
36 ANTWORTEN 36

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Wie häufig tritt denn der hier beschworene Fehlerfall (alles dunkel nach Kurzschluß / Überlast) bei Euch in normalen Wohn- oder Büroräumen auf? Ich habe das bisher nur in Werkstatt (gleichzeitiger Anlauf von Kreissäge und Sauger, während ein 400 W Halogenstrahler lief) und Küche (Mikrowelle + 2 Wasserkocher parallel) erlebt...

Von daher finde ich die separate Absicherung von Beleuchtung und Steckdosen *in jedem Raum einzeln* zwar theoretisch ganz nett, sehe aber nicht, dass der Nutzen den Zusatzaufwand an Verkabelung und das Mehr an Komplexität rechtfertigt, vor allem, wenn beides am Ende doch am gleichen FI liegt und bei einem Erdschluss doch alles aus ist.

Außerdem sollte man bei der Bemessung der Stromkreise die Verwendung der Räume im Hinterkopf behalten: Braucht wirklich jedes Kinderzimmer seinen eigenen 16A (= 3,8kW!)-Stromkreis, vor allem, wenn mir das EVU sowieso nur 35A je Phase gönnt? Im Umkehrschluss kann es stattdessen aber durchaus sinnvoll sein, Räumen mit vielen oder großen Verbrauchern auch mehrere 16A-Kreise auf verschiedenen Phasen für die "allgemeinen" Steckdosen zu gönnen, eben z.B. Werkstatt, Küche...

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Bei mir bekommt (oder hat auch schon) jedes Zimmer seine eigene Sicherung (16A). Zuleitung ins Zimmer mit 2,5 mm², Verteilung innerhalb des Zimmers mit 1,5 mm².
Das sollte eigentlich reichen.
Warum? Weil: Wann fliegt mal eine Sicherung raus ? (Bei mir noch nicht). Und das eine Mal wenn es passiert, kann man auch mal eine Taschenlampe holen. Das ist billiger als für jedes Zimmer eine zusätzliche Sicherung zu legen.
Bei separater Lichtabsicherung, bekommt eine Lampe, mit z.B. 100W, eine eigene 16A Sicherung. Das ist dasselbe, wie mit den Spatzen und den Kanonen.
Die "Spezial" Räume ( Küche, Waschküche, Heizungskeller), werden natürlich anders abgesichert.
Mittlerweile sind ja auch alle Elektrogeräte im Verbrauch gesunken.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Um mal auf den Kern der Frage zurück zu kommen: soweit mir bekannt gibt es keine Vorschriften diesbezüglich.
Die schon zitierten Normen und Richtlinien aus dem schon zitierten Hager-Dokument finde ich aber schon angemessen. DIN-Normen sind grundsätzlich erst mal nicht verpflihctend, sie helfen nur gewisse Standards bei der Beschaffenheit von Objekten oder Produkten zu schaffen.
Wenn natürlich eine Ausführung nach bestimmten Normen oder nach "Stand der Technik" an irgendeiner Stelle vertraglich vereinbart ist sieht die Sache anders aus...

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Nachtrag zur Verpflichtung:

http://www.din.de/de/ueber-normen-und-standards/normen-und-recht/rechtsverbindlichkeit-durch-normen

Das, was die DIN selbst dazu sagt... Was die Zahl von Steckdosen etc. angeht ist die Norm nur eine Richtschnur, für die Ausführung (Kabelquerschnitte, Kontaktierung, Absicherung) kriegt man Probleme, wenn im Unfallsfall nachgewiesen wird, dass man den "Stand der Technik", sprich die Angaben der einschlägigen Normen, nicht eingehalten hat.

AlexG
Grünschnabel
Vorsicht mit solchen Ratschlägen. E-Installation ist kein rechtsfreier Raum, wo man machen kann, was man möchte.

Laut § 1 Absatz 1 der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Engergiewirtschaftsgesetzes sind bei der Errichtung und beim Unterhalt von Anlagen, die zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Elektrizität dienen - also bei Dir - die allgemeinen Regeln der Technik einzuhalten! In dieser Verordnung wird auf die jeweils aktuell gültigen VDE-Bestimmungen (welche u.a. den Stand der Technik hinsichtlich der Sicherheit von E-Anlagen beschreiben und immer mal wieder geändert werden) hingewiesen. Von diesen darf abgewichen werden, wenn mindestens die gleiche Sicherheit anderweitig gewährleistet ist.

Darüber hinaus ist zu klären, welche Anforderungen an den baulichen Brandschutz zu erfüllen sind.

Dann gibt es da noch vieles andere, z. B. die sogenannte Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR), die von der Bauministerkonferenz abgenickt ist, eine Richtlinie für die Errichtung von ausreichend brandgeschützten Leitungsanlagen. Interessante Lektüre: http://www.bauordnungen.de/MLAR.pdf - mit vielen beachtenswerten Details, zum Beispiel zur Leitungsführung bei Treppen und Fluchtwegen.

Unabhängig davon: Spätestens wenn die Brandschutz- und die Hapftpflichtversicherung Fahrlässigkeit nachweisen können, ist man noch mehr in der Sch.eiße... Und fahrlässig ist es, die einschlägigen Bestimmungen nicht zu befolgen.

Und ganz unabhängig davon tut man sich und seiner Familie ja selbst einen Gefallen, wenn man das Ganze möglichst sicher macht...

Wurde schon die Sinnhaftigkeit der Unterstützung durch einen guten Elektromeister erwähnt? :wink:

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Richtig AlexG, deshalb habe ich es in meinem zweiten Post ja nochmals relativiert. In der Frage ging es ja um Vorschriften zur Zahl von Stromkreisen, und darauf bezieht sich meine Antwort. Bestimmungen die sich aus Gesetzen und Vorschriften z.B. VDE bezüglich der Ausführung und der Sicherheitsvorkehrungen ergeben sind zweifelsohne einzuhalten! Für die tatsächliche Durchführung der Arbeiten würde ich auch immer einen Meister hinzuziehen, mindestens für eine Abnahme, besser auch im Vorfeld für eine Beratung.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
An der Sicherheit soll natürlich nicht gespart werden. Am besten ist wohl die Planung durch einen Meisterbetrieb (Abnahme war sowiso geplant). Grüße