heizungsbauer:
Bon..... Bist du profi ne biste nich ..
... ich bin ausgebildeter Gas-Wasser Installateur und mir sehr wohl bewußt von was ich rede ... und schreibe
😉Ein Schornstein ist erst "tot" wenn er vorschriftsmäßig vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger außer Betrieb genommen, also still gelegt wurde, das geht aus Bob´s Post aber nicht eindeutig hervor. Eine Vorschriftsmäßige Stilllegung verlangt zwingend den Kamin gasdicht zu verschliessen. Das muß mit baugleichem Material wie dem vom Kamin selbst erledigt werden. Nachzulesen in der DIN EN 13384 bzw. DIN V 18160 oder den Vorschriften der zuständigen Bauaufsichtsämter der betroffenen Gemeinden, die zwar teilweise in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich aber im Grundsatz ähnlich sind.
Ein Verschluß eines ehemaligen Rauchgasabzuges mit einer sogenannten "Kamindeckel" aus Blech, wie die von Bob, ist nur als provisorische Lösung anzusehen und im Grunde nicht erlaubt, höchstens stillschweigend geduldet. Im Falle eines Kaminbrandes verglühen diese Blechdeckel nämlich ganz einfach.
Wenn ein
Profi einen Rauchgasabzug
nicht gasdicht verschliesst, egal ob der Kamin in Betrieb ist oder nicht, nenne ich das ganze einfach
Pfusch am Bau!
Nachtrag:
Alle für eine Abgasanlage verwendeten Baustoffe müssen eine
DIBt-Zulassung vorweisen, die hat weder der Ytongstein noch der Rotband Putz.