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Dachbodenausbau anmelden - wie und wo und sowieso

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Hallo Community,

ich habe ja letztes Jahr meinen Dachboden ausgebaut (siehe Projekt).

Habe jetzt auch endlich ne Heizung installieren lassen.

Nun drängt sich mir die Frage auf. So einen Ausbau muss man doch bestimmt irgendwo melden oder eintragen lassen oder? Ist ja immerhin eine Wohnraumvergrößerung.

Hat jemand davon eine Ahnung und kann mir sagen, wo das gemacht werden muss? Und was sowas wieder kostet vielleicht? Wohne in Schleswig-Holstein, die zusätzliche Wohnfläche beträgt ca 20qm.

Dank euch!
28 ANTWORTEN 28

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
@Kneippianer: Vielen Dank für den Hinweis auf die BV.

Habe da vorhin mal geschaut und folgendes gelesen, wodurch für mich keine Baugenehmigung erforderlich sein sollte...

§ 63

Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen

(1) Verfahrensfrei sind
......
10. folgende tragende und nichttragende Bauteile:
b)Fenster und Türen sowie die dafür bestimmten Öffnungen

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
@DirkDerBaumeister: sicher hast du Recht, dass ein Anruf schneller gegangen wäre. Andererseits muss ich ehrlich gestehen, dass ich keinen Plan gehabt hätte, wo ich anrufen muss. Und bis ich den richtigen Ansprechpartner gefunden hätte... wär wahrscheinlich Weihnachten 🙂

Und vor allem wäre der Beitragsansturm verborgen geblieben 🙂

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Ich würde sagen, so lange wie du keine baulichen Veränderungen vor hast( Gauben etc. ), die Statik sich ändert oder neuer vermietbarer Wohnraum ensteht, ist dies nach den örtlichen Gegebenheiten / Gesetzen geregelt ( im allg. bedarf es keiner Baugen.)
Alle anderen Veränderungen sind Genehmigungspflichtig( Bauamt) bzw. müssen gemeldet werden.
Für die Versicherung sehr wichtig !! Wie zuvor schon beschrieben, da sich die Wohnfläche vergrößert hat.-> Unterversicherung beachten.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Kneippianer:
Muhaha... haben uns gerade köstlich amüsiert... (meine Bürokollegin ist gelernte Versicherungskauffrau... ;))

Ja nee, ist Klar...

Zur Aufklärung: eine Gebäudeversicherung bezahlt einen entstandenen Schaden bis zu der vereinbarten Versicherungssumme und Punkt. Hierbei ist der Gesamtwert völlig irrrelevant.

Wenn ich eine Versicherung bis € 100000.- abgeschlossen habe, wird jeder abgedeckte Schaden bis zu dieser Summe bezahlt, was an Kosten darüber übrig bleibt ist meine Sache.

Ach, nenne mir doch bitte die Versicherung, welche einen Vertrag nur über die Fläche, ohne Wert abschließt.

Nix für Ungut, aber bitte gerade in solchen Dingen (Versicherung / Recht) nicht mit Halbwissen verunsichern. Danke.

mfg Dieter


@Kneippianer

Ohne jezt meckern zu wollen, aber deine Kollegin liegt schlicht falsch:
Unterversicherung
Sicher gibt es die Möglichkeit den sog. Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren, aber der greift dann auch auch nur, wenn die Versicherung richtig berechnet wurde und ggf. Veränderungen angezeigt wurden. Ansonten ist die Versicherung gemäß VVG (Versicherungsvertragsgesetz) berechtigt den Schaden zu kürzen.

Solltest Du andere Informationen haben, so gib mir die mal, wäre interesant zu wissen.


Eine Versicherung die nicht nach Versicherungssumme sondern nach Quadratmeter berechnet und wo im Vertrag auch keine Summe ausgewiesen ist, ist z.b.:
R+V Versicherung aber es gibt noch zig andere (Wohnflächenmodell)
P.S.: beim Wohnflächenmodell wird die Unterversicherung halt mit der Wohnfläche berechnet.

Nix für Ungut.

Gruß
Uwe

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Servus Uwe.

Der Unterversicherungsverzicht erklärt ja, dass die Versicherung für den vollen Schaden, bis zur Versicherungssumme, aufkommt.

Das Wohnflächenmodell (ohne Betrag) ist mir nicht bekannt bzw. untergekommen.

Meiner Kollegin auch nicht...

mfg

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Moin Kneippianer,
ja genau das macht der Unterversicherungsverzicht, aber halt nur wenn es passend berechnet, bzw gemeldet wurde. Überschreitet die Wohnflächenerweiterung/oder Wertsteigerung je nach Modell die meist vorhandene Vorsorge in Höhe von 10% wird auch da gekürzt.
Deine Kollegin hat vermutlich, da sie gelernte Vers.kauffrau ist, folgendes im Kopf. Bei der Berechnung der Wohngebäude oder Hausratversicherung wird die Wohnfläche abgefragt, ggf die Sonderausstattung und dann eine Versicherungsumme festgesetzt (oder auch nicht, je nach Modell), mit Unterversicherungsverzicht. Sollte nun ein Schaden eintreten, dann wird bis zur Höhe der Versicherungssumme geleistet, egal wie hoch der Wert der Möbel oder des Gebäudes nun ist. Aufgrund der pauschalen Berechnung kommt man damit eh hin, Ausnahme evtl. Hausrat, wo dann ja auch nicht gekürzt wird.

Aber der "Passus" des Unterversicherungsverzichts greift nicht mehr, wenn die Wohnfläche erweitert wird. (Dachausbau). Hier ist der Kunde verpflichtet das Nachzumelden und Umbauten anzuzeigen, zumindest zur Haupfälligkeit des Vertrages. Auch hier wird es bestimmt bei einigen Gesellschaten Ausnahmen geben, die auch sowas mitentschädigen, oder pauschal Umbauten/Ausbauten mitversichern, aber die kenne ich nicht.

Anyway, ist jetzt auch nicht Gegenstand des Threads hier, das wir bis ins Detail der Sachversicherungen gehen. Der Fragesteller kann ja selbst überlegen was er macht. Im Zweifel einfach mal bei seiner Versicherung nachfragen und es sich dann schriftlich bestätigen lassen und fertig. (Wer schreibt der bleibt) in 10 Jahren kann die Versicherung sich bestimmt nicht mehr erinnern ihm gesagt zu haben, passt schon...da schadet so ein Schriftstück nicht.

Bestnoten Uwe

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
UweOWL:
Im Zweifel einfach mal bei seiner Versicherung nachfragen und es sich dann schriftlich bestätigen lassen und fertig. (Wer schreibt der bleibt) in 10 Jahren kann die Versicherung sich bestimmt nicht mehr erinnern ihm gesagt zu haben, passt schon...da schadet so ein Schriftstück nicht.

Bestnoten Uwe


DAS ist enorm Wichtig!

Bei meiner Hausversicherung brauche ich so etwas nicht anmelden, damals wurde die Wohnfläche (nicht Grundfläche) hergenommen, großzügig gerundet und mit einem Betrag multipliziert. Diese Summe steht dann im Vertrag...

mfg Dieter

Fernton
Ehemaliges Mitglied
Wir haben hier ein richtig spannendes Thema. Und auch wenn wir uns in einigen Punkten nicht einig sind, denke ich ein paar andere lassen sich durchaus schon festhalten.



  • Für alle Baumassnahmen gilt die jeweilige Landesbauordnung. Da es eine Landes- und keine Bundesbauordnung ist, kann sich das was genehmigungspflichtig oder -fähig ist auch schon mal von Bundesland zu Bundesland ändern
  • Neben den Landesordnungen gibt es noch verschiedene kommunale Ordnungen wie beispielsweise Bebauungspläne in denen u.a. bestimmte Änderungen pauschal genehmigt oder untersagt sein können
  • Die Bauordnungen können neben gehemigungspflichtigen auch genehmigungsfreie Vorhaben definieren. Für genehmigungsfreie Vorhaben kann eine Anzeigepflicht bestehen
  • Was für das eigene Haus beantragt und genehmigt wurde, findet sich in den alten Bauanträgen bzw. -genehmigungen oder in der Hausakte
  • Auch bei völlig genehmigungs- und anzeigefreien Änderungen kann es sinnvoll sein im Anschluss den Versicherungsschutz für Gebäude und Hausrat zu prüfen.
  • Ein Anruf beim Bauaufsichtsamt im Vorfeld kostet nicht die Welt und kann auch von einer Telefonzelle aus erfolgen 😉

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Gut zusammengefasst Fernton.

Es macht ja auch Spaß zu diskutieren und argumentieren...jeder nimmt für sich was mit...