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am 06-03-2013 14:33
am 07-03-2013 22:52
am 07-03-2013 23:20
am 07-03-2013 23:39
am 08-03-2013 7:01
am 09-03-2013 12:52
am 09-03-2013 18:56
am 10-03-2013 11:33
am 11-03-2013 7:24
UweOWL:
@patricvogt
Mit der Versicherung wäre ich vorsichtig!
Ob Altvertrag, oder Neuvertrag...anmelden würde ich so einen Außbau immer.
"Gleitender Neuwert" bedeutet nur, dass sich der Versicherungswert den ggf steigenden Baupreisen anpasst ist.
Ein Haus aus 1970 hat damals "neu" 100.000 DM gekostet, Heute müsste man für den selben Bau 100.000€ bezahlen...um den Vertrag nicht ständig ändern zu müssen, gibt es daher den gleitenden Neuwertfaktor, um sowas zu kompensieren.
Erhöht man nun den Wert des Hauses durch einen Dachgeschoßausbau, passt halt die Versicherungssumme nicht mehr.
Ein Haus 1970 mit Dachausbau hätte z.b. statt 100.000DM 120.000DM gekostet. Heute halt 120.000€.
Kommt es nun zu einem Schadensfall und jemand von der Versicherung kommt raus, kann es passieren, das folgende Rechnung aufgemacht wird:
Schadenshöhe durch z.B, Brand 15.000€ Versicherungssumme Haus 100.000€ Tatsälicher Neubbauwert des Hauses 120.000€ somit ist man um 20.000€zu niedrig versichert. Das bedeuet man ist zu 17% Unterversichert, somit wird von dem Schaden auch 17% abgezogen.
Selbst bei einem Vertrag ohne Versicherungssumme nur mit Quadratmeterangabe, hätte man eine Unterversicherung.
Gruß
Uwe
am 11-03-2013 7:56
am 11-03-2013 8:55
Fernton:
Ich finds geil zu sehen wie eine Woge des Entsetzens durchs Forum geht, wenn jemand eine Deckenlampe an einer alten Zweidrahtleitung anschliessen will im Gegensatz zu der Sch*egalmentalität wenn es um Baugenehmigungen geht. emoticon.teeth_smile.title