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Dachbodenausbau anmelden - wie und wo und sowieso

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Hallo Community,

ich habe ja letztes Jahr meinen Dachboden ausgebaut (siehe Projekt).

Habe jetzt auch endlich ne Heizung installieren lassen.

Nun drängt sich mir die Frage auf. So einen Ausbau muss man doch bestimmt irgendwo melden oder eintragen lassen oder? Ist ja immerhin eine Wohnraumvergrößerung.

Hat jemand davon eine Ahnung und kann mir sagen, wo das gemacht werden muss? Und was sowas wieder kostet vielleicht? Wohne in Schleswig-Holstein, die zusätzliche Wohnfläche beträgt ca 20qm.

Dank euch!
28 ANTWORTEN 28

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
@Kneippianer: So siehts aus. Der Spaß nennt sich bei uns in NDS Grundsteuerbemessungsbescheid.

In unserem Bsp. wurde der Einheitswert auf 4806,00 € festgelegt x der Messzahl 2,6 von Tausend ergibt einen Grundsteuerermessungsbetrag von 12,49 € x Hebesatz der Gemeinde.

Wir zahlen ca. 55 € im Jahr Grundsteuer ( ohne Abfall, Kehren etc. ) Abfall kommt gesondert hinzu, Kehren ist jeder selber für verantwortlich.

Dem Fiskus interessiert ein Ausbau z.B. eines Dachgeschosses nicht die Bohne. Auch ist eine Anmeldung bei der Versicherung m.E. nicht zwingend notwendig auch wenn man den Wohnraum damit vergrößert da man generell heute nicht eine feste Summe einsetzt die man im Schadensfall maximal erhält sondern nach dem gleitenden Neuwertprinzip arbeitet. D.h. man bekommt Geld in Höhe X was es kosten würde nach z.B. Brand das Haus wieder so aufzubauen wie es bei Vertragsabschluß bestand.

Sicherlich existieren heute auch noch Verträge mit festem Wert. Die alte Feuerversicherung unserer Vorgänger hätte 104.000 € vorgesehen sofern man unser Haus neu aufbauen müsste. Der gleitende Neuwert bei unser jetzigen Versicherung ARAG Recht und Heim sieht einen Neuwert von 234.000 € vor.

Ein Dachfenster einzubauen würde ich nirgendswo anzeigen weil es keine Socke zu interessieren hat und bei uns auf dem Land auch keinen juckt, anders sehe ich das bei Denkmalgeschützten Häusern oder in Städten wodurch sich das allgemeine Stadtbild verändern würde, zum Bsp. auch eine Dachgaube, vowiegend Straßenzüge mit charakteristischen Häusern.

Und wie schon erwähnt.... Dumme Gedanken hat jeder, der Weise verschweigt sie. Wer viel fragt bekommt meist doofe Antworten 😉

Fernton
Ehemaliges Mitglied
Ich finds geil zu sehen wie eine Woge des Entsetzens durchs Forum geht, wenn jemand eine Deckenlampe an einer alten Zweidrahtleitung anschliessen will im Gegensatz zu der Sch*egalmentalität wenn es um Baugenehmigungen geht. emoticon.teeth_smile.title

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Ich finds geil, wie geil manche auf Ämter sind und denen jedes noch so erdenkliche kleine Vorhaben mitteilen muss. Im einen Fall raucht mir die Hütte ab und im Zuge eines Dachfensters soll ich mir ne Baugenehmigung holen ? Mensch auf dem Stern will ich auch mal leben emoticon.teeth_smile.title

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
@Fernton:

Das hat nichts mit Sch e i s s e g a l mentalität zu tun, das ist die aktuelle Gesetzeslage.

Wenn ich keine Baugenehmigung benötige, warum sollte ich mir dann eine holen?

Oder löst Du auch ein Ticket für einen kostenfreien Parkplatz? 😉

In den meisten Bundesländern benötigen Dachfenster übrigens keinerlei Genehmigung - weder auf dem Land, noch in der Stadt.

In solchen Fällen ist es empfehlenswert, die BV (BauVerordnung) des jeweiligen Landes sich zur Gemüte zu führen. Ich habe das auch mit der BBV getan und es hat mir in der gesamten Bauphase geholfen.

mfg Dieter

@patricvogt: emoticon.smilie_like.title

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
@patricvogt
Mit der Versicherung wäre ich vorsichtig!
Ob Altvertrag, oder Neuvertrag...anmelden würde ich so einen Außbau immer.
"Gleitender Neuwert" bedeutet nur, dass sich der Versicherungswert den ggf steigenden Baupreisen anpasst ist.
Ein Haus aus 1970 hat damals "neu" 100.000 DM gekostet, Heute müsste man für den selben Bau 100.000€ bezahlen...um den Vertrag nicht ständig ändern zu müssen, gibt es daher den gleitenden Neuwertfaktor, um sowas zu kompensieren.

Erhöht man nun den Wert des Hauses durch einen Dachgeschoßausbau, passt halt die Versicherungssumme nicht mehr.
Ein Haus 1970 mit Dachausbau hätte z.b. statt 100.000DM 120.000DM gekostet. Heute halt 120.000€.
Kommt es nun zu einem Schadensfall und jemand von der Versicherung kommt raus, kann es passieren, das folgende Rechnung aufgemacht wird:
Schadenshöhe durch z.B, Brand 15.000€ Versicherungssumme Haus 100.000€ Tatsälicher Neubbauwert des Hauses 120.000€ somit ist man um 20.000€zu niedrig versichert. Das bedeuet man ist zu 17% Unterversichert, somit wird von dem Schaden auch 17% abgezogen.
Selbst bei einem Vertrag ohne Versicherungssumme nur mit Quadratmeterangabe, hätte man eine Unterversicherung.

Gruß
Uwe

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Hi Uwe,

ja da hast du auch recht mit, es sollte jetzt nicht heißen och das ist der Versicherung egal, sondern es ist nicht zwangsläufig notwendig der Versicherung mitzuteilen, verkehrt um ggf. anzupassen ist es natürlich nicht.

Ich bin da halt von mir ausgegangen, Dachbodenausbau bei knappen 100 qm³ Fläche wovon letztendlich nur 20 qm³ ausgebaut werden, der Rest nur reine Dämmung, hält sich dort doch die Aufwertung des Hauses im finanziellem Sinne in überschaubaren Grenzen, ob sich da eine Erweiterung des Versicherungsschutzes lohnt ist dahingestellt, kommt auch drauf an was das mehr an Versicherungsprämie bedeutet.

Angenommen mein Ausbau kostet mich 2500,- €, das Haus brennt nieder, da habe ich denke ich andere Sorgen als mich um die 2500,- € zu haben. Ich lasse mich aber auch gerne anders beraten sofern meine Rechnung vollkommen falsch sein sollte.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
@patricvogt

In deinem Fall stimmt das natürlich, das ist dann in der Tat Banane

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
UweOWL:
@patricvogt
Mit der Versicherung wäre ich vorsichtig!
Ob Altvertrag, oder Neuvertrag...anmelden würde ich so einen Außbau immer.
"Gleitender Neuwert" bedeutet nur, dass sich der Versicherungswert den ggf steigenden Baupreisen anpasst ist.
Ein Haus aus 1970 hat damals "neu" 100.000 DM gekostet, Heute müsste man für den selben Bau 100.000€ bezahlen...um den Vertrag nicht ständig ändern zu müssen, gibt es daher den gleitenden Neuwertfaktor, um sowas zu kompensieren.

Erhöht man nun den Wert des Hauses durch einen Dachgeschoßausbau, passt halt die Versicherungssumme nicht mehr.
Ein Haus 1970 mit Dachausbau hätte z.b. statt 100.000DM 120.000DM gekostet. Heute halt 120.000€.
Kommt es nun zu einem Schadensfall und jemand von der Versicherung kommt raus, kann es passieren, das folgende Rechnung aufgemacht wird:
Schadenshöhe durch z.B, Brand 15.000€ Versicherungssumme Haus 100.000€ Tatsälicher Neubbauwert des Hauses 120.000€ somit ist man um 20.000€zu niedrig versichert. Das bedeuet man ist zu 17% Unterversichert, somit wird von dem Schaden auch 17% abgezogen.
Selbst bei einem Vertrag ohne Versicherungssumme nur mit Quadratmeterangabe, hätte man eine Unterversicherung.

Gruß
Uwe


Muhaha... haben uns gerade köstlich amüsiert... (meine Bürokollegin ist gelernte Versicherungskauffrau... ;))

Ja nee, ist Klar...

Zur Aufklärung: eine Gebäudeversicherung bezahlt einen entstandenen Schaden bis zu der vereinbarten Versicherungssumme und Punkt. Hierbei ist der Gesamtwert völlig irrrelevant.

Wenn ich eine Versicherung bis € 100000.- abgeschlossen habe, wird jeder abgedeckte Schaden bis zu dieser Summe bezahlt, was an Kosten darüber übrig bleibt ist meine Sache.

Ach, nenne mir doch bitte die Versicherung, welche einen Vertrag nur über die Fläche, ohne Wert abschließt.

Nix für Ungut, aber bitte gerade in solchen Dingen (Versicherung / Recht) nicht mit Halbwissen verunsichern. Danke.

mfg Dieter

Thorsten2501
Alter Hase
@ Dieter:

100% Zustimmung



Solange du nur innen um oder ausbaust brauchst du keine Genehmigung. Sieht man eine Änderung von außen, dann muss du das VORHER mit der Behörde klären. Bei neuen Fenstern weiß ich es nicht!

Die Versicherung ist jetzt nochmal was ganz was anderes! Du musst klären wieviel € du pro m² brauchst. Ist halt auch von der Ausstattung abhängig. Wenn du jetzt den Wohnraum vergrößerst, dann sinkt der Wert pro m², es sei denn du lässt die Größe der Wohnung anpassen.
Gerade an diesem Punkt würde ich mit der Versicherung sprechen und alles anpassen lassen. Kommts zu einem Schaden bist du sonst der Dumme

DirkderBaumeister
Silbermitglied
Fernton:
Ich finds geil zu sehen wie eine Woge des Entsetzens durchs Forum geht, wenn jemand eine Deckenlampe an einer alten Zweidrahtleitung anschliessen will im Gegensatz zu der Sch*egalmentalität wenn es um Baugenehmigungen geht. emoticon.teeth_smile.title


  • Baugenehmigungen müssen VORHER beantragt werden - das mit der Selbstanzeige stand ja schon zu Beginn in einem Beitrag.
  • Baugenehmigungen müssen nur eingeholt werden wenn an der Statik etwas geändert wird oder sich Änderungen ergeben die die Aussenhaut des Gebäudes betreffen und damit jeweiligen B-Plänen treffen bzw. eventuel sogar widersprechen.
  • Wenn fragen zu tatsächlich genehmigungspflichtigen Umbauten kommen ist dieses hier keinem Sch....egal, dann erhält man auch vernünftige Antworten.
  • Vermutlich war das Schreiben der Frage deutlich zeitaufwendiger als der Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter beim kommunalen Bauamt oder bei genehmigungsfähigen Bauamt gewesen wäre.