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Gartenhaus Baugenehmigung

Sonny5681
Gute Seele
Hallo liebe Leut

meine Frau und ich würden gerne ein großes Gartenhaus mit 4x4m in den Garten bauen.
Wir haben uns nun mal auf der Gemeinde gemeldet um nachzufragen ob wir irgend welche Vorgaben einhalten müssen.

1. Wir dürfen keine 9m am Stück an der Grenze oder grenznah bebauen.
2. dürfen wir nur insgesamt 15m grenznah bebauen.

Nun haben wir aber mit Carport und Garage schon 12.5m. ( 6,5x6m )

Heißt wir dürften verfahrensfrei noch 2.5m bebauen...außer wir holen uns eine Genehmigung.

Hat von euch jemand schon so etwas durch?
Wir wohnen in Bayern.

Danke
49 ANTWORTEN 49

Sonny5681
Gute Seele
Die haben die Mitte der Hauseingangstür gemessen. Ich habe nachgefragt wieso das vermessen wird. Darauf hin sagte einer der Affen das es ja Wohnhäuser gäbe wo nicht ersichtlich sein wo der Eingang sei. Deshalb wird das gemessen. Mir war es letztendlich auch schnuppe was sie messen denn die 140,- musste ich ja so oder so bezahlen. Sie haben dann auch noch die Giebelhöhe gemessen und die hausbreite etc. Die waren dann auch bissl pampig als ich sagte sie können das Spielhaus meiner Kinder auch vermessen wenn sie schon da sind

derMoeller
Silbermitglied
Und wegen genau solcher Leute wie DU brauchen wir ein verdammt dickes Fell.
Wir machen nur unserer Arbeit! Das ist keine Behördenwillkür, für die du das wahrscheinlich hältst.
Beleidigungen ob direkt oder indirekt brauchen wir uns nicht gefallen lassen und dann wunderst du dich dass sie pampig werden. Ich werde zukünftig dir keine Antworten mehr geben, weil du mir durch deine Ausdrucksweise zeigst, dass du dich verhältst wie ein kleines Kind, dass keine Erziehung genossen hat. Schreib was du willst über mich aber erwarte keine Hilfe von mir.... bei sowas krieg ich echt Plaque...

Sonny5681
Gute Seele
dermoeller...Ich habe wohl eine gute Erziehung genossen. Das Verhalten eines kleinen Kindes weißt wohl eher DU auf. Ich habe weder dich noch sonst einen beleidigt ok. Ich habe auch denen 2 die hier waren gesagt das die beiden nichts dafür können als sie sagten sie arbeiten nach Vorschrift. Einer sagte auch das teilweise die Vorschriften kacke sind. DU tust hier gerade wunderwas du für einen Job hast und das ich DICH beleidigt oder angegriffen habe. Ich habe weder deine Arbeit noch die arbeit der beiden in Frage gestellt...Sonst hätte ich mich wohl geweigert den Betrag zu bezahlen. beleidigend direkt noch indirekt bin ich gewesen ok. Habe in normalen Wortschatz mit den Herren geredet.

DU musst mir keine Antworten geben oder Hilfen. Habe dich nicht darum gebeten. Ich habe allgemein in die Runde geschrieben und gefragt. Und ich habe zusätzlich noch geschrieben das es am Anfang etwas blöd geschrieben war und habe mich indirekt bei dir entschuldigt...UND desweiteren habe ich noch hinzugefügt das sich nicht alle die bei dem Amt arbeiten angesprochen fühlen sollen bzw das nicht auf alle Mitarbeiter zurück zuschliesen ist nicht das sich jemand angegriffen fühlt....Aber bitte verhalte DU dich wie ein kleines Kind und schmoll

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Hast du schon dein Gartenhaus erstellt? Falls nicht kann ich dir ein wenig behilflich sein!

Ist dein Problem mit der Baugenehmigung gelöst und hast du einen Anbieter für Gartenhäuser gefunden?

Vor kurzem hat ein Freund von mir ein neues Gartenhaus erstellt und der Anbieter war Gartenhaus.de, hier hast du ihren Gartenhaus Konfigurator, der dir vielleicht weiter helfen kann - *Link entfernt - AGB beachten*
Für die Baugenehmigung kannst du dich ebenfalls bei ihnen Melden und vielleicht können sie dein Problem lösen, sie mussen doch alles wissen!

LG

Janinez
Diamantmitglied
gib es auf, ich hab dich auch hier gemeldet wegen Deiner Links, die klickt bei uns keiner an

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass das wirklich immer stark von der Gemeinde und den Sachbearbeitern abhängt. Bei der einen geht das ganz schnell und bei der anderen dauert es etwas länger. Ist aber an sich kein großer Akt.

Salvatore52
Grünschnabel
derMoeller

Hallo Christian,

ich bin neu im Forum und manchmal lese ich die alte Post.
Du hast alles sehr gut erklärt. (War auch zu erwarten von einem Vermessungsingenieur.)
In Rheinland-Pfalz wird vom Bauamt vorgegeben, dass Gebäude Absteckungen vom "Profi" durchgeführt werden, eben um solche Fälle
von Überbau, wie Du dargelegt hast, vorzukommen Wir wurden auch oft "angepi..." da gemeint wurde, diese Vorgabe
diente nur um unser Einkommen zu sichern!
Sehr oft hat man uns nach Feststellung von früheren Grenzverletzungen nicht mal mehr gegrüßt.
Ja, manchmal kann man ungehalten werden. Dennoch war ich stets stolz Vermesser zu sein.

Bacharly
Grünschnabel
Also in Bayern gilt die Bayrische Bauordnung, "Art. 57 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen". (googeln, da Link ja hier nicht erwünscht). Da geht aber recht viel!

kjs
Diamantmitglied
Bacharly:
Also in Bayern gilt die Bayrische Bauordnung, "Art. 57 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen". (googeln, da Link ja hier nicht erwünscht). Da geht aber recht viel!


Gilt aber nur wenn im Bebauungsplan keine anderweitige Regelung getroffen wurde. Da gibt es dann schon enorme Abweichungen!

Salvatore52
Grünschnabel
Ich verstehe den Zusammenhang nicht.
Es ging um's Thema Grenzbebauung.