Vorweg: Es ist vollkommen egal wer diese Vermessung durchführt. Das Amt als auch die Öffentlich bestellten Vermessungsbüros haben die gleichen Vorschriften und die gleiche Kostenordnung: Dadurch ändert sich für den Eigentümer garnichts.
Die Hintergründe für den Sinn einer Vermessung sind vielschichtig und selbst für mich als"Profi" nicht immer wirklich nachvollziehbar emoticon.teeth_smile.title
Die wichtigsten sind aber folgende:
Schutz von eigenem Grund und Boden - Rechtssicherheit: Bedeutet, dass wir durch eine Vermessung klarstellen, auf welchen Grundstück sich das Gebäude befindet. Es kommt garnicht so selten vor, dass es zu einer Grenzüberbauung, ja sogar zu einer kompletten Überbauung kommt. Mit sind schon mehrere Objekte bekannt, bei dem das Bauunternehmen in einem neuen Baugebiet das Grundstück einfach verwechselt hat und auf einem, nicht(!!!) dem Bauherren gehörenden Grundstück, das Haus gebaut haben... Sehr, sehr ärgerliche Sache. Wir haben die Verpflichtung die Beteiligten dann darüber zu informieren und dann müssen die sich einigen.
Brandschutz, so komisch es sich anhört 🙂
Die ganzen Abstandsmaße und das Maß der Grenzbebauung sind fast ausschließlich dem Brandschutz geschuldet. 9m Grenzbebauung hängt mit der Mindestlänge einer Leiter auf einem Feuerwehrwagen zusammen. 3m Grenzabstand von Wohnhäusern,damit die Flammen nicht übergreifen können.
Planungssicherheit: In der heutigen Zeit müssen für jedes Bauprojekt, gerade für öffentliche Projekte, extrem hohe Rechtshürden genommen werden. Da braucht der Eigentümer bzw. der Projektleiter eine gute und vor allem aktuelle Plangrundlage. In der garantieren wir übrigens dafür, dass das Kartenbild mit der Örtlichkeit übereinstimmt.
Überbaute Fläche: In jedem Bebauungsplan ist festgelegt, wieviel % des Grundstückes überbaut werden darf. Anhand der Vermessungen und somit der Karte können Gemeinden und Städte überprüfen, ob der zulässige Rahmen für eine bebaute und somit versiegelter Fläche eingehalten wurde und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen. Der Bau von Regenrückhaltebecken ist allein darauf zurückzuführen. Die meisten Gemeinden sehen dies aber nicht so eng und bietet schon sehr großen Spielraum.
Allerdings muss ich auch sagen, dass sich für mich nicht jede Vermessung als zwingend notwendig darstellt - nach meinem eigenen Menschenverstand. Aber, da muss ich dann auch sagen, gleiches Recht und somit halt gegebenenfalls Pech für alle.