Werkzeuge für Heim & Garten
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Gartenhaus Baugenehmigung

Sonny5681
Gute Seele
Hallo liebe Leut

meine Frau und ich würden gerne ein großes Gartenhaus mit 4x4m in den Garten bauen.
Wir haben uns nun mal auf der Gemeinde gemeldet um nachzufragen ob wir irgend welche Vorgaben einhalten müssen.

1. Wir dürfen keine 9m am Stück an der Grenze oder grenznah bebauen.
2. dürfen wir nur insgesamt 15m grenznah bebauen.

Nun haben wir aber mit Carport und Garage schon 12.5m. ( 6,5x6m )

Heißt wir dürften verfahrensfrei noch 2.5m bebauen...außer wir holen uns eine Genehmigung.

Hat von euch jemand schon so etwas durch?
Wir wohnen in Bayern.

Danke
49 ANTWORTEN 49

derMoeller
Silbermitglied
Nein alles gut, bin ja dafür da in diesem Bereich aufzuklären. So wie du es geschrieben hast, klingt das so, dass das Katasteramt rumfährt, nach Schwarzbauten Ausschau hält, diese dann vermisst, dafür Geld verlangt und dann den Abbruch anordnet....

und das entspricht nunmal so garnicht der Wirklichkeit

Des Weiteren... Es werden nicht alle Gebäude eingemessen. Erst ab einer bestimmte Größe und Bauart sind diese einmessungspflichtig. Die Richtlinien hierfür sind zwar von Bundesland zu Bundesland verschieden aber dennoch relativ ähnlich. In Niedersachsen, wo ich tätig bin, wird ein Gartenhaus, welches aus Holz gebaut ist, erst ab einer Größe von 25qm eingemessen. Bei Gebäude in massiver Bauweise(Stein) ab 10qm...

Also dein Gartenhaus würden wir garnicht einmessen weil es zu klein ist und somit können wir es auch nicht zur Anzeige bringen emoticon.teeth_smile.title was wir aber auch bei keinem einmessungspflichtigen Gebäude dürfen.

Sonny5681
Gute Seele
Ja aber das Amt hier bei uns in Bayern macht und sagt auch von einem zum anderen Tag etwas anderes. Als die Herren damals da waren um meine Garage zu vermessen habe ich sie gefragt ob sie nochmal kommen zum messen wenn mein carport fertig ist. Da sagten sie nur wenn es von der dachfläche her kleiner sei wie 36qm dann nicht und wie ich denn vor hätte es zu bauen. Ich sagte das es eine dachfläche von 30qm ( 6x5m ) ergeben wird und von 2 Seiten zu gemacht wird wegen wetterseite. Da sie ja vor Ort waren und ich ihnen alles gezeigt und erklärt habe dachte ich sie kapieren es alles soweit. Sie meinten ja dann auch nein das passe so Sie kommen dann nicht zum messen. Das Carport habe ich dann 2010 gebaut und so wie erklärt auch von 2 Seiten zugemacht. Jetzt kamen sie und haben es doch vermessen da es jetzt als Gebäude zählt weil es von 3 Seiten zu ist. Der Witz dabei ist...Die 2 Herren die damals sagten das alles so ok sei die kamen letztes Jahr zum messen. Als ich diese Jungs damit konfrontiert habe mit deren Aussage vor 2010 sagten sie mir frech ins Gesicht...JA DAS WAR VOR 5 JAHREN SO...ABER IRGENDWIE MÜSSEN SIE SCHLIEßLICH AUCH ZU IHREM LOHN KOMMEN. Habe sie darauf hingewiesen nach dem messen sofort mein Grundstück zu verlassen bevor ich mich noch vermesse!!!!!!

Sonny5681
Gute Seele
Das soll aber jetzt auch nicht auf alle schließen die bei diesem Amt arbeiten 😉 nicht das sich jetzt jemand angegriffen fühlt 😉

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Bei meinem Vater hatten sie sich aufgeregt, daß die Pfosten der Hofpforte 4cm zu hoch waren. Vatern schlug die obersten Ziegel ab, und schon war alles gut.
Krümelkacker sag' ich nur dazu!

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Hi,
wir wollen gerade in Bayern, naja Franken, bauen. Unsere Garage wird mit der in Bayern als Grenzbebauung Maximallänge von 9m geplant. Alles andere sind absurde Angaben der Stadtbaumeister 🙂
Weiter hat unsere Garage eine Breits von 6m. In der Summe wären das 54m2. In Bayern sind aber nur 50 erlaubt. Ich habe daraufhin mal nagefragt und siehe da, die Fläche bezieht sich auf Länge x Höhe des Garage oder des nichtgenehmigungspflichtigen Gebäudes. Bei 9m Grage mit 2,5m Höhe ergibt dies 22,5m2 Grenzbebauung. Bezüglich deiner Gartenhütte als Grenzbebauung in Kombination mit dem Carport hast Du auf jeden Fall noch Luft. Ob deine Hütte Genehmigungsfrei ist kann ich nicht beurteilen, da solche Gebäude oft von der Grundfläche in den Gemeinden und sogar je nach Baugebiet unterschiedlich beurteilt werden.
Vielleicht hilft Dir die Info weiter?

Grüßle aus Mittelfranken

derMoeller
Silbermitglied
Sonny, du hast selber geschrieben, dass du denen gesagt hast, dass das Gebäude von zwei Seiten geschlossen ist. So hattest du des geplant. Jetzt ist es aber von 3 Seiten geschlossen. Das ist ein andere "Zustand", der nicht dem entspricht was du damals mal angegeben hast. Es gibt da ziemlich genau gehaltene Gesetzte und Vorschriften, die fast jeden Einzelfall abdecken. Und es gibt auch plausible Gründe dafür warum das so ist. Auch wenn sie für einen normal "Sterblichen" nicht immer so einleuchtend sind.
Außerdem, Gesetze ändern sich, immer mal wieder. Bis in die 60er Jahre hinein waren alle Gebäudevermessung komplett kostenlos.Dann wurden erst nur die Hauptgebäude eingemessen und mittlerweile auch die kleineren Anbauten und Nebengebäude. Und von einer Behördenwillkür können wir nunmal garnicht reden. Das sind niedergeschrieben Vorschriften, über die sich jeder informieren kann. Außerdem kann jeder gegen eine Vermessung Einspruch einlegen.

Zu der Aussage mit dem Lohn. Wenn das wirklich so gefallen ist, ist das eine natürlich nicht richtig. Allerdings kann ich ir nicht vorstellen, dass diese Aussage mit ernsten Worten so gefallen ist, sondern eher im lustigen Ton.
Des Weiteren .. was hast du für die Vermessung des Carports bezahlt? so knapp 200€ ?
Mit diesem Geld kann die Vermessung nicht kostendeckend durchgeführt werden! Wenn man alles zusammenrechent kommt man eigentlich auf ca. 400 bei einem Carport. Dementsprechend ist das immer ein Minusgeschäft fürs Amt.

Und noch was... die Gesetze erlassen nicht wir Vermesser sondern die Landesregierung, die von den Bürgern gewählt wurde... wir sind nur ausführendes Organ und haben keinerlei Möglichkeiten diese Gesetze zu ändern oder zu umgehen...

ruesay
Goldmitglied
Ich verfolge das sehr interessiert hier. Ich hab mal eine Frage an dich, Moeller:

kann es sein, dass darum im Bundeskleingartengesetz die maximale geschlossene Fläche an bebautem Grund "nur" 24qm betragen darf, damit nicht extra jemand zum Vermessen kommt?
Wobei, oben schriebst du, dass ab einer Fläche von 10qm bei Steinbauten eine Vermessung stattfindet. Oder stattfinden muss?

Bei geschlossenen Holzaufbauten (Parzelle) bis 24qm könnte es also anders aussehen?

derMoeller
Silbermitglied
Man könnte meinen dass das zusammenhängt, dem ist aber nicht so Ruesay emoticon.teeth_smile.title
Wie ich schon geschrieben hatte, sind diese Richtlinien zwar relativ ähnlich von Bundesland zu Bundesland aber dennoch verschieden. In Niedersachsen liegt die Grenze bei Gartenhäuser in nicht massiver Bauweise bei 25qm, kann aber sein dass sie in NRW oder Bremen schon anders aussieht. Und da Vermessung Ländersache und das Kleingartengesetz auf Bundesebene geregelt ist.hat das so keinen direkten Zusammenhang...
In Niedersachsen ist es wie folgt. Einmessungspflichtig sind jegliche Gebäude, die Mensch, Tier und Gerätschaften Schutz vor Natur und sonstigen Einflüssen bietet,
im Klartext; Alles was ein Dach hat emoticon.teeth_smile.title
Jetzt messen wir aber nicht jedes Dixi ein, sondern haben dann wieder ein paar Richtlinien ab welcher Größe ein Gebäude eingemessen werden muss.
Die sehen wie folgt aus:
Massive Bauweise(Stein,Glas,Beton, etc.) ab 10qm
nicht massive Bauweise(Holz, Lehm, Reet) ab 25qm
dabei ist es für uns Vermesser in Niedersachsen egal, wie viele Gebäudeseiten offen sind. Das kann aber in anderen Ländern schon ganz anders aussehen. NRW hat ein viel, viel strengeres Vermessungsgesetz und da sind die Kosten auch bedeutend höher(das dreifache ungefähr!!!)
Es gibt aber natürlich auch Ausnahmen. Wenn ein Gebäude bedeutend für seine Umgebung ist(z.B. Windkraftanlagen, Trafohäusschen oder Bushaltestelle) werden diese auch eingemessen. Dies trifft aber zu 99% keine(!!!) Privatpersonen.
Auch das Gerücht, dass man nur Gebäude einmessen darf, die ein ordentliches Fundament haben kommt aus dem Reich der Fabel. Alles was ein Dach und keinen Hacken zum wegtragen hat(Container) wird ab dieser Größe eingemessen.

George1959
Silbermitglied
Ich finde diese Unterhaltung sehr interessant und es ist schön zu erfahren das jemand vom Fach dabei ist daher:

@ derMoeller,

Bei uns (Niedersachsen) wurde vor ein paar Monaten unser Überdachte Terrasse eingemessen. Wir erhielten ein Anschreiben vom Katasteramt indem dies angekündigt wurde. Auch lag eine Liste von möglichen Vermessungsdienste aus denen wir wählen konnten. Wir entschieden uns für die Vermessung durch das Katasteramt da uns dies einfach sinniger erschien.

Als Laie tat mich da schwer zu erfassen warum überhaupt eingemessen werden musste. Es geht mir keineswegs darum das ich damit nicht einverstanden war sondern, ich wollte einfach verstehen bzw. die Hintergründe für mich erfassen. Meine Rückfrage beim Katasteramt war aber leider nicht so erfolgreich denn, die Dame gab lediglich an, dass es sich um eine Vorschrift handele.

Vielleicht kannst du mich hier erleuchten? Ich möchte nicht wissen in welches Gesetz oder ähnliches zu lesen wäre sondern, in einfachen verständlichen Worten die Bedeutung dieser Vermessungen erfassen. Worum also geht es hier, warum werden solche "Gebäude" eingetragen?

Freue mich auf deine Rückmeldung und biete dir bereits im Voraus meinen Dank an.

derMoeller
Silbermitglied
Vorweg: Es ist vollkommen egal wer diese Vermessung durchführt. Das Amt als auch die Öffentlich bestellten Vermessungsbüros haben die gleichen Vorschriften und die gleiche Kostenordnung: Dadurch ändert sich für den Eigentümer garnichts.

Die Hintergründe für den Sinn einer Vermessung sind vielschichtig und selbst für mich als"Profi" nicht immer wirklich nachvollziehbar emoticon.teeth_smile.title

Die wichtigsten sind aber folgende:
Schutz von eigenem Grund und Boden - Rechtssicherheit: Bedeutet, dass wir durch eine Vermessung klarstellen, auf welchen Grundstück sich das Gebäude befindet. Es kommt garnicht so selten vor, dass es zu einer Grenzüberbauung, ja sogar zu einer kompletten Überbauung kommt. Mit sind schon mehrere Objekte bekannt, bei dem das Bauunternehmen in einem neuen Baugebiet das Grundstück einfach verwechselt hat und auf einem, nicht(!!!) dem Bauherren gehörenden Grundstück, das Haus gebaut haben... Sehr, sehr ärgerliche Sache. Wir haben die Verpflichtung die Beteiligten dann darüber zu informieren und dann müssen die sich einigen.

Brandschutz, so komisch es sich anhört 🙂
Die ganzen Abstandsmaße und das Maß der Grenzbebauung sind fast ausschließlich dem Brandschutz geschuldet. 9m Grenzbebauung hängt mit der Mindestlänge einer Leiter auf einem Feuerwehrwagen zusammen. 3m Grenzabstand von Wohnhäusern,damit die Flammen nicht übergreifen können.

Planungssicherheit: In der heutigen Zeit müssen für jedes Bauprojekt, gerade für öffentliche Projekte, extrem hohe Rechtshürden genommen werden. Da braucht der Eigentümer bzw. der Projektleiter eine gute und vor allem aktuelle Plangrundlage. In der garantieren wir übrigens dafür, dass das Kartenbild mit der Örtlichkeit übereinstimmt.

Überbaute Fläche: In jedem Bebauungsplan ist festgelegt, wieviel % des Grundstückes überbaut werden darf. Anhand der Vermessungen und somit der Karte können Gemeinden und Städte überprüfen, ob der zulässige Rahmen für eine bebaute und somit versiegelter Fläche eingehalten wurde und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen. Der Bau von Regenrückhaltebecken ist allein darauf zurückzuführen. Die meisten Gemeinden sehen dies aber nicht so eng und bietet schon sehr großen Spielraum.

Allerdings muss ich auch sagen, dass sich für mich nicht jede Vermessung als zwingend notwendig darstellt - nach meinem eigenen Menschenverstand. Aber, da muss ich dann auch sagen, gleiches Recht und somit halt gegebenenfalls Pech für alle.