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Kosten für Gehwegsanierung an Kreisstraße

ConanDerBarbar
Silbermitglied
Folgendes Problem:

Wir gestalten derzeit bei nem Kumpel den Vorgarten / Terasse / Carport neu. Das Grundstück liegt an einer Ortsdurchfahrtsstraße, welche eine Kreisstraße (K) ist. Der angrenzende gepflasterte Gehweg ist an mehreren Stellen abgesackt und eine Gefahrenstelle. Teilweise sind die Bordsteine zum Grundstück hin abgesackt, da sie nur lose im Dreck sitzen.

Jetzt hat mein Kumpel Fotos gemacht und ist damit zum Ortsbürgermeister. Dieser meinte nur ganz trocken: 'Der Gehweg ist Ihr Problem...wir sanieren da garnix'

Ist das rechtens??? Wie sind eure Erfahrungen? Wofür zahlen wir Anliegerbeiträge und Steuern?
51 ANTWORTEN 51

Janinez
Diamantmitglied
Beim Bauamt kann er auch die Flurnummer erfragen

Rainerle
Diamantmitglied
Ich würde zunächst das Grundbuchamt/Katasteramt befragen: Insbesondere wem der Gehweg eigentlich gehört. Wenn Dein Freund Pech hat, ist es wirklich seiner und es liegt eben ein Trepprecht/Wegerecht aus uralten Zeiten da drauf. Würde erst mal gar nicht sagen, weshalb die Auskunft gewollt ist. Könnte sein, dass er womöglich selbst die Auflage bekommt zu sanieren.

Janinez
Diamantmitglied
er kommt nicht drumherum sich erst mal zu erkundigen, wem das Grundstück gehört, sonst kann man keine weiteren Schritte unternehmen

ConanDerBarbar
Silbermitglied
Das Grundstück gehört logischerweise ihm, aber der Gehweg gehört nicht zum Grundstück. Ich gebe das mal so weiter und er soll beim Bauamt nachfragen.

Janinez
Diamantmitglied
Conan - es ging um das Grundstück des Gehweges und nicht um sein eigenes

Ottomar
Goldmitglied
@Janinez Genau das hat Conan doch gesagt ...

... und [USER][/USER] zum Grundbuchamt zu marschieren habe ich weiter oben bereits vorgeschlagen.

Mir fällt immer wieder auf, dass in Threads bereits alles gesagt wurde, nur nicht von allen, die das dann aber prompt nachholen. emoticon.smilie_kopfwand.title

Baustellenkuki
Gute Seele
Wer hat denn die Bordsteine absacken lassen? Wenn Ihr zwei mit barbarischen Arbeitsmethoden zugange wart, dürfte sich die Reparaturfrage erübrigen. Wenn nicht, muss wie weiter oben schon von mehreren Usern geschrieben, der Eigentümer festgestellt werden.

Toby
Platinmitglied
Ottomar:

... und [USER][/USER] zum Grundbuchamt zu marschieren habe ich weiter oben bereits vorgeschlagen.



Also ich würde mal im Grundbuchamt die Eigentümerfrage klären emoticon.smilie_rofl.titleemoticon.smilie_rofl.titleemoticon.smilie_rofl.titleemoticon.smilie_rofl.title

Ottomar
Goldmitglied
Ich habe noch eine weitere Idee: Man könnte doch klären, wem der Bürgersteig gehört, indem man aufgrund berechtigten Interesses beim Grundbuchamt nachfragt.

@Toby hör genau hin:



Maggy
Diamantmitglied
Wie schon gesagt, für Gehwege zahlt man normalerweise Erschließungskosten. Wurden die bezahlt, weiss man auch an wen und für welche Flurnummer.