Alpenjodel:
Hätte nicht gedacht, das das von Bundesland zu Bundesland solche Unterschiede gibt.
Wenn es denn wenigstens nach Bundesland ginge.
Die Vorschriften und Handlungsanweisungen für Wertstoffhöfe, aber auch für die Müllabfuhr sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Beispiel Fürth und Schwabach: gleicher Dienstleister (Entsorgungsfachbetrieb) für beide Gemeinden zuständig. Müllsortierung an den Wertstoffhöfen findet nach unterschiedlichen Vorgaben statt.
Beispiel Fürth und Fürth: zwei Wertstoffhöfe, gleicher Dienstleister, gleiche Gemeinde: gleiche Vorgaben, aber unterschiedliche Auslegung. Mit bestimmten Stoffsorten fuhr ich lieber quer durch die Stadt als mit den Leuten von dem Wertstoffhof bei mir ums Eck zu diskutieren. 10km einfach.
Beispiel Ansbach: im Vergleich zu Schwabach oder Fürth ein wenig engere Vorgaben was angeliefert werden darf. Schnell der Hinweis auf "Privatanlieferung an Müllumladestation (kostenpflichtig)". Aber wenn man ein wenig redet geht dann doch was...
Auch in der Region, wo mein Schwiegervater seinen orangenen 20-Tonner bewegt um Müll einzusammeln: von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Teilweise kommt dann aber auf einer Tour im Laster zusammen, was die Bürger in den Tonnen unterschiedlich trennen mussten.