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Dremel Trio nach fast gleicher Studenzahl schon wieder kaputt

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
So langsam glaube ich dass da was nicht stimmen kann. Jetzt ist mein Dremel Trio schon wieder nach fast der glechen Zahl an Arbeitsstunden, wie mein erster mit dem selben **** kaputt gegangen und das bei 4mm Pappel. Also nicht wirklich ein Hinderniss. Jetzt frage ich mich natürlich wieso bei meinen Casemodding Kollegen das gleiche und auch nach fast der gleichen Anzahl an Stunden passiert. Klar wir benutzen den Trio recht oft aber das ist doch kein Zufall mehr?!

Vor allem gerade jetzt wo ich ihn dringenst bräuchte um ein Gehäuse für die Cebit fertig zu machen. 😞

Tut mir leid aber ich muss hier mal meinen Frust rauslassen darüber.

Grüße
Johannes
63 ANTWORTEN 63

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
PapaBaer:
den bericht habe ich auch gesehen 🙂 ich finde das sschon richtig ********... aber das schlimme ist, man kann es den hersteller schwer nachweisen...



Es reicht ja, wenn man Akkugeräte mit festeingebauten Akku hat:

z.B. mal ein paar Bosch-Geräte:
- Bosch Akkuschrauber PSR 10,8
- Bosch Uneo Bohrhammer 14,4 V
- Bosch Akkuschrauber Ixo
- Bosch Akku-Gartenschere Keo
- Bosch Akkutacker PTK 3,6 V Li
...
Keines der Geräte ist so, wie es nach div. Urteilen sein soll.

Nachweisen geht auch: Wenn man zum Beispiel TV-Geräte hat, wo meistens billige Kondensatoren verbaut werden, die für solche Geräte nicht ausgelegt sind. Hochwertigere Kondensatoren liegen auch im Cent-Bereich. Mit unabhängigen Elektonikern kann man so etwas dann auch beweisen....

Im Moment läuft sowieso wieder so einiges mit fest eingebauten Akkus. So sollen z.B. Handys, Notebooks usw. mit fest eingebauten Akku verboten werden.
Würde ich persönlich unterstützen.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
GuentherFr:
Einschicken kannst ihn sicher, die Frage ist nur ob du für die Reparatur aufkommen musst.

Kommt darauf an, ob die Garantie noch läuft, und zwar die ursprüngliche nicht ab dem Austausch, die hat nämlich keine aufschiebende Wirkung.

Morgen wird sich aber sicher ein offizieller dazu äußern


Ich hätte jetzt behauptet dass du bei einem Tauschgerät wieder die volle Garantie hast. Wenn du ein Gerät reparieren lässt bekommst du ja auch nochmal ab dem Zeitpunkt eine Ersatzteilgarantie auf das getauschte Teil. Bin mir zwar nicht sicher aber ich denke das ist bei einem Austauschgerät ds gleiche!?

Electrodummy
Goldmitglied
@ Lalime - du hast in Deutschland bei Elektrogeräten eine gesetzliche Garantie-und Gewährleistungsfrist von 2 Jahren. Du hast mit deinem Dremel-Trio ja einen Lieferschein und ein Begleitschreiben erhalten. Dieses Datum markiert den Fristbeginn. Und innerhalb dieser Zeit kannst du das Gerät einschicken, wann immer es geboten ist. Allerdings ist zu beachten, daß die Reparatur von Defekten, die durch unsachgemäße Handhabung entstanden sind, dir in Rechnung gestellt werden können.
Zur unsachgemäßen Handhabung gehört auch die Überlastung des Gerätes. Der Dremel Trio ist kein Gerät für den Dauereinsatz.

@ Rogsch - kannst du das belegen, das mit dem Verbot von festeingebauten Akkus?
Meines Wissens gibt es nur ein EU-Verbot von festeingebauten NiCd-Akkus in Maschinen. Bosch verbaut ja nurmehr Li-Ion-Akkus. Und das ist von der EU nicht verboten - meineswissens.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
rogsch:
Das sind Dinge, die ich schon oft erwähnt hatte.
Zudem gehört ja auch Bosch zu den Firmen, die absichtlich gegen geltende Urteile verstoßen. Erwähne nur das Urteil, was Geräte mit fest eingebauten Akkus betrifft.
Apple wurde ja dafür schon einmal in millionenhöhe verklagt.

Solange die Endverbraucher nichts dagegen machen, wird es so auch bleiben. Es liegt an euch.

Murks, nein DANKE......


Ich verstehe schon nicht warum der Verbraucher erst was unternehmen muss. Es ist So weit ich weis verboten Geräte mit fest verbautem Akku auf den Markt zu bringen wenn auch eine Lösung mit Wechselakku möglich gewesen wäre.
Nachdem in Deutschland jedes Gerät vor der Zulassung TüV, GS,..... geprüft wird gehören die einfach von vorn herein nicht zugelassen.

Electrodummy
Goldmitglied
debit-photografix:
Ich hätte jetzt behauptet dass du bei einem Tauschgerät wieder die volle Garantie hast. Wenn du ein Gerät reparieren lässt bekommst du ja auch nochmal ab dem Zeitpunkt eine Ersatzteilgarantie auf das getauschte Teil. Bin mir zwar nicht sicher aber ich denke das ist bei einem Austauschgerät ds gleiche!?


Meines Wissens nicht. Die Garantie beginnt mit Datum des Kaufbeleges. Durch ein Austauschgerät erhältst du ja nicht automatisch einen neuen Kaufbeleg.
Bei einer Reparatur erhältst du ja ein Begleitschreiben, in dem dir die erweiterte Garantie des neuen Teiles mitgeteilt wird. Diese Garantie läuft ab dem Datum in diesem Schreiben.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Nicht ganz. Es dürfen bislang Geräte mit fest eingebauten Akku angeboten werden. Allerdings nur, wenn sich das Gerät mit minimalen Aufwand öffnet lässt und der Akku problemlos ausgetausch werden kann. Darf natürlich nicht verlötet sein.
Ist das nicht gegeben, ist der Hersteller verpflichtet, das Gerät zurück zu nehmen und bei Wunsch des Käufers den Akku auf eigene Kosten auszutauschen.

Bisher machte das nach meinem Wissen kein Hersteller. Wird sich wohl hoffentlich bald ändern, wenn es ein Komplettverbot geben wird.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Electrodummy:
...@ Rogsch - kannst du das belegen, das mit dem Verbot von festeingebauten Akkus?
Meines Wissens gibt es nur ein EU-Verbot von festeingebauten NiCd-Akkus in Maschinen. Bosch verbaut ja nurmehr Li-Ion-Akkus. Und das ist von der EU nicht verboten - meineswissens.


Da müsste ich alle Urteile meiner Ordner durchstöbern. Ist aber Tatsache. Fest eingebaute Akkus müssen problemlos austauschbar sein.

Kannst ja auch mal googlen...... Apple verbaut ja auch Li-Ion-Akkus in seinen Geräten.
Hoffe, es gibt in Zukunft mehr Sammelklagen.....

Electrodummy
Goldmitglied
Ich habe gerade die EU-Richtlinie "2006/66/EG" vom "06.September2006" durchgelesen.

Wir haben beide recht. Das Inverkehrbringen von Batterien oder Akkus mit gefährlichen Metallen wie Blei, Cadmium oder Quecksilber wird verboten. Geräte sollen so entwickelt werden, daß Akkus problemlos entnommen werden können.

Electrodummy
Goldmitglied
Interessant ist folgender Artikel der 2006/06/EG:

Artikel 27
Freiwillige Vereinbarungen
(1) Sofern die in dieser Richtlinie festgelegten Ziele erreicht
werden, können die Mitgliedstaaten die Artikel 8, 15 und 20
durch Vereinbarungen zwischen den zuständigen Behörden
und den betroffenen Wirtschaftsbeteiligten umsetzen. Diese
Vereinbarungen müssen folgende Anforderungen erfüllen:
a) Ihre Einhaltung kann durchgesetzt werden.
b) In ihnen werden Ziele und entsprechende Fristen für ihre
Erreichung festgelegt.
c) Sie werden in den jeweiligen nationalen Gesetzblättern oder
einem für die Öffentlichkeit in gleicher Weise zugänglichen
amtlichen Dokument veröffentlicht und der Kommission
übermittelt.
(2) Die erzielten Ergebnisse werden regelmäßig überprüft,
den zuständigen Behörden und der Kommission gemeldet und
der Öffentlichkeit entsprechend den in der Vereinbarung festgelegten
Bedingungen zugänglich gemacht.
(3) Die zuständigen Behörden sorgen dafür, dass die im Rahmen
der Vereinbarung erzielten Fortschritte überprüft werden.
(4) Werden die Vereinbarungen nicht eingehalten, so führen
die Mitgliedstaaten die einschlägigen Bestimmungen dieser
Richtlinie mithilfe von Rechts- und Verwaltungsvorschriften
durch.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Kannst mir schon glauben, wenn ich hier etwas erwähne.......