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Zentrale Abwasseranlage, endlich dürfen wir dran.

danielduesentrieb
Goldmitglied
Hallo,

in einem Thread vom Juli 2010 schrieb ich über das Thema und wollte Tipps für den Umbau der nicht mehr benötigten als Keller für die Räucherwurstlagerung.
Das ist ja vom Tisch, die 1. Kammer darf ich als Übergabeschacht benutzen.
Haut alles schwer hin.

Nun paar Bilder vom Umbau.

Auf dem Bild 1 ist mein Helferlein zu sehen ohne Zähne oben,
weil er so ein Sensibelchen ist musste erbrach er und seine Kauleiste landete in der Brühe.
Er war übrigens mit einer Körperlänge von 160 cm der kleinste Zimmermann der Warschauer Vertragsstaaten.
Also griff ich zur Tat und installierte eine Luftverbesserung aus dem Lüfter eines gestorbenen Wäschetrockner. Man beachte die "sorgfältige Elektroinstallation und die geniale Befestigungstechnik" Nur weil die Stromversorgung über einen FI erfolgt, haz mich so basteln lassen.

Bild 3 zeigt schon das Loch in der Grubenwand.

Fazit der Arbeit, der Anschluss ist fast pferdsch.

Schäden: Ein Gebiss OK-Kauleiste in der Jauche, 1 Meißel in der Jauche und 1 gebrochener Meißel.


Gruß vom Daniel
Am Montag können wir umschließen.
38 ANTWORTEN 38

DirkderBaumeister
Silbermitglied
Bastelfuchs:
Habe ich mich bei meinem ersten Beitrag auf die Elektroinstallation bezogen?



NEIN, aber die wäre  bei der Vorgehensweise von Daniel das Einzige gewesen wo eine Behörde (Staatsanwaltschaft) hätte tätig werden können WENN etwas passiert wäre!

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Ach Dirk.

Schade, das man sich widerholen muß.

Wie so oft schießt Du weit, sehr weit über das Ziel hinaus.

Wo habe ich auch nur im entferntesten dazu aufgefordert Arbeiten im Öffentlichen
Raum auszuführen?

Erst mal tief durchatmen.
Dann genau lesen.
Dann soweit möglich verarbeiten.
Erst im Anschluß daran Sachgerecht äußern.


Ich bin auch der festen Meinung, das auch Daniel den Versorgungsgraben im Öffentlichen Raum nicht buddeln möchte. (Sie zahlen ja schon dafür)

----

Der Hinweis zur BG-Bau under damit verbunden Versicherungspflicht bezog sich
darauf, das auch bei Arbeiten im eigenen Grundstück eine solche abzuschließen ist.
Hierzu sind auch entsprechende Schutzmaßnahmen (auf eigenem Grund) einzuhalten.
Ein Beispiel wäre hierzu, das Baugruben/Gräben die tiefer als 1m sind mit geeignetem Stützmaterial gegen Einsturz zu sichern sind. (Bayern)

Erst mal tief durchatmen.
Dann genau lesen.
Dann soweit möglich verarbeiten.
Erst im Anschluß daran Sachgerecht äußern.

Grüße aus Oberfranken

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
DirkderBaumeister:
NEIN, aber die wäre bei der Vorgehensweise von Daniel das Einzige gewesen wo eine Behörde (Staatsanwaltschaft) hätte tätig werden können WENN etwas passiert wäre!


Abstützung der Baugrube tiefer als 1m ist nicht zu erkennen.

Man sollte sich immer vor Augen halten, das der begrenzte Horizont noch lange
nicht die ganze Welt ist.

DirkderBaumeister
Silbermitglied
  • Zunächst einmal wage ich nicht zu beurteilen wie tief das Loch tatsächlich ist und entsprechend kann man aufgrund einer einzelnen Perspektive nicht abschätzen in wie weit eine Absicherung des Lochs erforderlich ist.
  • Hier wird im Regelfall niemand aufgefordert irgendwelche Arbeiten auszuführen, so hast auch Du natürlich niemanden zur Ausführung von Arbeiten (hier Graben graben) aufgefordert.
  • Meine Schilderungen beziehen sich lediglich auf umfangreiche Beratungen in verschiedenen Gremien zum Thema "Kanaldichtigkeitsprüfungen" sowie auf die dort aufgetretenen Fragen und Lösungsansätze zu resultierenden Problemstellungen im Hinblick auf Neuanschlüsse und offene Sanierungen.sowie eigene Erfahrungen als Grundstückseigentümer und Sohn eines Grundstückseigentümers bei dem die Verfügungsgewalt des Schmutzwasserkanals bei 5 verschiedenen natürlichen bzw. juristischen Personen liegt und die Gewalt über den Regenwasserkanal bei 3 Personen liegt  
  • Ein Forum dient dazu Meinungen, Tipps und Ratschläge auszutauschen. Nicht jeder Tipp oder Ratschlag ist auf jede Problemstellung zu übertragen, da sich die Örtlichkeiten und dadurch räumlichen Gegebenheiten zu sehr unterscheiden. Nur durch eine Vielzahl an unterschiedlichen Beiträgen lassen sich Ergebnisse für den weiteren Gebrauch ableiten. Kurzfristig viele Meinungen unterschiedlicher personen mit unterschiedlichen Kenntnissen  einfangen ist eine Stärke von Foren.
  • Solltest Du kein Interesse an Einzelmeinungen oder speziell an meinen Beiträgen haben zwingt Dich keiner diese zu lesen.
  • Der Bezug auf den Horizont möchte ich auf den Tellerrand umsetzen. Selbst wenn ich über den Tellerrand hinaus sehe, kann ich zum Geschmack der Speise meines Nachbarn nichts sagen und selbst wenn ich einen Bissen probieren darf, würde ich mir noch kein Gesamturteil zu der Speise erlauben.

Ich wünsche einen schönen Feierabend, bis morgen!

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Hatte auch einmal eine Tiefbau: Das Abflußrohr unter der Küche (Haus nicht unterkellert) war gebrochen. Buddelte von außen und als ich in die Grube kroch, waren da sämtliche Düfte meines Haushalts versammelt, außer denen vom WC, das hängt an einem anderen Zweig emoticon.teeth_smile.title . Zur Belüftung schmiß ich meinen Kompressor an, stellte auf niedrigsten Druck und ließ die Luft in die Höhle - hatte die Luftleitung geöffnet.

danielduesentrieb
Goldmitglied
Ein freundliches Hallo und bitte entspannt euch.

Wer lesen kann ist arg im Vorteil.

Noch mal zum besseren Verständnis der Ausgangslage.



  • Die Abwasseranlage wurde vom kommunalen Wasserversorger auf die Reihe gebracht, ein Thema was hier schon > 30 Jahre an Aktualität nichts eingebüßt hatt..
  • Selbstverständlich herrscht ein Anschlusszwang und dieser kann nur mit exakt funktionierenden Bio-Anlagen verschoben werden. Von wegen der Amortisation usw.
  • Grundsätzlich bezahlen wir Eigentümer nach einer gescheiten Formel den Kanal in der Straße, Meterzahl der Straßenfront mal 255 € Brutto. Den Kanal vom Schacht aus der Straße wurde fiktiv für jeden mittig, egal ob tatsächlich mittig, bis 30 cm ins Grundstück mit 355 € / m berechnet. Das sind etwa 90 % der Gesamtkosten.
  • Da ich vor > 27 Jahren an eine zentrale Abwasserversorgung glaubte, baute ich die 3 - Kammergrube 1,75 m vor an die Grenze zur Straße.
  • Diese kluge Entscheidung beschert mir in Zusammenhang mit der sehr umsichtigen Auflage vom Tiefbauamt, dass mein Anschluss im Grundstück nur 1,45 m lang ist. Das ist die Grube, in der mein Helferlein zu sehen ist. Nach 2 Spatenstichen Muttererde beginnt eine etwa 5 m mächtige Lehmschicht. Soviel zur Sicherung der Baugrube.
  • Wer lesen kann ist klar im Vorteil:), mein Helferlein ist 1,60 groß und zum Rand fehlen noch etwa 35 cm emoticon.teeth_smile.title emoticon.teeth_smile.title emoticon.teeth_smile.title

Übrigens ist das Loch schon wieder zu. Der Staatsanwalt braucht nicht kommen. emoticon.mad.title
Sonnige Grüße aus LE.

P.S.
Ihr glaubt doch nicht, dass ich hier im Forum mir selber eine Falle stelle, nur ein wenig Fun sollte daraus werden.

DirkderBaumeister
Silbermitglied
danielduesentrieb:

  • Die Abwasseranlage wurde vom kommunalen Wasserversorger auf die Reihe gebracht, ein Thema was hier schon > 30 Jahre an Aktualität nichts eingebüßt hatt.. 
    Aktuell wird das Thema Kanal auch immer bleiben, so lange Sch... abgeführt werden muss 😉
    QUOTE=danielduesentrieb;70590]
  • Selbstverständlich herrscht ein Anschlusszwang und dieser kann nur mit exakt funktionierenden Bio-Anlagen verschoben werden. Von wegen der Amortisation usw. 

    Klar herrscht Anschlusszwang, nur bei getrennten Systemen kann man unter gewissen Umständen den Zwang engehen 😉 Die Sache mit Klärgruben auf dem Grundstück werden leider immer komplizierter so dass sich die Sache nur noch selten lohnt 😉
    danielduesentrieb:
  • Grundsätzlich bezahlen wir Eigentümer nach einer gescheiten Formel den Kanal in der Straße, <...>. Den Kanal vom Schacht aus der Straße wurde fiktiv für jeden mittig, egal ob tatsächlich mittig, bis 30 cm ins Grundstück mit 355 € / m berechnet. 

  • Wenn Du die Formel für gescheit hältst ist doch gut und wenn alle das so sehen ist es perfekt 😉 Bei uns wird es keine Mittelung des Kanals geben können das Bewohner der Kanalnahenseite dann auf die Barrikaden gehen (alles schon durch probiert 😉
    danielduesentrieb:
  • Da ich vor > 27 Jahren an eine zentrale Abwasserversorgung glaubte, baute ich die 3 - Kammergrube 1,75 m vor an die Grenze zur Straße.
  • Diese kluge Entscheidung beschert mir in Zusammenhang mit der sehr umsichtigen Auflage vom Tiefbauamt, dass mein Anschluss im Grundstück nur 1,45 m lang ist. 

  • Weitsicht zahl sich aus, das ist leider bei vielen noch nicht verbreitet. Bei uns müssen teilweise Hausanschlüsse offen saniert werden obwohl letztes Jahr die Straßen neugemacht wurden, aber die Leute haben nicht berücksichtigt das eine Kostenersparnis eintritt wenn man frühzeitig die Dichtigkeitsprüfung durchführen läßt und jetzt regen sie sich auf 😉
    danielduesentrieb:

     
    Übrigens ist das Loch schon wieder zu. Der Staatsanwalt braucht nicht kommen. emoticon.mad.title
    Sonnige Grüße aus LE.

    P.S.
    Ihr glaubt doch nicht, dass ich hier im Forum mir selber eine Falle stelle, nur ein wenig Fun sollte daraus werden.

    Wie mehrfach geschrieben: DER WÄRE AUCH NIEMALS GEKOMMEN!!!

danielduesentrieb
Goldmitglied
Noch was cooles, eben sind beim Nachbarn schräg gegenüber die Baulaute abgerückt.

Die 40 m Leitung vom Haus bis zur Straße wurden gerade fertig, nur das Übergaberohr zum Einleiten in die Anlage fehlt??????emoticon.eek.titleemoticon.eek.titleemoticon.eek.title

Da fällt mir nichts mehr ein.

Gruß vom Daniel

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Ist doch nicht schlecht.

So brauchen Die erst ab nächsten Monat bezahlen.