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Zentrale Abwasseranlage, endlich dürfen wir dran.

danielduesentrieb
Goldmitglied
Hallo,

in einem Thread vom Juli 2010 schrieb ich über das Thema und wollte Tipps für den Umbau der nicht mehr benötigten als Keller für die Räucherwurstlagerung.
Das ist ja vom Tisch, die 1. Kammer darf ich als Übergabeschacht benutzen.
Haut alles schwer hin.

Nun paar Bilder vom Umbau.

Auf dem Bild 1 ist mein Helferlein zu sehen ohne Zähne oben,
weil er so ein Sensibelchen ist musste erbrach er und seine Kauleiste landete in der Brühe.
Er war übrigens mit einer Körperlänge von 160 cm der kleinste Zimmermann der Warschauer Vertragsstaaten.
Also griff ich zur Tat und installierte eine Luftverbesserung aus dem Lüfter eines gestorbenen Wäschetrockner. Man beachte die "sorgfältige Elektroinstallation und die geniale Befestigungstechnik" Nur weil die Stromversorgung über einen FI erfolgt, haz mich so basteln lassen.

Bild 3 zeigt schon das Loch in der Grubenwand.

Fazit der Arbeit, der Anschluss ist fast pferdsch.

Schäden: Ein Gebiss OK-Kauleiste in der Jauche, 1 Meißel in der Jauche und 1 gebrochener Meißel.


Gruß vom Daniel
Am Montag können wir umschließen.
38 ANTWORTEN 38

Funny08
Goldmitglied
HOPPEL321:
Das meinte ich doch
Als der Elektriker der mein Bad angeschlossen hat meinte,mit dem FI kann nichts mehr passieren meinte ich ER solle das mal ausprobieren,aber er sagte er wäre doch nicht lebensmüde.

Aso- sorry dann hatte ich dich missverstanden 🙂

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
HOPPEL321:
Das meinte ich doch
Als der Elektriker der mein Bad angeschlossen hat meinte,mit dem FI kann nichts mehr passieren meinte ich ER solle das mal ausprobieren,aber er sagte er wäre doch nicht lebensmüde.


Soweit mir das von der Ausbildung noch bekannt ist wäre Dein Elektriker sogar verpflichtet gewesen die Funktionstüchtigkeit der EL-Anlage incl. FI-Schalter zu prüfen!

Und das ist nicht mt Testknopf drücken am FI-Schalter getan.

An der Aussage, das er nicht lebensmüde ist könnte man erkennen, das es sich wohl
um einen nicht so fachlich gut bewanderten handelt.
Man könnte ja an einer Steckdose zwischen Phase und Schutzleiter einen
dem Auslösestrom angepassten Widerstand einschalten. Sobald dann der Auslösestrom überschritten ist muß der FI-Schalter auslösen.

Eine Gefährdung für Messenden ist zu vermeiden.
Durch geeignete Isolierung leicht machbar.
(Widerstand in Schukostecker einbauen und schließen)

War wohl jemand der es nicht so genau nahm.

Thorsten2501
Alter Hase
mein Elektriker beim Hausbau hat mit mir alle(!!!) Steckdosen geprüft, damit wirklich überall der FI auslöst!

Funny08
Goldmitglied
Joar- das iss ne lustige Sache - bin im Rahmen der E-Check Prüfungen auch in vielen Häusern rumgelaufen und hab jede Steckdose mit dem Messgerät geprüft, und eimerweise Prüfprotokolle geschrieben, auch hier gab´s immer wieder mal, dass der FI nicht auslöste, weil irgend nen Trottel den PE nicht sauber angeschlossen hatte.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Ach Dirk

Wie so oft schießt Du weit, sehr weit über das Ziel hinaus.

Habe ich mich auf bei meinem ersten Beitrag auf die Elektroinstallation bezogen?

Außerdem gibt es zwischen Theorie (Vorschriften etc.) und der Praxis gelegentlich
eine klitze kleine Diskrepanz.

Das die beauftragte Kanalbaufirma kein Material/Arbeitszeit für die Montage innerhalb
des Kundengrundstückes der Gemeinde in Rechnung stellen darf ist denen schon klar.

Wenn die zusätzliche Aufträge von den Grundstückseigentümern erhalten, ist das eine
Verragliche Angelegenheit zwischen Gründstückseigentümer und Firma. Die Gemeinde
ist da außen vor.
Die Firma wird natürlich eine massive Unlust entwickeln, wenn ständig Foto Aparate
klicken.
Und wenn Sie dann noch erfahren, das das öffentlich breitgetreten wird, ist´s
ganz vorbei.

Nebenbei gilt auch hier, das da wo kein Kläger ist auch kein Richter aufschlägt.

Grüße vom Bastelfuchs

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
DirkderBaumeister:

generell ist in Deutschland ALLES geregelt 😉

Da stimme ich Dir zu. Es ist sogar Überreguliert.

Das wäre auch noch schöner wenn man auf dem eigenen grundstück nicht selbst hand anlegen dürfte, Problemtisch wird eine Umsetzung ja auch nur wenn man den eigenen verfügungsraum verlassen muss und da bietet sich das offizielle Abstimmungsgespräch mit dem ausführenden Unternehmen meist an.

Pirinzepiell darfst Du das auch. In gewissen Grenzen und unter Beachtung diverser Vorschriften. Und bei Bauarbeten ist ruck Zuck bei Privaten Bauarbeiten die BG-Bau mit von der Partie.


Und selbst wenn hätte es erstmal niemanden zu interessieren 😉


Dann ließ Dir mal folgende Seite aufmerksam durch.
http://www.bgbau.de/d/pages/wir/index.html

Wenn man die Versicherungspflicht richtig auszulegen weiß können Die einem auch nix.
Bei mir konnten Sie trotz Anzeige eines mir bekannten Nachbarn trotzdem nix abzocken. Viel Mühe und keinen Reibach.

danielduesentrieb
Goldmitglied
Hallo ich noch mal.

Auch auf dem eigenen Grundstück gelten die Bauvorschriften und daher mussten wir den Bau der Abwasseranlage genehmigen lassen.

Einige Nachbarn waren der Meinung, dass sie auf ihrem Grundstück tun und lassen können was sie wollen. Dieser Zahn wurde ihnen schnell gezogen.

Übrigens teste ich einen FI mit einem Widerstand von etwa 7,7 kOhm, da fließen etwa 30 mA bei 230 V.


Sonnige Grüße aus LE vom Daniel

HOPPEL321
Goldmitglied
Thorsten2501:
mein Elektriker beim Hausbau hat mit mir alle(!!!) Steckdosen geprüft, damit wirklich überall der FI auslöst!


Der Elektriker der bei mir das Bad angeschlossen hat,für das ich einen Extra FI habe,
hat natürlich seine Installation geprüft,er hatte nach der prüfung gesagt"So,nun kann nix mehr passieren"Worauf ich sagte,Dann leg dich mal in die Badewanne,Ich hol mal den Fön.
Wozu hol ich mir sonst einen Elektriker ins Haus,Pfuschen könnt ich selber.

DirkderBaumeister
Silbermitglied
Bastelfuchs:
Wenn man die Versicherungspflicht richtig auszulegen weiß können Die einem auch nix.
Bei mir konnten Sie trotz Anzeige eines mir bekannten Nachbarn trotzdem nix abzocken. Viel Mühe und keinen Reibach.





Das hat wenig mit Versicherungsrecht zu tun, sondern eher mit der Verkehrssicherungspflicht der Kommune. keine Kommune wird privat Leute  öffentliche Wege öffnen lassen und Unternehmen die dieses machen müssen zu vor von der Kommune dazu autorisiert werden.
Faktisch hat man also nur folgende Möglichkeiten:
  • Arbeiten auf dem Grundstück und im öffentlichen raum werden getrennt durchgeführt (unabhängig davon wer es auf dem eigenen Grundstück macht und wer es für die Kommune ausführt) -schlechte Lösung, da mit viel Abstimmungsaufwand verbunden
  • Arbeiten werden durch den Grundstücksbesitzer ohne Abstimmung mit der Kommune beauftragt, wenn der öffentliche Raum angetastet wird muss sich Grundstückseigentümer oder das Unternehmen im Auftrag des Eigentümers jedoch mit dem zuständigen (Tief)bauamt zwecks Genehmigung auseinandersetzen. Die Rechnung zahlt alleine und direkt der Grundstückseigentümer (KOMPLETT- da in den meisten Satzungen festgehalten ist das der gesamte Kanal bis zum Eintritt in den Hauptkanal unabhängig ob auf eigenem Grund oder aber im öffentlichen Verfügungsraum dem Nutzer gehört und er dafür zahlt) - das ist der von dir angenommene Fall dann kann man sicherlich die Rechnung direkt aushandeln und hier habe ich auch nichts Gegenteiliges behauptet. 
Der wesentlich häufigere Fall, weil selten nur ein Haus angebunden wird, ist jedoch wohl der:
  • In Absprache zwischen den Anliegern und der Kommune wird ein Unternehmen von der Kommune beauftragt (diese ist im gewissen Rahmen verpflichtet das niedrigste Ausschreibungsergebniss zu nehmen)nicht nur die Arbeiten im öffentlichen Verfügungsraum sondern auch direkt auf den Grundstücken auszuführen. Die Kosten müssen in der Gesamtabrechnung entsprechend umgelegt werden und exakt in diesem Fall sind zusätzliche (vom gleichen Unternehmen im direkten Zusammenhang durchgeführte) Arbeiten schwierig abzurechnen. Da sobald es ans bezahlen geht der Nachbar der größte Feind werden kann.

DirkderBaumeister
Silbermitglied
Ich denke nicht das ich über Ziele (die hier auch nicht festgelegt wurden) hinausschiesse, wenn ich auf Probleme hinweise die es bei Kanalanschlüssen gibt und für die jede Kommune unterschiedliche Regelungen findet und die auf Grund von Landesrecht auch sehr unterschiedlich ausgeprägt sein können. 


Der Weg zwischen Hauptkanal und Grundstücksgrenze (öffentlicher Raum) liegt ausserhalb des Verfügungsbereichs des Grundstückeigentümers, offene Sanierungen und erst Recht Neuanschlüsse sind ohne Einschalten des zuständigen (Tief)bauamtes nicht möglich, da dieses die Verkehrsicherungspflicht hat.


Zur Gleichbehandlung aller Bürger ist (in den meisten Kommunen- nicht unbedingt in Allen!!!!!!) der gesamte Kanal (vom Anschluss an den Hauptkanal bis zur Kloschüssel) Eigentum des Grundstückeigentümers. Dieser hat jedoch nicht über den gesamten Kanal die Verfügungsgewalt. Klartext: Ihm gehört etwas an dem er nicht ohne Zustimmung Dritter arbeiten darf.


Arbeiten die in unterschiedlichen Verfügungsbereichen erfolgen und durch Kostenteilung finanziert werden sind bei der Abrechnung nicht ganz unproblematisch.


Sicherlich kann ich mich hier nur verkürzt ausdrücken und vielleicht sind manche Sachen auch missverständlich, aber ich bemühe mich um eine präzise Ausdrucksweise. Zudem lasse ich die extrem Fälle (wie die Querung von Grundstücken 3. Eigentümer oder auch die Unterschiede und Probleme mit dem Anschlusszwang an Regenwasserkanäle bei getrennten Kanalsystemen) der Einfachheit schon weg.