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Zentrale Abwasseranlage, endlich dürfen wir dran.

danielduesentrieb
Goldmitglied
Hallo,

in einem Thread vom Juli 2010 schrieb ich über das Thema und wollte Tipps für den Umbau der nicht mehr benötigten als Keller für die Räucherwurstlagerung.
Das ist ja vom Tisch, die 1. Kammer darf ich als Übergabeschacht benutzen.
Haut alles schwer hin.

Nun paar Bilder vom Umbau.

Auf dem Bild 1 ist mein Helferlein zu sehen ohne Zähne oben,
weil er so ein Sensibelchen ist musste erbrach er und seine Kauleiste landete in der Brühe.
Er war übrigens mit einer Körperlänge von 160 cm der kleinste Zimmermann der Warschauer Vertragsstaaten.
Also griff ich zur Tat und installierte eine Luftverbesserung aus dem Lüfter eines gestorbenen Wäschetrockner. Man beachte die "sorgfältige Elektroinstallation und die geniale Befestigungstechnik" Nur weil die Stromversorgung über einen FI erfolgt, haz mich so basteln lassen.

Bild 3 zeigt schon das Loch in der Grubenwand.

Fazit der Arbeit, der Anschluss ist fast pferdsch.

Schäden: Ein Gebiss OK-Kauleiste in der Jauche, 1 Meißel in der Jauche und 1 gebrochener Meißel.


Gruß vom Daniel
Am Montag können wir umschließen.
38 ANTWORTEN 38

Funny08
Goldmitglied
@ Bastelfuchs - das juckt im Nachhinein weder Ordnungsamt - Polizei noch sonst ne Behörde - aber sollte was Passieren - dann kann man davon ausgehen das die Versicherung ihm grob fahrlässiges Handeln vorwirft und keinen Cent rausrückt.
@ Hoppel - ein FI ist nur so sicher wie die gesammte Anlage es ist - da gilt es einiges zu beachten - als Beispiel, der FI sollte monatlich oder mindestens alle 6 Monate ( je nach Hersteller) von einem Sachkundigen Benutzer ausgelöst werden um ein "verkleben der Kontakte" zu verhindern (Dies ist übrigens nur ein Funktionstest - und gewährleistet nicht die Sicherheit der El. Anlage) , dann kommt es auf die Dimensionierung des FI´s an - oftmals hängen viel zu viele Stromkreise hinter dem FI, wodurch die Kontakte auch "verkleben" können. Darüberhinaus, kann auch ein FI nicht hellsehen, sondern nur Ströme erfassen, welche nicht durch den Summenstromwandler zurückfliesen, bei Kontakt innerhalb des Stromkreises ohne Abfluss über das Erdreich (zB wegen Gummistiefel)- wird der FI nicht auslösen.

Ein FI als Schutz ist klasse - ABER - er ist kein Wundermittel gegen Stromunfälle - und vor allem man sollte sich nicht blind auf diesen Schutz verlassen!!!

HOPPEL321
Goldmitglied
Dirk hat völlig recht,meine Frau arbeitet im Labor eines Klärwerks,Öffentlicher Dienst.
An einem Freitag zu Dienstschluss kam ein Fahrer eines Privaten Endsorgers,der mit der Automatischen Fäkalanahmestation nicht klarkam,meine Frau machte noch schnell eine
für solche Fälle vorgesehene Schnellanalyse und gab die Einleitung manuell frei.
Als Dank dafür das er seine Fracht doch noch los geworden ist,weil es ihm sonst den Zeitplan für Montag erledigt hätte hat er ihr eine Werbetasse geschenkt,was gesehen wurde.Folge war eine Abmahnung wegen Vorteilsnahme in Dienstausübung.

danielduesentrieb
Goldmitglied
Au weia,

was habe ich da wohl verbrochen, nicht dass ich noch eingesperrt werde.emoticon.confused.titleemoticon.confused.titleemoticon.confused.title

Muss wohl ein wenig Klarheit bringen. Ihr seit ja so besorgt.



  • Übergabepunkt der Abwasseranlage erfolgt 30 cm von der Grenze in unserem Grundstück, alles geregelt.
  • Den Anschluss im Grundstück darf machen wer lustig ist und es auch kann. Natürlich darf der Anschluss nur so erfolgen, wie es vom Tiefbauamt genehmigt wurde.
  • In meiner unnachahmlichen Art habe ich ein wenig übertrieben, ihr müsst nicht immer alles so bierernst nehmen. emoticon.teeth_smile.title Der Lüfter wurde in Betrieb genommen, als das 1. Loch in der Grubenwand gebohrt war und die Arbeit im Graben dann durch Gestank schier unmöglich wurde!
  • Während der Lüfter seine Arbeit tat, taten wir nichts!!! Nach etwa 30 min war die Luft rein und der Lüfter aus.

Dennoch vielen Dank für die helfenden Hinweise.

Gruß vom Daniel

Timo1981
Silbermitglied
Mann dein Helfer ist ja Cool !!! nette arbeit die du machst

HOPPEL321
Goldmitglied
Funny08:
@ Bastelfuchs - das juckt im Nachhinein weder Ordnungsamt - Polizei noch sonst ne Behörde - aber sollte was Passieren - dann kann man davon ausgehen das die Versicherung ihm grob fahrlässiges Handeln vorwirft und keinen Cent rausrückt.
@ Hoppel - ein FI ist nur so sicher wie die gesammte Anlage es ist - da gilt es einiges zu beachten - als Beispiel, der FI sollte monatlich oder mindestens alle 6 Monate ( je nach Hersteller) von einem Sachkundigen Benutzer ausgelöst werden um ein "verkleben der Kontakte" zu verhindern (Dies ist übrigens nur ein Funktionstest - und gewährleistet nicht die Sicherheit der El. Anlage) , dann kommt es auf die Dimensionierung des FI´s an - oftmals hängen viel zu viele Stromkreise hinter dem FI, wodurch die Kontakte auch "verkleben" können. Darüberhinaus, kann auch ein FI nicht hellsehen, sondern nur Ströme erfassen, welche nicht durch den Summenstromwandler zurückfliesen, bei Kontakt innerhalb des Stromkreises ohne Abfluss über das Erdreich (zB wegen Gummistiefel)- wird der FI nicht auslösen.

Ein FI als Schutz ist klasse - ABER - er ist kein Wundermittel gegen Stromunfälle - und vor allem man sollte sich nicht blind auf diesen Schutz verlassen!!!


Das meinte ich doch
Als der Elektriker der mein Bad angeschlossen hat meinte,mit dem FI kann nichts mehr passieren meinte ich ER solle das mal ausprobieren,aber er sagte er wäre doch nicht lebensmüde.

DirkderBaumeister
Silbermitglied
HOPPEL321:
Als Dank dafür das er seine Fracht doch noch los geworden ist,weil es ihm sonst den Zeitplan für Montag erledigt hätte hat er ihr eine Werbetasse geschenkt,was gesehen wurde.Folge war eine Abmahnung wegen Vorteilsnahme in Dienstausübung.



Ok, das ist sehr kleinlich! Da diese Tasse sehr wahrscheinlich einen geringen Wert hatte und wohl auch fürs Büro gedacht war. Hier müsste der Dienstherr wohl einfach nur seine Dienstanweisung überarbeiten und eine niedrige Wertgrenze für Präsente einsetzen. Aber wenn diese nicht besteht war der Dienstherr leider im Recht und damit wohl leider auch in der pflicht zur Abmahnung

DirkderBaumeister
Silbermitglied
danielduesentrieb:

  • Übergabepunkt der Abwasseranlage erfolgt 30 cm von der Grenze in unserem Grundstück, alles geregelt. 
     generell ist in Deutschland ALLES geregelt 😉
    danielduesentrieb:

  • Den Anschluss im Grundstück darf machen wer lustig ist und es auch kann. Natürlich darf der Anschluss nur so erfolgen, wie es vom Tiefbauamt genehmigt wurde. 

  • Das wäre auch noch schöner wenn man auf dem eigenen grundstück nicht selbst hand anlegen dürfte, Problemtisch wird eine Umsetzung ja auch nur wenn man den eigenen verfügungsraum verlassen muss und da bietet sich das offizielle Abstimmungsgespräch mit dem ausführenden Unternehmen meist an.
    danielduesentrieb:


  • In meiner unnachahmlichen Art habe ich ein wenig übertrieben, ihr müsst nicht immer alles so bierernst nehmen. emoticon.teeth_smile.title Der Lüfter wurde in Betrieb genommen, als das 1. Loch in der Grubenwand gebohrt war und die Arbeit im Graben dann durch Gestank schier unmöglich wurde!
  • Während der Lüfter seine Arbeit tat, taten wir nichts!!! Nach etwa 30 min war die Luft rein und der Lüfter aus.




  • Und selbst wenn hätte es erstmal niemanden zu interessieren 😉

HOPPEL321
Goldmitglied
Das war ja das Problem,es gab in dieser Richtung keine Anweisung.
Ein Wenig genugtuung hatte meine Frau ca.1Jahr später als der Oberst Chef der Stadtendwässerung seinen Hut nehmen musste da rauskam das er sein Schwimmbad in seiner Villa dafür bekam da er Ausschreibungsdaten für einen Klärwerksausbau weitergegeben hatte.
Jetzt darf meine Frau Geschenke bis 5 Euro Warenwert annehmen.

DirkderBaumeister
Silbermitglied
HOPPEL321:
Jetzt darf meine Frau Geschenke bis 5 Euro Warenwert annehmen.



5 Euro??????????????? das ist sehr großzügig!
Bei unsere Kommunalverwaltung wurde der Wert auf MAXIMAL 4,99 € begrenzt. Bei den meisten Verwaltungen liegt der Wert in dem Bereich oder er wird auf jährliche Werte gesetzt.

HOPPEL321
Goldmitglied
DirkderBaumeister:
5 Euro??????????????? das ist sehr großzügig!
Bei unsere Kommunalverwaltung wurde der Wert auf MAXIMAL 4,99 € begrenzt. Bei den meisten Verwaltungen liegt der Wert in dem Bereich oder er wird auf jährliche Werte gesetzt.


Bei uns steht nur Warenwert darf 5Euro nicht übersteigen.
Mit oder ohne Mehrwertsteuer?
das ist wohl noch nicht geregelt.