Der Warenkorb ist leer.
Gesamtpreis:
{{$shoppingCartCtrl.totalSum}} {{$shoppingCartCtrl.currency}}
inkl. MwSt. Versandinformationen
Der Warenkorb ist leer.
Gesamtpreis:
{{$shoppingCartCtrl.totalSum}} {{$shoppingCartCtrl.currency}}
inkl. MwSt. Versandinformationen
am 20-09-2013 13:28
am 20-09-2013 18:44
JanMeissner:
Gut, es geht sogar noch ausführlicher...
Für Wohnzwecke als ein grober Richtwert besteht ab einer relativen Luftfeuchtigkeit von ca. 80% die "Gefahr", daß Wasser an Auswänden und Fenstern auskondensiert.
Bei 20 °C können sich in 1m³ Luft 18,5 g Wasser lösen, die Luftfeuchtigkeit beträgt dann 100 %. Eine relative Luftfeuchtigkeit von 80 % entspräche dann also 14,8 g Wasser je m³ Luft, dies wiederum korrespondiert mit 100 % relativer Feuchte bei 16,5 °C. Wenn nun die Oberflächentemperratur der Fensterscheibe < 16,5 °C beträgt kondensiert das Wasser aus. Ein Wert, der auch durchaus in Neubauten mit Fenstern nach Passivhausstandard an kalten Tagen erreicht werden kann.
60 % relative Luftfeuchte bei 20 °C entsprechen übrigens einer Taupunkttemperatur von 12 °C. Zufälligerweise auch der Temperatur/Feuchtepunkt bei dem sehr viele Menschen sich auch am wohlsten fühlen. 80% relative Feuchte sind schon sehr hoch und werden meist als sehr unangenehm empfunden.
am 20-09-2013 19:57
am 20-09-2013 20:14
Baschtler:
Als Mitarbeiter einer großen Wohnbaugesellschaft werde ich und meine Kollegen auch immer wieder vor dieses Problem gestellt, zumeist gepaart mit " Schimmel in der Wohnung ".
Wenn wir / ich dann den Mieter aufsuchen und mir beim öffnen der Wohnungstüre schon die Brillengläser beschlagen (aus einem Meter Abstand...) weiß ich schon. was da drinnen für ein Klima herrscht.
Wen wundert es, dass dem die Scheiben beschlagen und sich der Schimmel ausbreitet ? Richtiges Heizen und Lüften ist eine mietvertragliche Verpflichtung !
Wenn ich dann höre, dass man im Sommer schon mal die Fenster aufmacht, im Winter jedoch wegen der Heizkosten nicht, rollen sich mir die Zehnägel auf...
Schimmel, Kondenswasser an den Fenstern... ein Haus- und eigengemachtes Problem !
am 20-09-2013 20:17
am 20-09-2013 20:30
am 20-09-2013 20:38
am 20-09-2013 20:58
am 20-09-2013 21:28
am 20-09-2013 21:46
Baschtler:
@ The_Bavarian85 :
Klasse, dass Du mir etwas von Mietrecht erzählen kannst / möchtest !
Leider kann ich kaum davon ausgehen, dass Du mehr Fachwissen über Mietrecht hast als ich nach knapp 24 Jahren in dem Job...!
Bei Rechtsauseinadersetzungen vor Gericht hab ich mich nie auf einen vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich eingelassen, sondern immer auf ein Urteil gepocht... und ich hab noch keinen Prozess verloren...!
Selbstverständlich ist der Mieter zur Erhaltung der Mietsache verfpflichtet; dies beinhaltet auch das ausreichende Beheizen und Belüften, um Schimmelbildung zu vermeiden...! Tut er das nachweisbar nicht, ist er gegenüber dem Vermieter Schadenersatzpflichtig.
Hierzu kann ein aussergerichtliches Gutachten von einem Sachverständigen gefordert werden. Um hierbei Neutralität zu wahren, ist vom Gericht ein Gutachter zu bestellen.
Der Gutachter installiert in der Wohnung sogenannte "Daten-Logger" um über einen Zeitraum X die klimatischen Verhältnisse zu dokomentieren. Diese werden ausgewertet und sind somit gerichts-verwertbar.
Somit lässt sich das Wohn-Heiz-und Lüftungsverhalten dokumentieren; paralell dazu macht man Feuchtigkeitsmessungen an den Wänden...
Wenn Dir sonst noch was einfällt, lass es uns gerne wissen !
0
am 20-09-2013 23:30
Baschtler:
In unseren Neubauten haben wir hygrostatisch gesteuerte Zwangsbelüfter über den Fenstern... nur wenn die von den Mietern mit Tape zugeklebt werden, helfen die auch nicht !