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Wann entsteht Wasser am Fenster ?

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Hallo,
Ich wurde bei der Frage unterbrochen. Deshalb erst mal vielen Dank für die Erklärungsversuche. Ich habe ein konkretes Diagramm und würde gerne wissen, bei welcher Zeitspanne am Fenster Wasser entsteht. Nehmen wir an das Diagramm zeigt die Innentemperatur. Leider habe ich die entsprechende Aussentemperatur nicht dazu. Die Frage ist, wann Feuchtigkeit am Fenster entsteht, wenn wir annehmen die Fensterscheibe hätte die selbe Temperatur wie die Aussentemperatur. Eventuell ist die Aussentemperatur immer um 5°C höher als die Innentemperatur. Das Problem ist, daß ich nicht mehr weiß ob ich die Innen oder außen gemessen habe. Es geht hier im eine große Ausstellungshalle mit großen einfachverglasten Fensterscheiben.
35 ANTWORTEN 35

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
JanMeissner:
Gut, es geht sogar noch ausführlicher...

Für Wohnzwecke als ein grober Richtwert besteht ab einer relativen Luftfeuchtigkeit von ca. 80% die "Gefahr", daß Wasser an Auswänden und Fenstern auskondensiert.

Bei 20 °C können sich in 1m³ Luft 18,5 g Wasser lösen, die Luftfeuchtigkeit beträgt dann 100 %. Eine relative Luftfeuchtigkeit von 80 % entspräche dann also 14,8 g Wasser je m³ Luft, dies wiederum korrespondiert mit 100 % relativer Feuchte bei 16,5 °C. Wenn nun die Oberflächentemperratur der Fensterscheibe < 16,5 °C beträgt kondensiert das Wasser aus. Ein Wert, der auch durchaus in Neubauten mit Fenstern nach Passivhausstandard an kalten Tagen erreicht werden kann.

60 % relative Luftfeuchte bei 20 °C entsprechen übrigens einer Taupunkttemperatur von 12 °C. Zufälligerweise auch der Temperatur/Feuchtepunkt bei dem sehr viele Menschen sich auch am wohlsten fühlen. 80% relative Feuchte sind schon sehr hoch und werden meist als sehr unangenehm empfunden.


Das trifft es sehr gut.
Der Taupunkt ist immer von Temperatur und Luftfeuchtigkeit abhängig. Das muss man z.B. auch beachten, wenn man die Raumtemperatur absenkt oder neben beheizten Räumen unbeheizte mit nicht ausreichend dichten Türen sind.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Als Mitarbeiter einer großen Wohnbaugesellschaft werde ich und meine Kollegen auch immer wieder vor dieses Problem gestellt, zumeist gepaart mit " Schimmel in der Wohnung ".

Wenn wir / ich dann den Mieter aufsuchen und mir beim öffnen der Wohnungstüre schon die Brillengläser beschlagen (aus einem Meter Abstand...) weiß ich schon. was da drinnen für ein Klima herrscht.

Wen wundert es, dass dem die Scheiben beschlagen und sich der Schimmel ausbreitet ? Richtiges Heizen und Lüften ist eine mietvertragliche Verpflichtung !

Wenn ich dann höre, dass man im Sommer schon mal die Fenster aufmacht, im Winter jedoch wegen der Heizkosten nicht, rollen sich mir die Zehnägel auf...

Schimmel, Kondenswasser an den Fenstern... ein Haus- und eigengemachtes Problem !

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Baschtler:
Als Mitarbeiter einer großen Wohnbaugesellschaft werde ich und meine Kollegen auch immer wieder vor dieses Problem gestellt, zumeist gepaart mit " Schimmel in der Wohnung ".

Wenn wir / ich dann den Mieter aufsuchen und mir beim öffnen der Wohnungstüre schon die Brillengläser beschlagen (aus einem Meter Abstand...) weiß ich schon. was da drinnen für ein Klima herrscht.

Wen wundert es, dass dem die Scheiben beschlagen und sich der Schimmel ausbreitet ? Richtiges Heizen und Lüften ist eine mietvertragliche Verpflichtung !

Wenn ich dann höre, dass man im Sommer schon mal die Fenster aufmacht, im Winter jedoch wegen der Heizkosten nicht, rollen sich mir die Zehnägel auf...

Schimmel, Kondenswasser an den Fenstern... ein Haus- und eigengemachtes Problem !

Wenn man die Luftfeuchtigkeit im Raum überwacht kann hier kaum etwas passieren.
Und die "mietvertraglichen Verpflichtungen" sind schwachsinn.

Hier kommt es auf das Gebäude an. In meiner Wohnung ist die Luft während der Heizsaison extrem trocken. Ich lüfte hier so wenig wie möglich um noch ein bisschen Feuchtigkeit im Raum zu halten, an extrem kalttrockenen Tagen wird die Wäsche im Wohnzimmer getrocknet. Nur so komme ich auf gesundheitlich verträgliche 40% Anheben (ohne Lüften und mit 2 Wäscheladungen auf dem Ständer) an kalten trockenen Wintertagen liege ich bei unter 10% feuchte, das ist irgendwie schon toll, man kann sachen aus dem Gefrierfach nehmen und sie laufen ausen nicht an. Die Raumtemperatur liegt etwa bei 20°C.
Das geheimnis meiner "Trockenkammer" sind relativ undichte Rollladengurtdurchführungen und ein Abluftkamin (die feuchte warme Luft zieht selbständig nach oben, das ist praktisch weil man keinen Lüfter braucht) im Bad.

Fernton
Ehemaliges Mitglied
Da hast du völlig recht. Das ist ein eigengemachtes Problem der Wohnungsbaugesellschaften. Manche haben das auch erkannt und bauen inzwischen Lüftungsanlagen in ihre neuen Wohneinheiten ein. Das senkt die Schadensrate. Allerdings ist die Nachrüstung meist schwierig. 😞

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Wunderbar !
In unseren Neubauten haben wir hygrostatisch gesteuerte Zwangsbelüfter über den Fenstern... nur wenn die von den Mietern mit Tape zugeklebt werden, helfen die auch nicht !

" es zieht..." ist die Antwort...

wenn man eben bislang in Wohnverhältnissen gelebt hat, wo ein Heizen und lüften nicht nötig war, ist es natürlich schwer zu vermitteln, dass nun andere zivilisatorisch bedingte Wonverhältnisse gegeben sind...

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Ich habe einfach ein Thermo/Hygrometer in jedem Zimmer, dann gibt es keine bösen Üüberraschungen.
Bei meinen Eltern war es auch ein ziemlicher kampf, bis ich ihnen abgewöhnt hab im Bad dauernd die Fensterbank vollzuräumen. Da kann man das Fenster nur noch kippen und in der Fensterniesche hat es dann geschimmelt. Hinterher Oh Wunder nicht mehr.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
@ The_Bavarian85 :

Klasse, dass Du mir etwas von Mietrecht erzählen kannst / möchtest !
Leider kann ich kaum davon ausgehen, dass Du mehr Fachwissen über Mietrecht hast als ich nach knapp 24 Jahren in dem Job...!

Bei Rechtsauseinadersetzungen vor Gericht hab ich mich nie auf einen vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich eingelassen, sondern immer auf ein Urteil gepocht... und ich hab noch keinen Prozess verloren...!

Selbstverständlich ist der Mieter zur Erhaltung der Mietsache verfpflichtet; dies beinhaltet auch das ausreichende Beheizen und Belüften, um Schimmelbildung zu vermeiden...! Tut er das nachweisbar nicht, ist er gegenüber dem Vermieter Schadenersatzpflichtig.

Hierzu kann ein aussergerichtliches Gutachten von einem Sachverständigen gefordert werden. Um hierbei Neutralität zu wahren, ist vom Gericht ein Gutachter zu bestellen.

Der Gutachter installiert in der Wohnung sogenannte "Daten-Logger" um über einen Zeitraum X die klimatischen Verhältnisse zu dokomentieren. Diese werden ausgewertet und sind somit gerichts-verwertbar.

Somit lässt sich das Wohn-Heiz-und Lüftungsverhalten dokumentieren; paralell dazu macht man Feuchtigkeitsmessungen an den Wänden...

Wenn Dir sonst noch was einfällt, lass es uns gerne wissen !
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Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
@ The_Bavarian85

Danke ! ...offenbar hast Du es verstanden...
"Fenster kippen" bildet Kältebrücken am Fenstersturz, welche unweigerlich die Feuchtigkeit anziehen und somit zur Schimmelbildung führen !

"Stoß-Lüften" - mehrmals am Tag auf Durchzug stellen ist die probate Lösung !

Ungeachtet dessen glaube ich kaum, dass Du mir ein Wissen über Mietrecht ( den Job mach ich jetzt schon knapp 24 Jahre) absprechen kannst. An das, was im Mietvertrag vereinbart ist ist, hat sich der Mieter auch zu halten. Folgt er dem nicht, ist es eine Vertragsverletzung und hat entsprechende Konsequenzen...

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Baschtler:
@ The_Bavarian85 :

Klasse, dass Du mir etwas von Mietrecht erzählen kannst / möchtest !
Leider kann ich kaum davon ausgehen, dass Du mehr Fachwissen über Mietrecht hast als ich nach knapp 24 Jahren in dem Job...!

Bei Rechtsauseinadersetzungen vor Gericht hab ich mich nie auf einen vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich eingelassen, sondern immer auf ein Urteil gepocht... und ich hab noch keinen Prozess verloren...!

Selbstverständlich ist der Mieter zur Erhaltung der Mietsache verfpflichtet; dies beinhaltet auch das ausreichende Beheizen und Belüften, um Schimmelbildung zu vermeiden...! Tut er das nachweisbar nicht, ist er gegenüber dem Vermieter Schadenersatzpflichtig.

Hierzu kann ein aussergerichtliches Gutachten von einem Sachverständigen gefordert werden. Um hierbei Neutralität zu wahren, ist vom Gericht ein Gutachter zu bestellen.

Der Gutachter installiert in der Wohnung sogenannte "Daten-Logger" um über einen Zeitraum X die klimatischen Verhältnisse zu dokomentieren. Diese werden ausgewertet und sind somit gerichts-verwertbar.

Somit lässt sich das Wohn-Heiz-und Lüftungsverhalten dokumentieren; paralell dazu macht man Feuchtigkeitsmessungen an den Wänden...

Wenn Dir sonst noch was einfällt, lass es uns gerne wissen !
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Vielleicht nicht mehr Fachwissen in Mietrecht aber in Physik und Insbesondere feuchter Luft.

Indem ich mein Lüftungsverhalten an die Luftfeuchtigkeit anpasse erhalte ich die Mietsache.
Ich wollte hier nicht gegen die Verpflichtung an sich sondern an pauschale Formulierungen in Mietverträgen protestieren. In meinem steht, dass ich verpflichtet bin 3x Täglich zu lüften, morgens, mittags abends. Mal abgesehen, dass ich Vollzeit arbeite.
Wenn ich das mache liegt im Winter die Luftfeuchtigkeit bei unter 10%.
DAs ist ein Taupunkt von -10 bis -20 °C, das bedeutet über dieser Temperatur kondensiert Wasser. Entsprechend kann es keine feuchten Stellen geben. Selbst nach meinen anfeuchtephasen mit 40% und 20 ° Raumtemperatur liegt der Taupunkt immer noch unter 7°C. Wenn es in meiner Wohnung so eine kalte Stelle geben würde, wäre ich meinem Vermieter schon längst aufs Dach gestiegen.

Im Gegensatz dazu bekommt man im Sommer durch Lüften von kalten Räumen z.B. einem ungeheizten Keller ein Schimmelproblem.

Fernton
Ehemaliges Mitglied
Baschtler:
In unseren Neubauten haben wir hygrostatisch gesteuerte Zwangsbelüfter über den Fenstern... nur wenn die von den Mietern mit Tape zugeklebt werden, helfen die auch nicht !


Tja, wie Albert E. schon sagte:
„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“