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am 19-05-2014 23:25
am 20-05-2014 22:13
am 21-05-2014 0:12
am 21-05-2014 2:34
am 21-05-2014 4:57
am 21-05-2014 5:50
Cherubias:
rein vorsichtshalber weise ich nur daraufhin, das der Bau und der bertreib dieses Gerätes unter umständen (abhänging von der ausführung) einen verstoß gegen das Waffenrecht in Deutschland sein könnte...
am 21-05-2014 7:27
am 21-05-2014 17:45
sugrobi:
Und was bedeutet, das die Weichmacher aktiviert wurden? Was passiert dann mit dem Plastikrohr?
Ich würde allerdings bei 30 Pfund schon nicht mehr von Flitzebogen reden. Allerdings habe och meine Zweifel, wie lange es bei den 30Pfund bleibt.....allerdings habe ich damit auch keine Erfahrung, meine Bögen sind aus Holz...
am 21-05-2014 18:13
am 21-05-2014 19:03
Hazett:
fürchte mal, dass mit den 30 Pfund ist ein Error... denn 15 Kg hält nur ein Athlet
mit ausgestreckten Arm..... wieviel wiegt so ein Bogen nun wirklich ?
Gruss......
am 21-05-2014 22:19
Cherubias:
Ich schrieb bewusst waffenrecht.
Der hinweis ist auch mehr deswegen: Ich kenne sein Nachbarn nicht.
Wenn ich mit einem entsprechenden Gegenstand auf dem Balkon rumeiern würde, hätte ich ruck zuck ne haussuchung vor der Tür.