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am 27-12-2014 15:55
am 27-12-2014 16:15
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am 27-12-2014 18:59
Winnie:
Den Sägeschein brauchst du nur für den Förster, wenn du im öffentlichen Wald Holz sägen willst.
Der Schein hat kein Verfallsdatum, gilt also immer. Es kommt halt nur darauf an, ob du Erweiterungslehrgänge gemacht hast.
Du darfst mit dem normalen Sägeschein einfache Fällungen durchführen (wobei "einfache Fällungen" immer relativ zu sehen sind). Was für dich einfache Fällungen sind, können andere schon als Schwierige Ansehen. Solange nichts passiert, fragt keiner danach.
Und wenn was passiert, kann es Ärger mit der Versicherung geben (wenn der Baum der Verursacher ist).
am 27-12-2014 19:00