Werkzeuge für Heim & Garten
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Fremde Bilder und Urheberrechte

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Hallo,


ich habe hier schon mehrfach Beiträge gesehen, bei denen ich mir gedacht habe "Das Bild kennst du doch". Ich möchte daher einmal darauf hinweisen, dass man nicht einfach irgendwo ein Bild herunterladen und dann hier einstellen darf. Es gibt Urheberrechte, die man entsprechend berücksichtigen sollte. Denn letztenendes ist der Forenbetreiber für alle Inhalte mit verantwortlich und wird auch mit zur Rechenschaft gezogen, sollte es zu einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen kommen.


Ich habe ganz bewußt auf konkrete Beispiele verzichtet, da auch ich nicht weiß, wieweit diese Bilder geschützt sind oder nicht. Ich wollte nur einmal darauf hinweisen, dass man sich vor dem Einstellen fremder Bilder darüber Gedanken machen sollte und im Zweifel die Bilder nicht einstellt, oder den Urheber um Erlaubnis bittet.


Gruß


holzbastler
150 ANTWORTEN 150

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
silkysilk40:
Kann ich das umgehen, indem ich mein Nachgebasteltes einfach soweit verändere, in Form und Farbe, dass es nicht das Gleiche ist wie in der Zeitschrift? Würde mich mal interessieren, sehr gutes Thema!


Ganz klar NEIN.
Die Farbe zu ändern stellt ja, salopp gesagt, nichts Neues dar.
Und die Form von Bauteilen zu ändern, wobei ihre Funktion im Bauteil gleich bleibt, ist auch nichts Neues.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
@Mistral: ein klares Nein kann es hier nicht geben, da die Farbe und Form genauso zum Urheber gehören, wie der Rest des Objekts. Sonst würde ja - ganz eng gesehen - jeder Autobauer gegenüber dem Erfinder eine Urheberrechtsverletzung begehen.

Es kommt immer darauf an, welcher Art das Urheberrecht untersteht. Dinge z.B. welche als stand der Technik angesehen werden, fallen hier nicht darunter.

Nicht umsonst betreiben viele Firmen, auch - und gerade hier - Bosch mit durchschnittlich 15 Patentanmeldungen pro Arbeitstag!, eigene Rechtsabteilungen, welche sich mit Urheberrechten und Patenten befassen...

mfg Dieter

Janinez
Diamantmitglied
silkysilk40:
ich muss sagen, da ich viel aus Bastelzeitschriften nachbastele, frag ich mich jedes mal, ob ich das nachgebastelte, und abgeänderte dann einstellen darf oder ob ich da gegen Urheberrechte verstosse. Wie kann ich das denn umgehen? Kann ich das umgehen, indem ich mein Nachgebasteltes einfach soweit verändere, in Form und Farbe, dass es nicht das Gleiche ist wie in der Zeitschrift? Würde mich mal interessieren, sehr gutes Thema!


Dinge die Du aus gekauften zeitschriften nachbastelst sind dafür freigegeben, aber Du mußt ein bild von Deinem gebastelten einstellen.Wenn Du jedoch nur irgendwo in einem Geschäft etwas gesehen hast und das nachmachst sollst Du vorsichtig sein und lieber ein mal zu viel fragen

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Kneippianer:
@Mistral: ein klares Nein kann es hier nicht geben, da die Farbe und Form genauso zum Urheber gehören, wie der Rest des Objekts. Sonst würde ja - ganz eng gesehen - jeder Autobauer gegenüber dem Erfinder eine Urheberrechtsverletzung begehen.

mfg Dieter


Da dürfen wir nicht alles durcheinander bringen.

Natürlich kann ein Erfinder auch das Design seiner Erfindung schützen -> Geschmacksmuster.

Durch das Ändern der Farbe einer Erfindung kann man aber dessen Schutzrecht, z.B. ein Patent, nicht umgehen. Man kann also nicht ein geschützes Werk nachbauen, in einer anderen Farbe lackieren und dann sagen, jetzt ist es etwas Neues und fällt nicht mehr unter das alte Schutzrecht. Auch bringt es nichts, z.B. einen geraden Hebel etwas geschwungener herzustellen und dann zu meinen, das sei jetzt etwas Neues.

Schutzrechte fordern da schon eine gewisse Erfindungshöhe, auch wenn dieser Begriff heutzutage nicht mehr verwendet wird.

Das alles hat natürlich überhaupt nichts mit dem Urheberrecht zu tun!

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Kneippianer:
@Mistral:
Es kommt immer darauf an, welcher Art das Urheberrecht untersteht. Dinge z.B. welche als stand der Technik angesehen werden, fallen hier nicht darunter.

mfg Dieter


Den "Stand der Technik" kann man sowieso nicht schützen lassen.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Janinez:
Dinge die Du aus gekauften zeitschriften nachbastelst sind dafür freigegeben, aber Du mußt ein bild von Deinem gebastelten einstellen.Wenn Du jedoch nur irgendwo in einem Geschäft etwas gesehen hast und das nachmachst sollst Du vorsichtig sein und lieber ein mal zu viel fragen


Mit dem Kauf der Zeitschrift erwirbt man das Recht, das Stück nachzubauen.

Man erwirbt aber (normalerweise) nicht das Recht, diese Anleitung weiterzugeben oder zu veröffentlichen. Das wird bestimmt irgendwo im Kleingedruckten stehen. Genauso wird man diese Anleitung nicht gewerblich nutzen dürfen.

silkysilk40
Alter Hase
Meine Güte, das ist ein sehr kniffliges Thema wie man sieht. Ich mache zur Sicherheit mal folgendes. Ich werde mich mal mit dem Verlag in Verbindung setzen und mal genau nachfragen, was die dazu sagen und euch dann berichten....

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Mistral:
Mit dem Kauf der Zeitschrift erwirbt man das Recht, das Stück nachzubauen.

Man erwirbt aber (normalerweise) nicht das Recht, diese Anleitung weiterzugeben oder zu veröffentlichen. Das wird bestimmt irgendwo im Kleingedruckten stehen. Genauso wird man diese Anleitung nicht gewerblich nutzen dürfen.


Richtig, die Anleitung selbst darf nicht weitergegeben werden. Ich denke aber, es ist jedem selbst überlassen, seine Arbeit zu dokumentieren, zu beschreiben und zu veröffentlichen. Ansonsten wäre jedes Bautagebuch (wird ja auch nach Vorgaben gearbeitet) verboten.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Mistral:
Den "Stand der Technik" kann man sowieso nicht schützen lassen.


...es werden aber ständig geschützte Dinge zum Stand der Technik erklärt und fallen daher aus dem Schutz...

Sieh Dir z.B. nur mal die Sicherheitsausstattungen bei Kraftfahrzeugen an...

mfg Dieter

Janinez
Diamantmitglied
Ricc:
Richtig, die Anleitung selbst darf nicht weitergegeben werden. Ich denke aber, es ist jedem selbst überlassen, seine Arbeit zu dokumentieren, zu beschreiben und zu veröffentlichen. Ansonsten wäre jedes Bautagebuch (wird ja auch nach Vorgaben gearbeitet) verboten.


Habe gestern mal nachgefragt (Zauberkollege sitzt oben im Patentamt) was in Bastelzeitschrften etc. veröffentlicht wird darf man nachmachen und eine eigen formulierte Beschreibung abgeben.
Bei vielem steht dort nur für eigengebrauch, da gehört dazu daß man nicht Mengen zum Verkauf (nicht für eigene Geschenke) herstellt. Bei den Bastelforen muß man die AGB´s lesen