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am 09-01-2012 18:25
am 12-01-2012 6:13
silkysilk40:
Kann ich das umgehen, indem ich mein Nachgebasteltes einfach soweit verändere, in Form und Farbe, dass es nicht das Gleiche ist wie in der Zeitschrift? Würde mich mal interessieren, sehr gutes Thema!
am 12-01-2012 7:27
am 12-01-2012 8:03
silkysilk40:
ich muss sagen, da ich viel aus Bastelzeitschriften nachbastele, frag ich mich jedes mal, ob ich das nachgebastelte, und abgeänderte dann einstellen darf oder ob ich da gegen Urheberrechte verstosse. Wie kann ich das denn umgehen? Kann ich das umgehen, indem ich mein Nachgebasteltes einfach soweit verändere, in Form und Farbe, dass es nicht das Gleiche ist wie in der Zeitschrift? Würde mich mal interessieren, sehr gutes Thema!
am 12-01-2012 22:40
Kneippianer:
@Mistral: ein klares Nein kann es hier nicht geben, da die Farbe und Form genauso zum Urheber gehören, wie der Rest des Objekts. Sonst würde ja - ganz eng gesehen - jeder Autobauer gegenüber dem Erfinder eine Urheberrechtsverletzung begehen.
mfg Dieter
am 12-01-2012 22:41
Kneippianer:
@Mistral:
Es kommt immer darauf an, welcher Art das Urheberrecht untersteht. Dinge z.B. welche als stand der Technik angesehen werden, fallen hier nicht darunter.
mfg Dieter
am 12-01-2012 22:48
Janinez:
Dinge die Du aus gekauften zeitschriften nachbastelst sind dafür freigegeben, aber Du mußt ein bild von Deinem gebastelten einstellen.Wenn Du jedoch nur irgendwo in einem Geschäft etwas gesehen hast und das nachmachst sollst Du vorsichtig sein und lieber ein mal zu viel fragen
am 12-01-2012 23:05
am 12-01-2012 23:47
Mistral:
Mit dem Kauf der Zeitschrift erwirbt man das Recht, das Stück nachzubauen.
Man erwirbt aber (normalerweise) nicht das Recht, diese Anleitung weiterzugeben oder zu veröffentlichen. Das wird bestimmt irgendwo im Kleingedruckten stehen. Genauso wird man diese Anleitung nicht gewerblich nutzen dürfen.
am 13-01-2012 6:59
Mistral:
Den "Stand der Technik" kann man sowieso nicht schützen lassen.
am 13-01-2012 8:23
Ricc:
Richtig, die Anleitung selbst darf nicht weitergegeben werden. Ich denke aber, es ist jedem selbst überlassen, seine Arbeit zu dokumentieren, zu beschreiben und zu veröffentlichen. Ansonsten wäre jedes Bautagebuch (wird ja auch nach Vorgaben gearbeitet) verboten.