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am 16-01-2013 15:51
am 16-01-2013 19:51
am 16-01-2013 20:05
am 16-01-2013 20:11
Susanne:
...Aber wir sind schon sehr stolz auf euch, auf 1-2-do und diese tolle Community talentierter, kreativer und hilfsbereiter Menschen, und wir zeigen gern, was Ihr alles könnt!...
am 16-01-2013 20:13
Michael_ZZ:
Da möchte ich etwas recht rücken:
Das URHEBER-Recht liegt _immer_ beim Ersteller. Beim VERVIELFÄLTIGUNGS-Recht (COPY-Right) hängt es davon ab, was die beiden Parteien miteinander vereinbart haben.
Michael_ZZ:
Das führt dann mitunter zu in manchen Augen unsinnigen (auch schon gerichtlich ausgefochtenen) Entscheidungen, dass dir der professionelle Portrait-Fotograf verbietet, das bei ihm (und durch ihn) gemachte Bild deines Konterfeis (ER ist der Urheber!) als Profilfoto im Internet zu veröffentlichen. (Die Betonung liegt hier auf veröffentlichen.)
am 16-01-2013 20:55
am 17-01-2013 11:49
Linus1962:
Das empfinde ich nicht unbedingt als Unsinnig
am 17-01-2013 12:27
Michael_ZZ:
Ups, emoticon.embaressed_smile.title
Klar, dass sich der Meister der Linse zu Wort meldet, ja melden muss.
Es tut mir leid. Ich hatte mich mit "unsinnig" natürlich ziemlich daneben formuliert ("Wenn die Worte nicht stimmen, ist das Gesagte nicht das Gemeinte."). Gemeint hatte ich, dass dieses Urteil damals wie heute beim sog. gesunden Menschenverstand (ob der noch so gesund ist lässt sich sicherlich diskutieren) meist Kopfschütteln auslöst ... wenn auch bei einigen nur im ersten Moment.
P.S.: Von Facebook habe ich mich vor einem Jahr erfolgreich durch Löschen meiner Daten verabschiedet. Ich mag Firmen mit derartigen Geschäftspraktiken so sehr wie ich eine Gefriertruhe werfen kann.
am 17-01-2013 12:51
Linus1962:Und genau das macht diesen Teil des Rechts so schwierig zu verstehen und aus sicht des "Verbrauchers" in mancher Hinsicht absurd.
Der Autor hat ein BEWRBUNGSFOTO gekauft und auch nur den Preis dafür bezahlt.
Die Verwendung dieses Fotos für ein Buchcover ist im Preis von 19,90€ schwerlich enthalten
am 17-01-2013 13:01
Fernton:
Und genau das macht diesen Teil des Rechts so schwierig zu verstehen und aus sicht des "Verbrauchers" in mancher Hinsicht absurd.
Ich bezahle dem Fotografen Geld damit er ein Foto von mir macht. Dafür bekommt er von mir seinen Zeit- und Materialaufwand bezahlt (19,90€ + 19,90€ für die Digitalisierung). An seinem Aufwand ändert sich nichts egal ob ich das Bild zu Hause in die Schublade lege, an eine Bewerbung hefte oder auf meine Internetseite packe. Warum soll das also auf einmal mehr kosten?
Einem Schreiner der mir eine Sitzbank entwirft und baut, zahle ich ja auch nicht automatisch mehr bloss weil ich sie statt in die gute Stube in den Vorgarten stelle.
Es mag rechtens sein, aber deshalb muss es noch lange nicht logisch sein.
am 17-01-2013 13:48
Fernton:
Einem Schreiner der mir eine Sitzbank entwirft und baut, zahle ich ja auch nicht automatisch mehr bloss weil ich sie statt in die gute Stube in den Vorgarten stelle.
Es mag rechtens sein, aber deshalb muss es noch lange nicht logisch sein.