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am 02-03-2013 21:48
Hallo
durch eine Kundin wurde ich auf die Seite 1-2-do.com aufmerksam gemacht,
Hier haben Sie einen Napfständer baugleich von einem meiner Napfständer
worauf ich ein eingetragenes Geschmacksmuster bei Patentamt habe., eingestellt.
Daher ersuche ich Sie diesen Bauplan nebst aller Bilder zu entfernen,
ansonsten werde ich Sie wegen Urheberrechtsverletzung anzeigen.
am 04-03-2013 10:35
am 04-03-2013 19:56
am 05-03-2013 2:26
am 05-03-2013 7:50
am 05-03-2013 8:26
am 05-03-2013 10:07
am 13-03-2013 21:13
Sehr geehrte Frau J******,
beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ist Schutz zu erlangen für:
neue technische Erfindungen - Patent: http://www.dpma.de/patent/anmeldung/index.html;
Erfindungen mit neuen technischen Merkmalen - Gebrauchsmuster: http://www.dpma.de/gebrauchsmuster/anmeldung/index.html;
neue formgestalterische Lösungen (Design) - Geschmacksmuster: http://www.dpma.de/geschmacksmuster/anmeldung/index.html und
Zeichen zur Kenntlichmachung von Waren/Dienstleistungen - Marke: http://www.dpma.de/marke/anmeldung/index.html.
Das Geschmacksmuster und das Patent sind unterschiedliche gewerbliche Schutzrechte.
Gegenstand des Patentrechts ist der Schutz technischer Erfindungen. Um patentfähig zu sein,
muss eine Erfindung neu sein, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar
sein. In der Patentanmeldung muss die Erfindung so deutlich und vollständig beschrieben
werden, dass ein Fachmann sie ausführen kann.
Das Geschmacksmuster bezieht sich auf die Erscheinungsform eines Erzeugnisses. Es kann
nicht die Funktion eines Erzeugnisses schützen.
Beim Schutz eines Erzeugnisses durch eine Patent- und durch eine Geschmacksmustereintragung
(d.h. ein neues Erzeugnis kann durchaus sowohl neue Funktionen als auch eine neue
Erscheinungsform beinhalten) ist das Anmeldedatum von entscheidender Wichtigkeit, da sichergestellt
sein muss, dass die Bekanntmachung des einen oder des anderen Rechts die
Neuheit der anderen Anmeldung nicht zunichte macht.
Der Schutz eines bestimmten Materials durch ein Geschmacksmuster ist nicht möglich.
Geschützt wird die Erscheinungsform des Erzeugnisses, bei dem das Geschmacksmuster verwendet
wird, auch wenn die Tatsache, dass ein Erzeugnis zum Beispiel aus Holz ist, zu seiner äußeren Erscheinungsform
beiträgt.
Das verliehene Recht gewährt nicht das ausschließliche Recht, ein bestimmtes Erzeugnis aus
Holz, wohl aber, es in dieser konkreten Erscheinungsform – also in genau diesem Holzdesign –
herzustellen. Wettbewerbern wäre gestattet, ihr Erzeugnis ebenfalls aus Holz zu fertigen, sofern
ihre Geschmacksmuster die Voraussetzungen der Neuheit und „Eigenart“ erfüllen; es müsste
also zumindest eine andere Holzmaserung, einen anderen Holzfarbton aufweisen, um einen
anderen Gesamteindruck zu erwecken.
Informationen zum Geschmacksmusterschutz finden Sie hier: http://www.dpma.de/geschmacksmuster/index.html
Da ich als Mitarbeiterin der Auskunftsstelle nicht über eine taktisch sinnvolle Vorgehensweise informieren und beraten kann,
möchte ich Sie bitten, sich mit weiteren Fragen, an einen Rechtsanwalt der sich auf Geschmacksmusterrecht spezialisiert hat, zu wenden.
Beim Deutschen Patent- und Markenamt wird das Geschmacksmuster registriert aber nicht geprüft. Das Geschmacksmuster muss seine
Rechtsbeständigkeit erst in einem gerichtlichen Verfahren beweisen, wenn Ansprüche wegen Verletzung, der Einwand mangelnder
Schutzfähigkeit oder eine Löschungsklage erhoben werden.
Streitigkeiten bezüglich eines Geschmacksmuster werden vor den Landgerichten entschieden.
Mit freundlichen Grüßen
E*****P***
Sachbearbeiterin in der Auskunftsstelle
am 13-03-2013 21:58
Das verliehene Recht gewährt nicht das ausschließliche Recht, ein bestimmtes Erzeugnis aus Holz, wohl aber, es in dieser konkreten Erscheinungsform – also in genau diesem Holzdesign – herzustellen. Wettbewerbern wäre gestattet, ihr Erzeugnis ebenfalls aus Holz zu fertigen, sofern ihre Geschmacksmuster die Voraussetzungen der Neuheit und „Eigenart“ erfüllen; es müsste also zumindest eine andere Holzmaserung, einen anderen Holzfarbton aufweisen, um einen anderen Gesamteindruck zu erwecken.
am 13-03-2013 22:25
am 13-03-2013 22:43