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am 11-10-2013 15:24
am 16-10-2013 1:41
am 16-10-2013 9:09
am 16-10-2013 10:55
Markus_H:
Hallo in die Runde,
wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei diesen Umbauten um bauartliche Veränderungen handelt, die dass Erlöschen der Garantie zur Folge haben. Ebenso ist zu Bedenken, dass im Falle einer Verletzung Versicherungen unter Umständen nicht haften, da es sich hier um die Umgehung bzw. Veränderung von Sicherheitseinrichtungen handelt.
Markus_H
am 16-10-2013 12:27
am 16-10-2013 17:11
sugrobi:
wenn Du für Deinen verdeckten Schnitt den Spaltkeil einfach herkömmlich ausbaust, erlischt keine Garantie. Wenn Du an dem Keil rumfeilst und irgendwelche Langlöcher reinfräst, oder den Keil kürzt, dann ja.
am 16-10-2013 19:51
Verwenden Sie das Elektrowerkzeug zum Nuten oder Falzen nur mit einer entsprechend geeigneten Schutzvorrichtung (z.B. Tunnelschutzhaube),Da stelle ich mir aber die Frage, wie ich Nuten soll, wenn der Spaltkeil höher als das Sägeblatt ist.
Verwenden Sie das Werkzeug nicht zum Schlitzen (im Werkstück beendete Nut).
Geronimo:
Aufpassen muß man immer bei Sägen und so weiter. Sieger bleibt immer die Maschine, wenn man zunah an die "bewegten" Teile kommt
am 17-10-2013 7:31
Michael_ZZ:
Und wie soll das nachgewiesen werden, wenn ich mir für 27,25 Euro eine Ersatz-Schutzhaube (mit Ersatz-Spaltkeil) bei Bosch bestelle, diesen Keil modifiziere und dann beide wechselweise einsetze?
Eine Garantie-Reklamation erfolgt dann selbstmurmelnd mit wieder eingebautem Original-Spaltkeil.
am 19-10-2013 14:38
am 29-11-2018 6:49
am 29-11-2018 11:16