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Wer hat Erfahrungen mit einer Motorbremse bei TKSen?

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Im gewerblichen Bereich scheint es diese Vorschrift zu geben, dass das Sägeblatt nach dem Abschalten des Antriebes zwangsläufig (elektrisch) abgebremst wird.

Gibt es so etwas auch im privaten Bereich.
7 ANTWORTEN 7

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Ja, sollte es zumindest. Zum Nachrüsten von Motoren ohne Bremse gibt es entsprechende Schaltereinheiten so ab 75 Euro aufwärts. In der Bucht hab ich nen neuen 2,8kW/230V Kreissäge-Motor gefunden mit Schalter und Bremse und Flansch für 30mm Sägeblattaufnahme für 140 Euro; denke, da muß man abwägen, was sich im Einzelfall eher rentiert. Der minutenlange Nachlauf des Blattes bei meiner älteren, einfachen TKS nervt schon gewaltig, nachdem ich den ursprünglich gebremsten Motor nach dessen Tod ersetzt hab durch ne alten, robusten und nicht nur für Kurzzeitbetrieb ausgelegten Motor aus dem Fundus. Der Nachlauf, den das Blatt jetzt hat, reizt immer zum mittelbar händischen Bremsen und ist somit schlicht gefährlich. Für den da verbauten, alten 220V Motor besorg ich mir so nen Nachrüstschalter mit Bremse, das ist mir der an sich gute Motor noch wert und so ein Schäppchen wie oben gibt's nicht alle Tage.

Grundsätzlich ist bei mir in der Werkstatt der Staubsauger das einzige Gerät (nicht nur Elektrogerät), das ohne meine Aufsicht benutzt werden darf. Nach und nach rüste ich aber alle Maschinen so auf, dass sie aktuellen Sicherheitsstandards genügen, dafür brauche ich zum Beispiel noch mehr solcher Schalter mit Motorbremse, nicht nur für 220/230 V.

Bisher hab ich gute Erfahrungen mit Schalteinheiten von Klinger&Born gemacht, die billige China-Importe checken und unter eigener Gewährleistung hier in den Handel bringen, eine mit Motorbremse war darunter aber noch nicht. Hoffe, in den nächsten ein-zwei Wochen berichten zu können.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
baldwin:
...Bisher hab ich gute Erfahrungen mit Schalteinheiten von Klinger&Born gemacht, die billige China-Importe checken und unter eigener Gewährleistung hier in den Handel bringen, eine mit Motorbremse war darunter aber noch nicht. Hoffe, in den nächsten ein-zwei Wochen berichten zu können.


Ich bin Klick hier fündig geworden. Klinger&Born hatte ich auch schon mal angepeilt. Ich bin dann bei der weiteren Suche aber bei Tripus gelandet. Ich war mir bisher noch unsicher. Aber wenn ich mir deine Schilderung zu Gemüte führe, dann werde ich am Montag bei Tripus bestellen.

Danke für die Rückmeldung.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
RockinHorse:
Im gewerblichen Bereich scheint es diese Vorschrift zu geben, dass das Sägeblatt nach dem Abschalten des Antriebes zwangsläufig (elektrisch) abgebremst wird.

Gibt es so etwas auch im privaten Bereich.
Sorry, falls die Frage so gemeint war, ob es sowas auch als Vorschrift gibt für den privaten Bereich: nein, dafür gibt es keine Vorschriften (für gewerbliche Anbieter an den privaten Bereich schon, nicht aber für Selberbauer). Ich hab die Frage beim Ersten Lesen eher in Richtung Verfügbarkeit entsprechender Möglichkeiten verstanden. Zur privaten Nutzung darfst Du Dir jede Art von Höllenmaschine bauen und in Betrieb nehmen, solange der Betrieb keine Rechte dritter verletzt. Ne ganz andere Frage ist der Versicherungsschutz zum Beispiel gegenüber der Krankenkasse oder der Haftpflichtversicherung, den wir mit Eigenbau-Werkzeugen sowieso völlig aufgeben. Da könnte es bei ner Schädigung dritter allenfalls zivilrechtlich im Streit um Schadensersatz/Schmerzensgeld noch darum gehen, ob wir fahrlässig, grob fahrlässig oder sogar wider besseres Wissen aktuelle Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten haben.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
RockinHorse:
... dann werde ich am Montag bei Tripus bestellen
Dank zurück, das Angebot von Tripus sieht sehr gut aus, merk ich mir für den nächsten zu bremsenden Motor.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
baldwin:
Sorry, falls die Frage so gemeint war, ob es sowas auch als Vorschrift gibt für den privaten Bereich: nein, dafür gibt es keine Vorschriften (für gewerbliche Anbieter an den privaten Bereich schon, nicht aber für Selberbauer). Ich hab die Frage beim Ersten Lesen eher in Richtung Verfügbarkeit entsprechender Möglichkeiten verstanden. Zur privaten Nutzung darfst Du Dir jede Art von Höllenmaschine bauen und in Betrieb nehmen, solange der Betrieb keine Rechte dritter verletzt. Ne ganz andere Frage ist der Versicherungsschutz zum Beispiel gegenüber der Krankenkasse oder der Haftpflichtversicherung, den wir mit Eigenbau-Werkzeugen sowieso völlig aufgeben. Da könnte es bei ner Schädigung dritter allenfalls zivilrechtlich im Streit um Schadensersatz/Schmerzensgeld noch darum gehen, ob wir fahrlässig, grob fahrlässig oder sogar wider besseres Wissen aktuelle Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten haben.


Du hattest schon in meinem Sinne geantwortet. Die Verpflichtung, Dritte vor Schaden zu bewahren, läuft dann schon auf die Installation einer entsprechenden Schutzvorrichtung hinaus.

Bei der Konstruktion meiner Säge habe ich das, was den Spaltkeil und dessen Einstellung anbelangt, aufmerksam die Empfehlungen der BGG verfolgt und in meiner Konstruktion berücksichtigt.

Bei der Motorbremse wollte ich mal was aus dem privaten Bereich hören. Ich habe zwar eine Handkreissäge aber bei Tischkreissäge stehen leider nicht so tiefe Erfahrungen an. Das ich mir mit einer Bremseinrichtung was Gutes gönne, steht außer Frage. Alleine die Schilderung der Gefährlichkeit des manuellen Abbremsen war bei mir schon ausreichend, die Entscheidung für den Kauf zu fällen.

Tripus oder Klinger&Born? Ich habe schon einiges von Tripus verbaut, meine Horizontalfräse hat auch einen Schalter von Tripus, der im gewerblichen Bereich auch die BGG-Vorschriften abdeckt.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Die Bremselektronik von TRIPUS arbeitet wie erwartet. HIER kann man es sehen.

Electrodummy
Goldmitglied
Ich kann da meine Vorschreiber nur bestätigen.

Im gewerblichen Bereich ist jede nur erdenkliche Verletzungsgefahr geregelt. Hier gilt es, die Gesundheit eines jeglichen Maschinenbenutzers zu schützen, und ihn vor Verletzungen zu bewahren. Eine Verletzung kann ja unter Umständen eine Verletztenrente auslösen...

Im privaten Bereich ist nach wie vor alles möglich. Der Privatanwender ist schließlich für sich selbst verantwortlich...