Also es gibt da verschiedene Kriterien die da mit reinspielen.
Wichtig ist daher auch zu Wissen Was für einen Ofen du suchst,
welcher Brennstoff, Heizsysthem Unterstützend oder nicht?
Ist schon ein Anderer Ofen oder Feuerstätte Am Kamin angeschlossen, welche Bauart hat der Kamin( Breite, Höhe ab Anschluss), ist der Kamin für die Nutzung mit festen Brennstoffen Zugelassen und vom Schornsteinfeger (BSM) freigegeben.
Für eine genaue Beratung empfehle ich einen Vororttermin mit deinem Zuständigen Bezirksschornsteinfeger, da er am Ende auch die Abnahme machen muss.
Deinen zuständigen BSM findest du hier:
http://www.schornsteinfeger.de/Zu den Aussagen meiner Vorredner möchte ich das ein oder andere anregen.
Bei der Mehrfachbelegung eines Schornsteines müssen die Feuerstätten mit selbstschließenden Türen Ausgestatten sein Bauart 1
Mehrfachbelegung von Schornsteinen, zum Beispiel Kaminöfen in mehreren Geschossen, ist bei gleichen Brennstoffen und Betriebsweisen (mit/ohne Gebläse) möglich. Der Schornsteinquerschnitt muss entsprechend dimensioniert sein. Bei Mehrfachbelegung müssen die Feuerstätten und Abgasanlagen so ausgelegt sein, dass die Gefahr von Abgasaustritt auch aus nicht betriebenen Feuerstätten nicht besteht. Zusätzlich kann es zu unangenehmer Schallübertragung zwischen den Geschossen beziehungsweise Räumen kommen.
Zusätze sind den jeweiligen FeuerungsVerordnung Der Bundesländer zu Entnehmen oder beim Schornsteinfeger zu erfragen.