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Sturmschäden

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Na das war heute aber mal ein ganz ordentlicher Sturm. Ich melde den Verlust von bisher 2 Ziegeln. Einer in der Fläche und einer am Ortgang.
Damit liege ich in der Nachbarschaft im Mittelfeld. Hoffentlich flaut es jetzt ab denn hat man mal eine Schwachstelle geht es ja bekanntlich sehr schnell und ruck zuck ist das halbe Dach im Umfeld verstreut.
Gefährlich momentan draußen rumzulaufen. Ab morgen werden die Dachdecker die Auftragsbücher voll haben. Die Woche wird dann wohl für Überprüfung und Reperaturen statt fürs Heimwerken genutzt.
38 ANTWORTEN 38

regengott
Alter Hase
Hier in der Eifel war es heftig, wir mussten teilweise den Dienst einstellen und hatten 8 Stunden keinen Strom (ein Hoch auf den Kaminofen). Schäden am Haus habe ich bisher keine gefunden, nur eine Dachpappebahn auf der Gartenhütte ist gerissen. Dummerweise habe ich vergessen die Säcke mit den Tapetenresten raus zu stellen. emoticon.teeth_smile.title

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
bei mir hat es nicht die Ziegel, sondern den 4 Monate alten Außenputz erwischt, ein Erdspiess von einem Sonnenschirm meines Nachbarn hat es waagerecht in die Fassade gerammt, mal sehen, ob und wie wir das ausgebessert bekommen, so daß man später nichts mehr sieht....

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Ach Du schei..... Mein Putz ist nicht viel älter und ich glaube kaum, dass es "unsichtbar" ausgebessert werden kann. Dein Nachbar hat sicher ne Versicherung. Dann würde ich es einer Firma übergeben und die sollen sich Gedanken machen.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Die Nachbarversicherung ist da aber gar nicht zuständig. Dafür kommt die eigene auf.
Wenn bei sowas ein Ziegel vom Dach das Auto trifft ist es ja auch kein Wohngebäudeschaden sondern ein Sturmschaden am Fahrzeug und die KFZ Versicherung falls vorhanden zuständig.
Es sei denn man könnte grobe Fahrlässigkeit nachweisen. aber ich glaube nicht dass dein Nachbar den Schirm während dem Sturm aufgestellt hat.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Soweit ich weiß, stimmt das nicht ganz. Fliegt Dein Dach weg, muss deine Gebäudeversicherung zahlen. Landet das Dach dann beim Nachbarn kommst Du dafür auf. Dafür gibts dann eine Gebäudehaftpflicht, weil Dein Gebäude einen Schaden verursacht hat.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Hab nochmal gelesen und die Haftpflicht Deines Nachbars müsste dafür aufkommen.

Zitat (von www.rechtplus.de):

Sturmschäden am eigenen Gebäude zahlt die Wohn- und Geschäfts-Gebäudeversicherung.
Ist ein Grundstückseigentümer einem Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig, so genügt eine private Haftpflichtversicherung, wenn der Schaden von einem selbstgenutzten Einfamilienhaus ausgeht.

Sehr gut ist es hier beschrieben.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Hab mir das mal durchgelesen und mit anderen Quellen verglichen. Im Falle des Schirmes könntest du Recht haben. Das Beispiel mit dem Dachziegel findet man in verschiedenen Varianten wer da zu haften hat.
Wäre auch noch zu klären ob dieser Sturm ein außergewöhnliches Ereignis war. bzw. welche Windgeschwindigkeiten geherrscht haben.
Die in deinem Text angegeben Beaufort 12 wurden ja regional doch erreicht.
Könnte etwas Gerangel zwischen den Versicherungen geben.

Ich befürchte dass der Schirm nicht als Gebäudebestandteil durchgehen wird da er ja nicht mit dem Grundstück "verbunden" ist. Wenigstens weißt du wo der Schirm herkam. Wie ist das eigentlich wenn man dass nicht weiß?

Sind Gegenstände die der Sturm mitführt auch ein Schäden im Sinne eines Sturms oder nicht ?

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Ja, das wäre eine interessante Frage. In dem Beitrag stand was von einem Pavillon und der ist genauso fest verbunden wie ein Schirm. Ich würde auf jeden Fall mit dem Nachbarn wegen der Versicherung reden. Man bezahlt genug an Versicherungen, da können sie auch mal was leisten.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Ricc220773:
Ist ein Grundstückseigentümer einem Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig, so genügt eine private Haftpflichtversicherung, wenn der Schaden von einem selbstgenutzten Einfamilienhaus ausgeht.

Die Frage ist hier nur, ob der Nachbar schadenersatzpflichtig ist. Stand der Schirm frei auf der Terrasse, ist das Fahrlässigkeit (einfache), war er angebunden, war er (Der Nachbar) nicht fahrlässig und hat infolgedessen den Schaden nicht herbeigeführt, ist also nicht haftbar zu machen.
Eine Versicherung (Haftpflichtvers. des Nachbarn oder Sturmschadenversicherung) ist aber zuständig, egal wie die Versicherungen entscheiden.
Gruß
Ekaat+++

Brutus
Platinmitglied
Habe auch einen kleinen Beitrag aus eigenem Erlebten: Wohnte in einem Mietshaus und eine Dachpfanne (Natürlich Teflon beschichtet ;O) wurde durch einen Sturm vom Dach in die Heckscheibe, meines vor dem Hause geparkten Autos geschleudert. Der Vermieter weigerte sich zu zahlen. Nach Klärung hieß es: Das Haus sei als die verursachende Quelle anzusehen wie es auch ein Auto oder ein Haustier ist und der Besitzer habe für den Schaden zu haften, bzw. wenn vorhanden seine Haus- und Gebäudeversicherung. Es kommt auch nicht darauf an ob der Sturm nun außergewöhnlicher Natur ist, denn eine Dachpfanne kann auch viel später noch oder auch durch andere Umstände vom Dach fallen.