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am 05-11-2014 9:10
am 09-11-2014 15:57
am 09-11-2014 16:23
Janinez:
Bine ein Vermieter ist verpflichtet, zumindest hier in Bayern gegen Feuchtigkeit, die in seinem Zugriffsbereich liegt, etwas zu unternehmen, außer er hat Dich vor Einzug auf diesen Mangel hingewiesen und Du hast ihn akzeptiert - ansonsten ist er Schadenersatzpflichtig
am 09-11-2014 17:25
am 09-11-2014 18:30
Bine:
Hallo ,
also ich überlasse es erst den Vermieter hier was zu machen .
Ich hätte Angst das er später mir den Schaden zuschreibt wegen unsachgemäßen Handarbeiten oder so .
Es ist offensichtlich das die Feuchtigkeit von Außen kommt .
Normal bin ich auch der Meinung das es Vermietersache ist , aber wenn dieser nix unternimmt dann mache ich es halt , denn ich möchte mich ja wohl fühlen und nicht noch mehr Schränke entsorgen müssen .
Wenn ich da kleine Schränke vorgestellt hatte , dann habe ich sie schon mit einem Abstand von 10 cm zur Wand gestellt um eine Entlüftung zu garantieren .
Hatte sogar so kleine Behälter gekauft mit Granulat oder eine Art Salz welches die Feuchtigkeit sammeln . Die waren Ruckzuck voll mit Wasser .
Ich hätte noch 100 von den Dingern dahin stellen können aber wenn Feuchtigkeit von Außen kommt , dann ist es eine Endlose Geschichte .
PS: Habe natürlich Fotos gemacht und meinen Vermieter kontaktiert . emoticon.smilie_like.title
am 09-11-2014 19:51
am 09-11-2014 20:59
am 09-11-2014 22:15
DerTobi:
RedScorpion, mal aus eigenem Interesse:
Wie sähen die Vorbehandlungen aus (nur grob, Stichpunkte oder so)?
am 10-11-2014 7:00
am 10-11-2014 16:25
Timo1981:
Lass das den Vermieter machen das Geld was du rein steckst bekommst du nie wieder
am 10-11-2014 17:31